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Franz K.
Franz K.
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Shop angebunden an Lagerführung und Faktura  de

Autore: Franz K.
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Hallo,

hat schon jemand den Shop (EVO oder PRO) mit einer Lagerhaltungs-Software und Faktura-Software "verbunden"? Wenn ja, welche Zusatzsoftware wurde dazu eingesetzt und was habt ihr für Erfahrungen damit gemacht.

Ich nehme an, daß es eh nur mit der PRO-Version geht?

Was empfehlt ihr bzw. die Moderatoren oder INCOMEDIA?

Einen schönen Wochenstart

Franz K.

Postato il
10 RISPOSTE - 1 CORRETTO
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Utente del mese DE

Es ist egal ob EVO oder PRO, denn es gibt keine Einbindung einer LAgerhaltungs-Software.

Man kann zwar die Artikel downloaden bzw. exportieren, aber sind nur für Import in eine WSX5 Version geeignet.  Möglicheriweise kann man mit der CSV Datei etwas anfangen wenn man sich näher damit beschäftigt.

Wenn man eine Datenbank aktiviert hat, könnte man auch mit der Datenbank und deren Tabellen arbeiten wenn man sich auskennt.

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Postato il da Andreas S.
Franz K.
Franz K.
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Dann muß man jede Bestellung also mit EXTERNER Software zeitaufwendig nachbearbeiten!?

Sinnvoll wären dann aber, damit man mit dem SHOP einigermaßen arbeiten kann, daß noch bei den Artikeln Zusatzfelder wie z.B.:

  1. Artikelnummer
  2. Grundpreis-Anzeige
  3. 1-2 Zusatztfelder

    zu 1. Die Artikelnummer damit man mit der FAKTURA schneller die Artikel eingeben kann
    SOLL AUF KEINEN FALL IN DEN ARTIKELTEXT

    zu 2. Die Grundpreis-Anzeige weil GESETZLICH VORGESCHRIEBEN (siehe: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3766-grundpreisangabe)

    zu 3. Die Zusatzfelder zur freien Verwendung (vom Shopbetreiber frei zu beschriften)

    Ich mache diese Aufzählung hier nur, da ich davon ausgehe, daß auch Incomedia sich diese Einträge ansieht cool

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Postato il da Franz K.
Franz K.
Franz K.
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Ich mache diese Aufzählung hier nur, da ich davon ausgehe, daß auch sich diese Einträge auch INCOMEDIA ansieht cool

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Postato il da Franz K.
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag Franz, 

ich bestätige, dass Sie eine externe Software anwenden sollen, um Rechnungen zu erstellen, da WebSite X5 leider keine Verwaltungssoftware ist, es tut mir leid!

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen.

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Postato il da Elisa B.
Franz K.
Franz K.
User
Autore

Hallo Elisa,

... und wie schaut es mit den anderen "Wünschen" aus?

  1. Artikelnummer
  2. Grundpreis-Anzeige
  3. 1-2 Zusatztfelder

Ist da in absehbarer Zeit etwas zu erwarten?

zu 1. Die Artikelnummer damit man mit der FAKTURA schneller die Artikel eingeben kann
SOLL AUF KEINEN FALL IN DEN ARTIKELTEXT

zu 2. Die Grundpreis-Anzeige weil GESETZLICH VORGESCHRIEBEN (siehe: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3766-grundpreisangabe)

zu 3. Die Zusatzfelder zur freien Verwendung (vom Shopbetreiber frei zu beschriften)

Grüße aus der sonnigen Pfalz cool

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Postato il da Franz K.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Utente del mese DE

"Grundpreis" zeigt es doch an beim Artikel!  Oder was meinst du mit "Grundpreis"?

...in absehbarer Zeit...  kann bei der nächsten Version sein oder auch nach 5 weiteren Versionen also 2-3 Jahren.

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Postato il da Andreas S.
Franz K.
Franz K.
User
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Hallo Andreas S.

Was ist ein Grundpreis?

Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit. Die Angabe dient der Transparenz und ermöglicht dem Verbraucher eine bessere Vergleichbarkeit von Produkten mit unterschiedlichen Füllmengen. So kommt der Naturjoghurt gern im 150-Gramm- oder 500-Gramm-Becher daher.

Wer muss den Grundpreis angeben?

Die Angabe des Grundpreises ist eine verbraucherschützende Norm. Entsprechend muss jeder Händler, der gewerbsmäßig grundpreispflichtige Waren an Endkunden verkauft, einen Grundpreis angeben.


Was sind grundpreispflichtige Produkte?

Der Grundpreis muss laut der Preisangabenverordnung, die manchmal umgangssprachlich auch als Grundpreisverordnung bezeichnet wird, bei allen Produkten angegeben werden, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in

  • Fertigverpackungen,
  • in offenen Verpackungen oder
  • als Verkaufseinheit ohne Umhüllung abgegeben werden.


Wo muss der Grundpreis im Online-Shop angegeben werden?

Der Grundpreis muss stets in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben werden. Beide Angaben sollten auf einen Blick wahrnehmbar sein. Ganz grundsätzlich muss die Angabe immer dann erfolgen, wenn auch der Gesamtpreis genannt wird. Außerdem sollten Sie darauf achten, den Grundpreis optisch nicht hervorzuheben. Eine solche Hervorhebung stellt - insbesondere in den Fällen, bei denen der Grundpreis kleiner als der Gesamtpreis ist - eine Irreführung des Verbrauchers dar und kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Weitere INFO:

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3766-grundpreisangabe

Sollte man als Moderator einer "SHOP-SOFTWARE" schon mal gelesen haben ...

Hier wird ein SET von 1,5l für 16,79€ angeboten. 

Die GRUNDPREISANGABE muß sich auf 1l beziehen ... in diesem Fall 11,19€

AUSZUG AUS WIKIPEDIA: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundpreisverordnung

Die Grundpreisverordnung ist ein Bestandteil der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV).

Die Preisangabenverordnung verlangt, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Etwaige Rabatte sind dabei nicht einzuberechnen; Mehrwertsteuern und "sonstige Preisbestandteile" verstehen sich inklusive.

Die Mengeneinheit ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen bis zu 250 Gramm oder 250 Millilitern angeboten werden, kann der Grundpreis auch auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter bezogen werden. Wird "lose Ware" nach Gewicht oder nach Volumen angeboten, so ist als Mengeneinheit die allgemeine Verkehrsauffassung maßgebend, in der Regel also 1 Kilogramm, 100 Gramm, 1 Liter oder 100 Milliliter.

Bei Obstkonserven u. ä., bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, bezieht sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht. Bei Wasch- und Reinigungsmitteln kann der Grundpreis auch auf eine übliche Anwendung bezogen werden.

Wenn Grund- und Endpreis identisch sind (etwa bei Saft in der Ein-Liter-Flasche), braucht der Grundpreis nicht gesondert angegeben zu werden.

Viele Händler führen Artikel, die der Grundpreisverordnung unterliegen. Hierbei muss der Händler den so genannten Grundpreis angeben.

Beispiel:

Orangensaft XY 250 ml / 2,90 Euro (Grundpreis pro Liter = 11,60 Euro)

Wo BITTE habe ich gemäß IHRER Aussage ETWAS übersehen ("Grundpreis" zeigt es doch an beim Artikel!)

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Postato il da Franz K.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Utente del mese DE

O.K. wieder mal ein Missverständniss.  Du meinst den KG Preis oder den Literpreis! Der Grundpreis ist bei mir der Nettopreis. Aber O.K.

Und wieder kann ich nur sagen, dass man dies sowieso extra eingeben muss und WSX5 dies nicht automatisch ausrechnet für alle Waren.

So habe ich das gelöst...

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Postato il da Andreas S.
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag!

Es geht um eine Funktion, um die Verfügbarkeit der Produkte zu verwalten, die in der Version Pro vorhanden ist:

https://guide.websitex5.com/de/support/solutions/articles/44001248998

Wenn Sie einige Verbesserungsvorschläge für den Onlineshop haben, können Sie gern entsprechende Anregungsbeiträge erstellen, damit wir diese melden können. 

Danke! Mit freundlichen Grüßen.

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Postato il da Elisa B.