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Karl B.
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Abmahnung wegen Google fonts  de

Autore: Karl B.
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Hallo,

nutzt WSX5 Google fonts, wenn ja wo kann man das deaktivieren?

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14 RISPOSTE - 4 UTILI - 1 CORRETTO
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Utente del mese DE

Du bist schon ziemlich lange hier und arbeitest auch mit WSX5 schon lange! Also müsstest du es auch wissen was man machen muss um die Google Fonts raus zu bringen! Es gibt keinen Schalter oder Häkchen mit "Deaktivierung Google Fonts"!  WSX5 nutzt keine Goolge Fonts! Man kann nur Google Fonts einfügen als Schriftart. Allerdings kann man nicht verhindern wenn man Google Widgets einfügt, dass die auch Google Fonts benutzen. (wie z.B. Google Maps)

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Postato il da Andreas S.
Karl B.
Karl B.
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Bei den aktuellen Abmahnungen geht es nicht um Google Maps oder andere Widgets, sondern um die  Weiterleitung der IP-Adresse des Websitebesuchers an Goggle und den daraus resultierenden Verstoß gegen die DSGVO.

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Franz-Josef H.
Franz-Josef H.
Moderator

Wie Andreas schon richtig geschrieben hat, nutzt WebsiteX5 keine Google-Fonts, bietet aber die Möglichkeit Google-Fonts und weitere Tools einzubinden. Damit ist die Person, die die Website erstellt und ggf. derartige Dinge einbindet, verantwortlich dafür, dass die Website DSGVO-konform wird.

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Andreas L.
Andreas L.
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Richtig, lass erstmal alle Google aktiven Widgets weg und statt Google Maps z.B. kannst Du Open Street Map verwenden. Du kannst Google Fonts verwenden kein Ding die Font Dateien müssen dann aber auf deinem Webspace geladen werden und auch von deiner Webseite quasi wieder geladen werden dann ist alles oki.

VG

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Postato il da Andreas L.
Karl B.
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Andreas L.
Richtig, lass erstmal alle Google aktiven Widgets weg und statt Google Maps z.B. kannst Du Open Street Map verwenden. Du kannst Google Fonts verwenden kein Ding die Font Dateien müssen dann aber auf deinem Webspace geladen werden und auch von deiner Webseite quasi wieder geladen werden dann ist alles oki. VG

Reicht es wenn ich den "Mist" in WSX5 lösche und die Seite neu hochlade oder muss ich den "Mist" auch noch auf dem Server löschen? 

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Postato il da Karl B.
Karl B.
Karl B.
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Franz-Josef H.
Wie Andreas schon richtig geschrieben hat, nutzt WebsiteX5 keine Google-Fonts, bietet aber die Möglichkeit Google-Fonts und weitere Tools einzubinden. Damit ist die Person, die die Website erstellt und ggf. derartige Dinge einbindet, verantwortlich dafür, dass die Website DSGVO-konform wird.

Wenn WSX5 die Google Widgest bereit stellt, sollte diese auch DSGVO-konform sein!

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Postato il da Karl B.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Utente del mese DE

Die Goggle Widgets waren auch DSGVO konform bis wieder mal ein "deutsches" Gericht etwas anderes gesagt hat. Am Server liegt hier nichts, denn der Font wird ja nachgeladen!

Autos gehen ja auch mehr als 130 km/h! Sollen die Hersteller das runterregelen nur weil es nicht der Verkehrordnung entspricht schneller zu fahren?

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Postato il da Andreas S.
Karl B.
Karl B.
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Andreas S.
Die Goggle Widgets waren auch DSGVO konform bis wieder mal ein "deutsches" Gericht etwas anderes gesagt hat.

Dann muss Inco nachbessern und nicht die zahlenden Kunden in die Abmahnfalle laufen lassen!

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Franz-Josef H.
Franz-Josef H.
Moderator

Das deutsche Gericht hat nur das  Urteil des EuGH zum Privacy Shield vom 16.07.2020 umgesetzt. Danach ist der Transfer von personenbezogenen Daten in Drittländer (dazu gehört die USA) nicht mehr zu 100 % datenschutzkonform möglich.

Da die DSGVO-Konformität aber für die gesamte Website sichergestellt werden muss und nicht für einzelne Widgets, kann das nur der Ersteller der Website in der Datenschutzerklärung,  die ja jede Website haben sollte, erläutern und über ein consent-Tool die erforderliche Zustimmung des Benutzers einholen.

Karl B.
Dann muss Inco nachbessern und nicht die zahlenden Kunden in die Abmahnfalle laufen lassen!

Wie soll Incomedia das tun? Die Datenspeicherung erfolgt in den USA und das kann Incomedia nicht umgehen. Die einzige Möglichkeit ist dann die entsprechenden widgets nicht mehr anzubieten. 

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Postato il da Franz-Josef H.
Karl B.
Karl B.
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Franz-Josef H.
Die einzige Möglichkeit ist dann die entsprechenden widgets nicht mehr anzubieten. 

Goldrichtig! Zudem sollte Inco in der Lage sein alle Kunden via E-Mail über die geänderte Rechtslage zu informieren und von der Verwendung Widgets abraten! So geht wirklicher Service! Nur verkaufen kann jeder. 

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Postato il da Karl B.
Franz-Josef H.
Franz-Josef H.
Moderator

Naja, mich hat eigentlich noch nie irgendeine Firma,  von der ich etwas gekauft habe, über eine geänderte Rechtslage das Produkt betreffend informiert. Noch nicht mal mein Autohersteller hat mich informiert, dass in unserer Straße jetzt Tempo 30 gilt.wink

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Postato il da Franz-Josef H.
Karl B.
Karl B.
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Ich denke jetzt ist es Zeit die Diskussion zu beenden und entschuldige mich für den gut gemeinten Hinweis.

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Postato il da Karl B.
Daniel W.
Daniel W.
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Utente del mese EN

Jeder Webseitenbetreiber ist selber dafür verantwortlich wie er die Werkzeuge von Incomedia einsetzt und vor allem, dass das hergestellte Produkt, die Webseite, nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

Jeder Autofahrer muss gesetzlichen Vorschriften beachten und kann sich nicht darauf berufen, dass das Gaspedal des gekauften Autos über 100 km/h ermöglicht, wo doch innerorts nur 50 km/h erlaubt sind. Auch wird ihn der Autohersteller nicht darüber informieren, wenn innerorts nur noch Tempo 30 km/h gilt.

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A) Zurück zum Thema "Google Fonts" - es gibt mehrere Möglichkeiten:

1) Google Online Fonts entfernen und durch Offline Fonts (gibt es auch von Google) ersetzen

2) Google Dienste weglassen, die Google Online Fonts verwenden (z.B. Google Maps, Google reCaptcha)

3) Zusatzobjekte von WebSite X5 weglassen, Google Online Fonts verwenden

4) Alternativen verwenden, z.B. statt Google Maps den Kartendienst OpenStreetMap.org verwenden

5) Cookies Consent Tool verwenden und die Einwilligung der Besucher für Online Fonts einholen

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B) Allgemeine Infos zu den gesetzlichen Vorschriften bei Webseiten und Shops:

1) Meine eigene Info- und Linksammlung (Ich bin kein Jurist, die Infos ersetzen keine Rechtsberatung)

▶ Websites und Shops - rechtliche Infos (Generatoren für Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Hinweise zur Streitschlichtung)
▶ DSGVO (Generatoren für Datenschutzerklärung, Infos zum Datenschutz in Betrieb, Verein und Praxis)
▶ Cookie-Hinweis (Cookie Consent Tools, Infos zur Rechtslage)
▶ SSL-Zertifikat einrichten (Kurz und einfach erklärt)

>> https://findelinks.de/computer-und-internet.html#Websites__Shops

2) Hilfreiche Webseite eines Rechtsanwaltes

>> https://www.e-recht24.de/artikel/existenzgruender/7607-homepage-erstellen.html

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Postato il da Daniel W.