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Joerg S.
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Premium Bilder - was ist zu beachten?  de

Autore: Joerg S.
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Hallo,

in WebsiteX5 können ja auch Premium-Bilder erworben werden, die für das Projekt auch kommerziell genutzt werden können. 

Wenn ich ein solches Bild verwende, muss ich dann auch irgendwelche Angaben im Impressum oder auf der Seite machen bzgl. Herkunft und Lizenz? Das wird leider aus der Anleitung von Incomedia nicht so ganz klar. 

Vielleicht hat jemand von Euch einen Tipp dazu?

Viele Grüße - Jörg

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Daniel W.
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A)Anleitung zu WebSite X5, siehe

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Premium-Bilder: Was sie sind und wie können Sie sie verwenden

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Die Nutzungslizenz der Premium-Bilder

Eine Nutzungslizenz ist für jedes Premium-Bild erforderlich, das Sie im Projekt anwenden möchten.

Es geht hier um eine Standardlizenz, mit der Sie das Bild herunterladen und für beliebige Zwecke, auch für kommerzielle Zwecke, verwenden dürfen. Sie können die Premium-Bilder also z. B. für Websites, Werbungen, E-Mails, E-Books, Präsentationen usw. verwenden.  Dagegen können Sie die erworbenen Bilder als einzeln weder verteilen noch verkaufen. 

Mit einer Standardlizenz können Sie ein Bild nur in einem Projekt anwenden. Wenn Sie also das Bild auch für weitere Projekte brauchen, sollen Sie die entsprechenden Nutzungslizenzen kaufen.

#Tipp - Für mehr Informationen lesen Sie bitte den Lizenzvertrag auf der Website von Depositphotos nach, der Besitzer und Distributor der Premium-Bilder.

>> https://guide.websitex5.com/de/support/solutions/articles/44001920740

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B) Infos des Anbieters der Premium-Bilder, siehe

Muss ich Depositphotos und/oder den Anbieter/Mitwirkenden namentlich erwähnen?

Eine namentliche Erwähnung ist nur bei Verwendung von Bildern erforderlich, die mit "Nur für redaktionelle Zwecke" gekennzeichnet sind. Der Copyright-Vermerk muss Folgendes enthalten: "[Name oder Spitzname des Anbieters/Autors] /Depositphotos.com"

>> https://de.depositphotos.com/faq/article/360007317594.html

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Welche Lizenz benötige ich?

Alle Dateien auf der Website können im Rahmen der Standardlizenz und/oder Erweiterten Lizenz heruntergeladen werden.

Die Standardlizenz ist ein standardmäßiger Lizenztyp, der es Ihnen erlaubt, eine heruntergeladene Datei für persönliche und kommerzielle Zwecke zu verwenden, die unter die Bedingungen der Standardlizenz fallen.

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Die Erweiterte Lizenz umfasst alle unter der Standardlizenz zulässigen Nutzungen, hat keine Beschränkungen für Drucke und erlaubt Ihnen, die heruntergeladene Datei für den Wiederverkauf oder die kostenlose Verteilung zu verwenden (Poster, Postkarten, Tassen, T-Shirts, Stoffe, Kunstwerke, Malbücher usw.).

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>> https://de.depositphotos.com/faq/article/360007408533.html

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Wer sich mit dem Rechtlichen den Kopf zerbrechen will und auf Nummer Sicher gehen will, siehe

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Was Webseitenbetreiber bei Bildnachweisen im Impressum beachten sollten

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Bildnachweise bei Bildern, Fotografien & Grafiken von Stock-Image Anbietern

Wie ist das mit den Bildnachweisen, wenn Sie Bilder von Websites wie Fotolia.com, iStockphoto, Getty Images, Shutterstock oder Pixelio verwenden möchten? Auch hier gilt die Regel: Es muss immer der Urheber am Werk selbst, - also zum Beispiel am Bild - genannt werden. Oft bestimmen die Bilder-Plattformen in ihren Lizenzbedingungen zwar, dass Bildnachweise im Impressum ausreichend sind. Da diese Plattformen aber nicht der Urheber der Stock-Fotos und Bilder sind - sondern lediglich das Urheberrecht für den Urheber verwalten -, können Anbieter wie Pixelio und Co. das nach deutscher Rechtslage gar nicht festlegen. Denn es gilt: Allein der Urheber entscheidet darüber. So lange Sie also nicht mit dem Fotografen selbst vereinbart haben, dass ein Bildnachweis im Impressum ausreichend ist, müssen Sie außerdem die Nennung des Urhebers am Bild sicherstellen. Zusätzlich kann sich aus den Lizenzbedingungen der Bilder-Plattformen ergeben, dass Sie als Bildnutzer verpflichtet sind neben der Urhebernennung auch noch die Bilderplattform als Quelle im Bildnachweis aufzunehmen. Dann müssen Sie auch diese Vorgabe berücksichtigen. Anderenfalls drohen Ihnen Konsequenzen in Form von teuren Abmahnungen.

>> https://www.e-recht24.de/impressum/13096-bildnachweise-im-impressum.html

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Bei der Webseite meines Bruders (Heilpraktiker) habe ich das ins Impressum gesetzt, so wie es mir beim direkten Download auf der Anbieterseite als Vorschlag gemacht wurde, siehe

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Bildernachweis:

Autoimmun-Erkrankungen - Bildnachweis: peterschreiber.mediaBiologische Tumorabwehr - © Sebastian Kaulitzki - Fotolia.com
Burnout - © Daniel Nimmervoll - Fotolia.com
Die K-M-G Regel - kostenloses Bild von PixabayDetox - © Sebastian Kaulitzki - Fotolia.comEnzyme - kostenloses Bild von Pixabay
Ernährung - © Jacek Chabraszewski - Fotolia.com
Fit in Rente - © Alexander Raths - Fotolia.com
Freie Radikale Test - © Sandro Götze - Fotolia.com
Immunsystem - © FountainPix - Fotolia.comKauterisation - © - M. WurstKrebsberatung - © DOC RABE Media - Fotolia.comKrebsstammzellen - Bildnachweis: peterschreiber.mediaMisteltherapie -© Bild von Hans auf PixabayMitochondrien - ©istockphoto.com - ttszNavarro-Test - © bilderstoeckchen - Fotolia.com
NHP-Startseite - © lily - Fotolia.com
Nitrosativer Stress - © Vladimirs Poplavskis - Fotolia.com
Ozon-Therapie - © Paula Becattini - Fotolia.comParasiten - © istockphoto.com - dotanaPhotodynamische Therapie - © JohanSwanepoel - Fotolia.comSinuskurve - Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Telomere-Therapie - © designua - Fotolia.comVagus-Nerv-Therapie - ©istockphoto.com - yodiyimVitamin C Therapie - © PhotoSG - Fotolia.com404 Fehlerseite - ©Bild von Turgut Arslan auf Pixabay

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Ich bin kein Jurist und möchte auch niemanden Angst machen, aber in Deutschland mit seiner hohen Abmahngefahr sollte man hier lieber auf "Nummer Sicher" gehen und einen Bildnachweis zumindest auf der Impressum-Seite hinzufügen.

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Kurz zusammengefasst, siehe

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Was sind Bildnachweise und wofür brauche ich sie?

Grundsätzlich müssen Sie alle Bilder, die sie auf Ihrer Webseite verwenden und die nicht von Ihnen selbst geschaffen wurden, mit den Angaben über den Urheber versehen. Das schreibt das Urheberrechtsgesetz vor und dient dazu das geistige Eigentum des Schöpfers - die verwendeten Fotos, Grafiken und Bilder - zu schützen und seine oder ihre Nennung sicherzustellen. Diese Angaben über den Urheber nennt man auch "Bildnachweis".

>> https://www.e-recht24.de/impressum/13096-bildnachweise-im-impressum.html

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Nachtrag:

Bei meinem Beispiel der Bildernachweisliste sind die Zeilenumbrüche fehlerhaft übernommen worden.

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Joerg S.
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DANKE FÜR DIE INFOS UND DEINE MÜHE!

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