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Klaus G.
Klaus G.
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Barrierefreihet  de

Autore: Klaus G.
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Ab 2025 gilt die neue EU-Regel für Barrierefreiheit,

z.b im Text-Object mit Slider:

IST-Zustand:

<img src="gallery/b01_r.webp" style="position: absolute; top: 188.5px; right: 0px; display: block; cursor: pointer; z-index: 1000;">

Soll-Zustand:

<img src="gallery/b01_r.webp" alt="gallery/b01_r.webp" style="position: absolute; top: 188.5px; right: 0px; display: block; cursor: pointer; z-index: 1000;">

Oder Verlinkungen (Text). Jetzt händisch Verlinkt mit Title:

<a class="b" href="https://support.google.com/chrome/answer/95647?hl=de" titel="Google Chrome">Google Chrome</a>

Über das Verlinkungs-Button

Halt überall wo ALT oder Title benötigt wird.

MCMACMASTER

Postato il
1 RISPOSTE
Daniel W.
Daniel W.
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Utente del mese EN

Siehe auch meinen Post unter ...

>> https://helpcenter.websitex5.com/it/post/263195

----- Auszug -----

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zu Barrierefreiheit?

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.

>> https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten

-----

Programminterne Gestaltungsmöglichkeiten müsste Incomedia einbauen.

alt="gallery/b01_r.webp"

alt="Eine Bildbeschreibung für Sehbehinderte"

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Postato il da Daniel W.