Beta-Version 9.1.3.1937
Autore: Bernd M.Beta-Version 9.1.3.1937:
Ich glaube, daß dieses Update für den e-Commerce-Bereich NICHT die gesetzlichen Anforderungen, die seit 01.08.2012 gelten, erfüllt. Meiner Meinung nach müßte im Schritt 2 des Shops sowohl beim Klick auf die Auswahl für Zahlungsart und Lieferart, der jeweilige Preis neben der entsprechenden Tabelle gesondert angezeigt werden. Die Preise sollten alle bündig untereinander stehen .
Im Schritt 4 des e-Shops wird bei Zahlung und Lieferart keine MwSt ausgewiesen. Der Bereich Total oder Gesamtkosten müßte wie folgt aufgegliedert werden:
Gesamtsumme ohne MwSt:
zzgl 7% MwSt:
zzgl 19% MwSt:
zzgl Versandkosten:
zzgl Kosten für die Zahlungsart:
Gesamtsumme / Total:
Weiterhin ist mir aufgefallen, daß mp4-Video-Formate nicht erkannt werden und sich somit nicht darstellen lassen.
Meiner Meinung nach ist diese überarbeitete Version nicht geeignet, einen rechtssicheren e-Shop in Deutschland zu betreiben. Sehr schade, da das Konzept dieser Software wirklich super ist.
Gruß Bernd
Hello,
we think we made the modifications for the ecommerce section with the respect of the european legislation and also the german one.
Could you please provide me with an official link where we can find the additional modifications you are talking about. Thank you
***** Google Translation:
Hallo,
wir denken, wir haben die Änderungen für den E-Commerce-Bereich mit dem Respekt der europäischen Gesetzgebung und auch der Deutsch ein.
Könnten Sie mir bitte mit einer offiziellen Link, wo wir die zusätzliche Modifikationen redest du finden kannst. Danke
Leitfaden der IT-Recht Kanzlei (www.it-recht-kanzlei.de) und des TÜV SÜD s@fer-shopping Gütesiegels für Onlineshops zur Buttonlösung
http://www.homeaffaire.com.de/downloads/Leitfaden_Buttonloesung.pdf
siehe auch
http://answers.websitex5.com/post/34441
Sal Guri
Bernd: Danke für den Test!
Hello,
May I kindly ask you to provide us with a official link where the law is stated? The link you posted is not an official one.
Sure you understand,
thank you
***** Google Translation:
Hallo,
Darf ich Sie bitten, uns mit einer offiziellen Link, wo das Gesetz angegeben liefern? Der Link, den Sie geschrieben ist keine offizielle ein.
Sicher, dass Sie verstehen,
danke
This is an official release of the law! It just show you what is need since 01.08.2012 to running an onlineshop in Germany. If you will not follow this instructions, then its better not to sell your software in Germany. Otherwise all people (me included) will pay a fine (between 2000 and 5000 EUR).
I think, Incomedia has not a competent person who can show the right way to create shop program for geman law. Well, I can do it for you... If you follow my other posts, then you will have the best online shop software in the world. You still have the best software to create simple webpages, but you have to work a little bit more on the shop system.
Autore
Hallo Michele C.,
ich habe eine kleine Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen mit den Originalverordnungen und Gesetzen beigefügt:
Ausführliche Darstellung der rechtlichen Situation seit 01.08.2012
durch Rechtsanwalt-Kanzlei Popp Bonn:
http://www.thaiworldmassage-bonn.de/info_wirtschaftsrecht_04.html
.............................................................
Button-Regelung:
Gesetz gegen Kostenfallen im Internet
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id='bgbl112s1084.pdf']
..........................................................
Die sog. Buttonlösung soll versteckte Kosten für den Verbraucher verhindern. Zudem sieht das Gesetz vor, dass der Unternehmer dem Verbraucher alle wesentlichen Vertragsinformationen, wie die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, Preise oder Mindestvertragslaufzeiten, unmittelbar vor der Abgabe der Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen muss. Zur Umsetzung der neuen Anforderungen wird § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend geändert.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708805.pdf
.............................................................
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0635:FIN:DE:PDF
..................................................................
Ich hoffe, daß diese Literatur zu einer optimalen Programmsoftware von Websitex5 im e-Commerce-Bereich führt, da dieses Softwarekonzept sehr gut ist!
Gruß Bernd
Die neue Version ist da!
Sind damit die Belange abgedeckt? Wer hat Erfahrung mit:
Version 9.1.4.1938E-Commerce
.... von der Beschreibung her, scheint das nicht der Fall zu sein.
Sal Guri
Leider willl mir:
NEU: Es ist jetzt möglich, einen anderen Text für die Beschriftung der Schaltfläche 'Weiter' zu setzen, die in jeder Schritt des E-Commerce ist.
nicht gelingen.
Habe den Inhalt der Variablen cart_order_process angepasst. Ohne Ergebnis.
Wie kann die Änderung genutzt werden??
SAL GURI
Autore
Hallo Sal Guri,
ich habe gerade die neue Version installiert.
Die Beschriftung der Button für die einzelnen Schritte im e-Commerce-Bereich kannst Du
bei den Allgemeinen Einstellungen, Icon-Symbol bei Sprache und dann ganz unten, vornehmen.
Die Variablen heißen: cart_step1_gonext = weiter
cart_step2_gonext = weiter
und cart_step_3_gonext = kaufen
Allerdings funktioniert bei mir die Anzeige dieses Buttons in meinem Projekt nicht!
Ich muß mich aber jetzt erst noch ausführlich mit dieser Version beschäftigen. Evtl habe ich auch etwas übersehen oder einen Fehler gemacht!
Gruß Bernd
Ja Bernd: Das gleiche bei mir!
Egal wie ich die Variablen benenne es bleibt beim Text "Weiter"
INCO?? Eine kurze Beschreibung, wie man mit dem Thema umgeht scheint nötig!
Sal Guri
Hello,
we have just released a new version ( the 9.1.4.1939), please try it out and test again your ecommerce. It should be possible to change the text button now.
Thank you
ja, mit Version 1939 ist es möglich die "Weiter-Texte" je Schritt zu ändern.
Welche weitere Änderungen wurden bzgl. der neuen Shop-Gesetz-Regelungen eingebracht?
Sal Guri
Hallo,
wir haben die gesetzlichen Anforderungen an online Warenkörbe nochmals geprüft und in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten der Umsetzung mit dem Warenkorb von WebSite X5 Evolution 9. Alle gesetzlichen Anforderungen können mit WebSite X5 Evolution 9 erfüllt werden.
An dieser Stelle vielen Dank für die Hinweise und Informationen per PDF. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Tipps und Vorschläge zwangsläufig per Gesetz umzusetzen sind. Der Warenkorb von WebSite X5 Evolution 9 kann nach unserer Prüfung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erstellt werden. Wir freuen uns weiterhin auf Ihre Hinweise, damit WebSite X5 auch in Zukunft zu besten Website-Ergebnissen verhelfen kann.
Sollten Sie Fragen zu bestimmten Einstellungen im Warenkorb haben, bitten wir Sie, uns den entsprechenden Screenshot mit genauer Beschreibung des Anliegens zu schicken. Vielen Dank im Voraus.
Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit WebSite X5!
Autore
Ich habe da erhebliche Bedenken, aber wenn Incomedia der Meinung ist, daß sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, kann man nur hoffen, daß die hiesigen Gerichte dies auch so sehen!
Ich schließe mich den Wünschen von David B (oben) an:
Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit WebSite X5!
Bernd
Hallo??!!!
Sämtliche Anforderung erfüllt? Wo denn?
Hier, zum letzen Mal, die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland (vom Gesetzgeber)
http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/99-button-loesung.pdf
Unter Punkt 3 d. Programmierhinweise siehe Tabelle
z.B.
Preisangaben - Zwischensumme, Ausweis der MwSt. als konkreter Betrag (nicht bei Kleinunternehmern), Gesamtpreis inkl. MwSt.
usw....
Incomedia, bitte erfüllt alle Richtlinien aus diesem White Paper, erst dann ist der Incomedia Shop in Deutschland zugelassen.
Hallo,
Incomedia hat sich dem Gesetz angepasst. Hauptpunkt des Gesetzes ist die Button Regelung gewesen. Laut Gesetzgeber müsste man sogar "zahlungspflichtig bestellen" auf den Kaufbuttons stehen haben, jedoch sind andere Ausdrücke zugelassen, so "Kaufen" und "Jetzt kaufen" zB.
Für eure Besornis habe ich Verständnis. Könntet Ihr Screenshots schicken von den Situation/ Angaben die Euch nicht vollständig erscheinen?
Hauptangaben können gemacht werden, und wenn es zB darum geht Lieferungskosten zu detaillieren kann es im Textformat gemacht werden.
Sehr geehrter Herr David. B,
wir haben Ihnen bereits genügend Screenshots gesendet. Ihr Shop ist auch nach dem Update 9.1.4.1939 in Deuschland nicht zugelassen! Ich finde es mittlerweile eine Unverschämtheit, wie Sie hier Ihre Deutschen Kunden links liegen lassen. Allein das Wort "weiter" in "Kaufen" im Bestellvorgang 3 zu Ändern haben Sie einen ganzen Monat gebraucht, und noch dazu einen Monat zu spät! Und obwohl wir Ihnen noch weitere gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale zum Shop gemeldet haben, haben Sie diese einfach ignoriert.
Unverständlich ist ebenfalls, wieso Sie auf Ihrer Webseite in Ihrem Incomedia Online-Shop alle Merkmale erfüllen, wenn man Ihre Software bestellen möchte, aber im Programm selbst fast alle Merkmale fehlen.
Die Behauptung, daß sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, ist absolut falsch!
Hier also zum allerletzten Mal, was sofort in Incomedias Shop geändert bzw. ergänzt werden muss.
In der PDF Datei
http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/99-button-loesung.pdf
finden Sie alle gesetzlich erforderlichen Merkmale eines Shops. Bitte befolgen Sie diese, und zwar alle.
Insbesondere der Warenkorb und die Verdeutlichung der Preise wie folgt fehlt gänzlich in Ihrem Programm!! Anstelle "Total" im Warenkorb Bestellvorgang müssen folgende Angaben gemacht werden:
Zwischensumme: 41,97 €
DHL Deutschland
(Versand nach DE: (1x4 kg) 5,00 €
enthalten 19 % MwSt.: 7,50 €
Gesamtpreis inkl. MwSt.: 46,97 €
Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.
und weiterhin:
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Fehlt: Ein Feld für die EAN bzw. ISBN Nummer fehlt (auch für die Import/Export Datei)
Fehlt: Lieferzeit Feld fehlt (muss auch mit in den Import/Export)
Fehlt: Verfügbarkeit Feld fehlt (muss auch mit in den Import/Export) wichtig auch für Google
Fehlt: ein frei definierbares Feld fehlt
Durch das Fehlen der 4 Felder ist ein Übertrag nach Google Shopping witzlos, Ihre Produkte werden aus dem Index genommen und der Google-Account gesperrt. Und wer hat schon Lust eine XML Datei für Google zu erstellen und die EAN Nummern, Lieferzeit und Verfügbarkeit von Hand nachzutragen. Oder bezahlt hier jemand für Google Adwords? Ich nicht, wo es doch auch noch kostenlos geht.
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Sehr geehrter George, sehr geehrter Bernd,
wir sind uns bei Incomedia im klaren darüber, was es für Sie als Shopbetreiber bedeutet sich dem Gesetz anpassen zu müssen. Ich wollte mich noch vor dem Wochenende bei Ihnen melden.
Bei uns bestehen weiterhin interne Fragen, wie bei anderen Online Händlern auch, über den Umfang der rechtlichen Vorschriften, bzw die über die Button Regelung hinaus reichen würden, und aus diesem Grund werden wir uns am Montag wieder mit Experten besprechen und Ihnen schnellstens weitere Informationen geben.
Ich wünsche Ihnen allen ein angenehmes Wochenende,
Mit freundlichen Grüssen,
David B.
Gut, wenn Sie daran arbeiten...und uns auf dem Laufenden halten. Wissen Sie, Ihre Software ist wirklich super, einfach zu bedienen und mit tollen Features ausgestattet. Leider ist das mit dem Shop nicht so. Wenn Sie die gewünschten Features in Ihren Shop intergrieren, dann haben Sie mit Sicherheit mit Abstand die beste Software auf dem Markt!!! Und wir User müssen nicht ständig mit der Angst leben, teuer abgemahnt zu werden. Schließlich möchten wir mit Ihrer Software unser Geld verdienen und uns nicht mit Behörden und Anwälten herumstreiten.
Bitte teilen Sie uns baldmöglichst Ihre Ergebnisse und Vorschläge mit. Ich bin sicher, dass wir zusammen eine großartige Shopintergration schaffen können, die sich auch in Ihrem Umsatz bemerkbar machen wird.
Es ist wichtig, dass ausser den gesetzlichen Merkmalen auch die Einträge bei Google berücksichtigt werden, denn ohne Google geht heutzutage nichts mehr, und Google hat auch seine eigenen Richtlinien.
Ich habe mich bereits 10 Jahre mit Shopsystem befasst, habe fast alle ausprobiert, aber alle sind zu kompliziert, zu umständlich oder zu fehlerhaft. In Ihrer Software sehe ich echtes Potential. Habe bereits meinen bisherigen Shop durch den Ihren ersetzt, benötigt werden aber dringend noch die gesetzlichen und suchmaschinenoptimierenden Merkmale!
Danke.
Guten Tag George,
und danke erstmal für Ihr Verständnis. Was genau wollten Sie zum Thema SEO und Gooogle wissen ("die Einträge bei Google") ?
Shopbetreiber können bei Google Shopping (ehemaliger Name: Froogle) kostenlos Ihre Produkte einstellen, damit diese von Interessenten über die Google Suchmaschine gefunden werden.
Google's Richtlinien finden Sie hier:
http://support.google.com/merchants/bin/answer.py?hl=de&answer=188484#DE
Dazu ist es erforderlich eine xml Datei mit den folgenden Feldern bei Google hochzuladen:
id:AS-117380 (Feld in X5 bereits vorhanden= Produktbezeichnung/Code)
beschreibung:A.S. Creation - Art.Nr. 117380 (Feld in X5 bereits vorhanden= Beschreibung)
versandgewicht:2.000 g (Feld in X5 bereits vorhanden= Produktbezeichnung/Code)
marke:A.S.CREATION (Feld in X5 fehlt= Hersteller)
verfügbarkeit:2-3 Tage (Feld in X5 fehlt= Verfügbarkeit)
gtin:4000776117380 (Feld in X5 fehlt= EAN oder ISBN)
preis:49,90 € (Feld in X5 bereits vorhanden= Preis)
zustand:neu (Feld in X5 fehlt= Zustand)
versand:land service preisDE DHL Deutschland 6,90 € (Feld in X5 fehlt= Versandkosten)
Alle Felder sollten mit in den Import/Export übernommen werden, damit man später eine xml Datei erstellen kann, welche man auf Google hochladen kann.