2 Click Lösung
Autor: Klaus G.
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An Incomedia,
um DSGVO-Konform Google Maps, Youtbe, Facebook usw. in die Webseite einzubinden, müssten all jehne Plugins eine 2-Click-Lösung anbieten.
Es geht zwar auch mit Fremd-Code (wenn sie denn funktionieren), aber das ist für viele dann eine ganz Fremde Welt.
Es wäre wünschenswert wenn diese Funktion in allen dementsprechenden PlugIns integriert wird (könnte sonst für so manchen dann BÖSE Folgen wegen DSGVO haben).
Gruß
MCMACMASTER
Publicado em
Wo genau ist das geregelt?
Autor
Hallo Karl,
z.B. hier: https://martinahonecker.com/dsgvo-leitfaden/ Bezieht sich zwar jetzt auf Wordpress Mit PlugIn aber man kann das auch mit eigenen Code realisieren.
DSGVO sollte man nicht unterschätzen. Wird in dem Beitrag recht gut dargelegt.
Gruß
MCMACMASTER
Danke, aber ich wollte wissen, wo dass in der DSGVO geregelt ist.
Autor
z.B. hier: https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/google-maps-dsgvo-sicher-auf-webseiten-einbinden/
Für genauere Beschreibung mal google verwenden z.B. dsgvo eu standardvertragsklauseln.
Ich baue es ein und weis das ich zumindest vorgesorgt habe.
Sei es wegen Google Mas oder Youtube Videos.
Ich Arbeite mit einer Firma zusammen die SEO macht und DSGVO konforme (Rechtssichere) Webseiten muss und ich da meine Bezugsquelle habe.
Lieber etwas zuviel als zu wenig und keinen Ärger am Hals.
MCMACMASTER
Soweit ich weiß, gibt die DSGVO da nicht viel her. Diese regelt nämlich nur, dass personenbezogene Daten nur unter gewissen Voraussetzungen erhoben und gespeichert werden dürfen und die Anwender darüber in jedem Fall zu informieren sind sowie der Speicherung widersprechen dürfen und ein Recht auf Löschen der gespeicherten Daten haben.
Die Verantwortung, dass die DSGVO eingehalten wird, liegt beim Website-Betreiber bzw. dem Ersteller der Website. Und ich kann Klaus da nur zustimmen, dass es besser ist, sich auf der sicheren Seite zu befinden. Lieber etwas mehr Info als zu wenig.
Hier ist der offizielle Text der DSGVO zu finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
Das eigentliche Ansinnen, die entsprechenden Objekte/Plugins mit der 2-Click-Lösung anzubieten, betrachte ich auch als sinnvoll. Hierdurch würde auch das fehlerträchtige eigenständige Eingeben von Code-Schnipseln und die daraus entstehenden Nachfragen hier im Forum vermieden.
Autor
SCUSI = Schreibfehler
z.B. hier: https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/google-maps-dsgvo-sicher-auf-webseiten-einbinden/
Für genauere Beschreibung mal Google verwenden z.B. dsgvo eu standardvertragsklauseln.
Das Thema wird zu hauf im Netz behandelt. Ich baue es ein und weis das ich zumindest vorgesorgt habe. Sei es wegen Google Maps oder Youtube Videos oder anderen Social Medien.
Ich Arbeite mit einer Firma zusammen die SEO macht und DSGVO konforme (Rechtssichere) Webseiten erstellen muss (das ist ihr täglich Brot) und ich daher meine Bezugsquelle habe.
Lieber etwas zuviel als zu wenig und keinen Ärger am Hals.
MCMACMASTER
Autor
Hallo Franz-Josef,
das man bevor man Google Maps oder Youtube oder sonstiges sehen bzw. lesen kann abnicken muss finde ich in Ordnung, da dann keinner im nachhinein sagen kann "Ich wurde nicht darauf hingewiesen".
Was der Betrachter letztentlich dann macht ist sein Entscheidung. Liest er den Datenschutz oder nicht das bleibt dann ihm überlassen. Wenn er es nur abnickt kann er im nachhinein nicht das MAULEN anfangen.
Es sind schon einige Klagen anhängig und irgenwann findet ein ABMAHN-ANWALT deine Seite und dann geht`s rund ????. Wir sind hier in DEUTSCHLAND und da macht jeder ABMAHN-ANWALT aus einer Mücke einen Elefanten, weil er Geld verdienen will (ist leider so).
Ich finde es OK.
Gruß
MCMACMASTER
Anscheinend schweift hier wieder jeder ab bei diesem Post. Dies wurde als Idee hier reingestellt um dies in zukünftigen Versionen automatisch (wahrweise) einzustellen. (würde ich es mir wünschen)
"Wahlweise" deshalb weil sicherlich in den russischen oder anderen (nicht EU) Staaten dies nicht gebraucht wird.
Bis es soweit ist, wenn es überhaupt dazu kommt, kann jeder diesen Code einbinden oder eben auch nicht.