Barierrefreiheit 
Autor: Peter R.
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Hallo,
eine Frage habe ich zur Barierrefreiheit. Laut Gesetzestext sind offenbar Webseiten betroffen, die einen elektronischen Kaufabschluss oder eine elektronische Buchung auf der jeweiligen Webseite anbieten/ermöglichen.
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dieses Gesetz für den der seine Dienstleistung über eine Webseite anbietet aber keinen Onlineverkauf oder Onlinebuchung dieser Dienstleistung anbietet, nicht vom Barierrefreiheitsgesetz betroffen ist?
Vielleicht habt Ihr mehr Infos darüber? Wäre super.
Danke
Grüße
Peter
Publicado em
In diesen beiden Posts habe ich einige Infos zum Thema "Barierrefreiheit" mit Links hinzugefügt.
>> https://helpcenter.websitex5.com/pt/post/263195
>> https://helpcenter.websitex5.com/pt/post/269420
Es kommt immer darauf an ob du mit deiner Website sehr hohe Gewinne erzielst. Ob Onlineshop oder nicht ist egal, wobei eher Onlineshop ins Visier der Abmahnanwälte geraten.
Autor
Danke Daniel, da habe ich mich schon gut durchgelesen und vieles bereits umgesetzt. Dank WX5 klappt die Umsetzung auch sehr gut. Auch mit Gesetzestexten habe ich schon viel Zeit verbracht.
Bei Tests, was die Barierrefreiheit betrifft, liegen meine Seiten aktuell bei nicht unter 95%.
Dennoch kam mir die Frage auf, weil es tatsächlich keine rechtssichere Formulierung gibt, wer genau dazugehört und wer nicht?
Eine ist zum Beispiel: "Betätigt sich ein Unternehmen als Online-Händler, betreibt also eine Form von E-Commerce, ist es vom Gesetz betroffen und zur barrierefreien Gestaltung verpflichtet."
Definition: "E-Commerce, was auf Deutsch "elektronischer Handel" bedeutet, ist die Durchführung von Geschäften über das Internet. Es umfasst den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, aber auch andere Geschäftsprozesse wie Werbung und Online-Banking".
Oder: " Betreibt das Unternehmen einen Onlineverkauf von Produkten oder Dienstleistungen (e-Commerce)"
Beispielsweise ein Mauer, Elektriker, etc. die ihre Leistungen im Netz zwar anpreisen aber nicht online verkaufen gehören dann nicht dazu?
Hm...
Hier weitere Infos:
1) Auf Maurer, Elektriker etc. dürfte diese Info aus meinen verlinkten Posts zutreffen, siehe
----- Auszug -----
Beispiel: Viele Friseurbetriebe bieten auf ihren Webseiten die Möglichkeit an, Termine über eine Buchungsmaske zu vereinbaren. Hat ein Friseurbetrieb 5 Mitarbeitende muss er die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen. Beschäftigt der Betrieb aber mehr als 10 Mitarbeitende, muss die Webseite inkl. Terminbuchung und Kontaktformular barrierefrei sein.
>> https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/barrierefreie-webseiten-ab-juni-2025-pflicht-31,0,6067.html
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2) Verkauf und Dienstleistungen
Noch ein Auszug mit zusätzlichen Infos aus dem originalen Artikel, damit es deutlicher wird, siehe
----- Auszug -----
Welche Produkte barrierefrei zu gestalten sind
Unter anderem folgende Produkte müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:
Welche Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten sind
Unter anderem folgende Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:
Unternehmen, die unter das BFSG fallen
Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Erbringer der oben genannten Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.
>> https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html
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Allerdings bin ich kein Jurist und kann kein verbindlichen Rechtsauskünfte geben.
Autor
ok super, ich bedanke mich für die ausführliche Info.