Cookies Einstellungen
Автор: Rüdiger WeberEs vergeht kaum eine Woche ohne neue Nachrichten zu Cookies, Tracking, Google Analytics und Einwilligungslösungen. Der letzte Streich: ein EuGH-Urteil, das feststellt, dass Tracking Cookies nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden dürfen. Diese Aussage wird den meisten Unternehmen kaum weiterhelfen. Die wichtige Frage ist nämlich „Wie können Webseitenbetreiber diese Vorgaben überhaupt praktisch umsetzen?“
Es brennt eine Diskusion und ich wäre beruhigt, wenn es eine Lösung geben würde. Auf einigen Webseiten gibt es schon solche Einblendungen. Als Webnutzer sieht man schon dass da etwas passiert. Bei meiner Website könnte der Nutzer den Eindruck haben, das ich das Thema ignoriere. Es gibt ja keine Möglichkeit für den Nutzer etwas einzustellen.
Wieso sollte der User etwas "einstellen" wollen! Ich fühle mich eher belästigt mit den Popups und schließe sie meistens mit den "X" und nicht mit "Einverstanden" oder lesen vorher die Datenschutzbestimmungen durch und setze dann 10 Häkchen für jeden Dreckcookie einen.
Ich für meinen Teil lese überhaupt nichts neues zu diesem Thema. Das was vielleicht relevant wäre, hat nichts mit uns oder dem Programm zutun.
Natürlich wenn man einen gut gehenden SHOP hat wo man im Jahr Umsatz im 6stelligen Bereich hat, dann sollte man schon intensiver sich mit dem Thema beschäftigen. Dazu hat man aber auch eigene Anwälte die einem sagen was zu tun ist.
@Rüdiger Weber
Der EuGH hat mit seiner Entscheidung nur klargestellt, dass eine vom Webseitenbetreiber voreingestellte Einverständniserklärung (Haken gesetzt) unzulässig ist, nicht mehr und nicht weniger. Alle anderen Informationen/Interpretationen dieser Entscheidung dienen ausschließlich dazu irgenwelche Generatoren zu verkaufen. Im Übrigen muss die EuGH-Entscheidung zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. Bis dahin besteht jedenfalls in der BRD für die Webseitenbetreiber unabhängig vom Umsatz die Pflicht, den User darauf hinzuweisen, das beim Besuch der Webseite Cookies gesetzt werden und in der Datenschutzerklärung zu erläutern, wie er das verhindern kann.