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F. Jürgensen
F. Jürgensen
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Datenschutzgrundverordnung  de

Autor: F. Jürgensen
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Moin,

im Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundordnung (DSGVO) in Kraft.  In wie weit ist Ihr Programm DSGVO fähig, wie steht es mit der Unterstützung von der Nutzung ohne Cokies?

In wieweit gibt es von Ihnen Unterstützung zu dem Thema? Was muss man bei der Erstellung von homepage und der DSGVO beachten?

MfG

Frank

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85 ANTWORTEN - 13 NüTZLICH
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Man kann einen Balken einblenden mit den Datenschutzbestimmungen (die man aber selber erstellen muss in welcher Form auch immer). Dazu unter "1" Datenschutz gehen und dort den Text der Zustimmung reinstellen und/oder mit Link versehen.

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Gepostet am von Andreas S.
F. Jürgensen
F. Jürgensen
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Das Einblenden ist nicht das Problem!

Anders gefragt:

Wie erstelle ich eine dgvo-konforme Website ohne Cookies mit eurem Programm?

Wie verhindere ich, dass ein Cookie gesetzt wird, wenn der Anwender keine Zustimmung für die Nutzung von Cookies gibt?

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Gepostet am von F. Jürgensen
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Da ist nicht die Aufgabe des Programms. Das PRogramm hat nur die Möglichkeit geschaffen um darauf aufmerksam zu machen, aber nicht um alle Datenschutzbestimmungen alles Länder auf der Welt abzudecken. Wenn ich einen SHOP habe und "kein" Impressum oder AGB einfüge das mit einem Klick erreichbar ist, ist es auch nicht "konform" aber nicht vom Programm ausgehend.

Sicherlich kannst du Code oder ein Skript per LINK einfügen um das zu bekommen was du willst, aber dazu musst du die Google Suche benutzen. 

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Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
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Andreas S.
....dazu musst du die Google Suche benutzen. 

...oder Rechtsrat einholen.

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Gepostet am von Karl B.
Kees W.
Kees W.
User

Sicherlich muss es möglich sein, den Besucher einer Website entscheiden zu lassen, ob er mit einem Cookie einverstanden ist oder nicht. Er kann sich jetzt nur noch für eine Einigung entscheiden.
Hat jemand eine Lösung für die Wahl, ob er damit einverstanden ist oder nicht?

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Gepostet am von Kees W.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Ich würde sagen wenn man den Button "Einverstanden" drückt ist man sowieso einverstanden und wenn nicht, dann würde ich einen Link einbauen der die Seite schließt oder zu einer Cookiesperre führt. Ich kann aber nicht sagen ob es sowas gibt als Skript oder man es als Add-On runterladen muss oder bei Google einen Button gibt der das speichern verhindert.

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Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
User
Andreas S.
Ich würde sagen wenn man den Button "Einverstanden" drückt ist man sowieso einverstanden und wenn nicht, dann würde ich einen Link einbauen der die Seite schließt oder zu einer Cookiesperre führt. 

So verjagt man jedenfalls potentielle Kunden. Ob das gewollt ist, muss natürlich jeder selbst entscheiden. 

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Gepostet am von Karl B.
JJ. JUAG
JJ. JUAG
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Wenn Sie die cookies im Browser blockieren, sehen Sie was alles nicht mehr funktioniert, z. Bsp der Shop usw.

Da die Seite ohne Cookies nicht mehr richtig Funktioniert ist der potentielle Kunde ohne Cookies sowiso aussen vor.

Prüfen Sie ob es in ihrem Land rechtlich gilt die Cookiewarnung (in wx5 v14 aktiviert wo:  1 Einstellungen Datenschutz und Sicherheit) mit der Aufforderung "die Seite zu verlassen wenn keine Cookies erwünscht, da Funktion der HP stark eingeschränkt oder auf Einverstanden zu clicken" zu versehen. Wenn ja ist dies die einfachste Lösung. 

JJ.

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Gepostet am von JJ. JUAG
Karl B.
Karl B.
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JJ. JUAG
Wenn Sie die cookies im Browser blockieren, sehen Sie was alles nicht mehr funktioniert, z. Bsp der Shop usw. Da die Seite ohne Cookies nicht mehr richtig Funktioniert ist der potentielle Kunde ohne Cookies sowiso aussen vor. Prüfen Sie ob es in ihrem Land rechtlich gilt die Cookiewarnung (in wx5 v14 aktiviert wo:  1 Einstellungen Datenschutz und Sicherheit) mit der Aufforderung "die Seite zu verlassen wenn keine Cookies erwünscht, da Funktion der HP stark eingeschränkt oder auf Einverstanden zu clicken" zu versehen. Wenn ja ist dies die einfachste Lösung.  JJ.

Und insbesondere die rechtlich sicherste Lösung.

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Gepostet am von Karl B.
F. Jürgensen
F. Jürgensen
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Wie erreiche ich, das die Website kein Cookie setzt bevor Einverstanden gedrückt wird? Bei der jetztigen Seite wird der Cookie bereits beim Anzeigen der "Einverstanden" Anzeige gesetzt. (Verstoss gegen DS-GVO)

Desweiteren wie verhindere ich, das der Nutzer, ohne Acceptieren der Cookie-Nutzung, einfach die Seite nutzt?

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Gepostet am von F. Jürgensen
Pcssa .
Pcssa .
Moderator
F. Jürgensen
Desweiteren wie verhindere ich, das der Nutzer, ohne Acceptieren der Cookie-Nutzung, einfach die Seite nutzt?

Gegenfrage: Wie erreiche ich, daß mein Euro 1 Diesel ohne Hardware-Änderung die blaue Plakette bekommt und in den Städten fahren darf ?

X5 bietet Möglichkeiten den generierten Code manuell zu ändern - dazu muss man aber in der Lage sein das zu programmieren.

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Gepostet am von Pcssa .
Karl B.
Karl B.
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F. Jürgensen
Desweiteren wie verhindere ich, das der Nutzer, ohne Acceptieren der Cookie-Nutzung, einfach die Seite nutzt?

Indem du den Beitrag von Andreas S. liest, der wörtlich lautet:

"Ich würde sagen wenn man den Button "Einverstanden" drückt ist man sowieso einverstanden und wenn nicht, dann würde ich einen Link einbauen der die Seite schließt oder zu einer Cookiesperre führt. Ich kann aber nicht sagen ob es sowas gibt als Skript oder man es als Add-On runterladen muss oder bei Google einen Button gibt der das speichern verhindert."

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Gepostet am von Karl B.
Karl B.
Karl B.
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Sorry, das hatte ich nicht "auf dem Schirm".

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Gepostet am von Karl B.
F. Jürgensen
F. Jürgensen
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Pcssa .
F. Jürgensen Desweiteren wie verhindere ich, das der Nutzer, ohne Acceptieren der Cookie-Nutzung, einfach die Seite nutzt? X5 bietet Möglichkeiten den generierten Code manuell zu ändern - dazu muss man aber in der Lage sein das zu programmieren.

Ich schreibe Ihnen komplette Warenwirtschaften in Xojo, steuere Kassenterminals per serielle Schnittstelle an, usw. Das ist kein Problem. Aber ich möchte, wie viele Ihrer europäischen Kunden, eine Homepage erstellen, die der DSGVO entspricht. Ihr Programm  sollte also in der Lage sein,  ordnungsgemäß und abmahnsicher eine Seite zuerstellen. Dafür habe ich mir ja Ihr Programm gekauft!

Der Hinweis auf https://www.iubenda.com/en/features ist im übrigen nicht Zielführend, da ich meine DSGVO Informationen breits auf meiner Seite anzeige. Es geht um die Gefahr, das ein Kunde den OK Button nicht drückt und trotzdem die Seite nutzt. Dadurch wird man abmahnbar und ggf. sind dadurch Online-Geschäfte ungültig oder anfechtbar. Das möchte ich nicht. Darum nochmals die Frage:

Wie verhindere ich, das der Nutzer, ohne Acceptieren der Cookie-Nutzung, einfach die Seite nutzt?

Wenn es so einfach ist, dann schicken Sie mir das Script oder geben mir den Link wo ich dieses herunterladen kann.

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Gepostet am von F. Jürgensen
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE
F. Jürgensen
Es geht um die Gefahr, das ein Kunde den OK Button nicht drückt und trotzdem die Seite nutzt. Dadurch wird man abmahnbar und ggf. sind dadurch Online-Geschäfte ungültig oder anfechtbar. Das möchte ich nicht.

Da verstehst du etwas komplett falsch!  Wie kannst du einen Kunden "zwingen" nicht den O.K. Button zu drücken und auf deiner Seite zu surfen! Der Kunde wird nicht sagen... "So, ich habe jetzt nicht auf den O.K. Button gedrückt und jetzt verklage ich dich auf € 10000,-- weil jetzt Cockies auf meiner Festplatte gespeichert werden"! JEdenfalls was du willst, hat noch keine Website die ich gesehen habe eingebaut, weil das komplett unsinnig ist. Die Leiste ist nur zur Information gedacht und ist nicht für komplexe Interaktionen geschaffen worden.

Wie ich schon mal geschrieben habe, könnte man einen Text mit "nicht einverstanden" einbauen und wenn der Link gedrückt wird, dann wird deine Seite geschlossen und eine andere wird angezeigt "z.b Google". Wäre aber aus meiner Sicht konterproduktiv und geschäftsschädigend.

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Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
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@Jürgensen

"...das ein Kunde den OK Button nicht drückt und trotzdem die Seite nutzt."

Das ist meiner Kenntnis nach (noch) nicht verboten.

"Dadurch wird man abmahnbar und ggf. sind dadurch Online-Geschäfte ungültig oder anfechtbar."

Wo ist das geregelt?

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Gepostet am von Karl B.
Johann G.
Johann G.
User

Solange das Produkt WebsiteX5 keine 100% Sicherheit in Bezug auf die EU-Datenschutzverordnung bietet, werde ich das Produkt nicht kaufen und auch nicht weiterempfehlen. Cookie-Vorschrift ist nur ein Baustein in der EU-Datenschutzverordnung.

Datenschutzverstöße werden ab dem 25. Mai 2018 stärker bestraft. Die Höchststrafe für Unternehmen und Organisationen bei Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung kann nach Art. 83 (5) DSGVO bis zu 20 Mio. € oder 4% des jährlichen weltweiten Umsatzes betragen, je nachdem welcher Wert größer ist. Es gibt nach Art. 83 (4) DSGVO einen abgestuften Ansatz zu Geldstrafen, z.B. Ein Unternehmen kann mit 2% verurteilt werden, weil er seine Aufzeichnungen nicht in der richtigen Reihenfolge hat (Artikel 28), ohne die Überwachungsbehörde darüber zu benachrichtigen und die Betroffenen über einen Verstoß ausreichend zu informieren oder keine Folgenabschätzung durchzuführen.

Was ist geblieben? Welche Regeln gelten unter der Datenschutz-Grundverordnung weiterhin?

Nicht alles wird sich unter der neuen EU-DSGVO ändern. Folgende Bestimmungen gelten auch weiterhin:

  1. Das primäre Ziel, die Grundrechte und Grundfreiheiten von natürlichen Person zu schützen, bleibt bestehen. Insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bleibt unberührt.
  2. Das zweite Grundsatz, dass keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet werden dürfen, solange eine Rechtsvorschrift etwas Anderes bestimmt, bleibt in Kraft. Ausnahmen werden weiterhin streng reguliert.
  3. Die Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten unterliegen weiterhin strengen Voraussetzungen. Eine vorherige Einwilligung des Betroffenen bleibt ebenfalls Pflicht.
  4. Unternehmen, deren Hauptaktivität die Datenerhebung und Datenverarbeitung von natürlichen Personen ist, benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
  5. Die jeweilige Zweckbestimmung ist für eine Weiterverarbeitung entscheidend und bedürfen einer entsprechenden Transparenz. Eine Zweckentfremdung von personenbezogene Daten bleibt verboten.

Was wird sich mit der neuen DSGVO konkret ändern?

Das sind die 8 Schlüsseländerungen:

  1. Eindeutige Definition von personenbezogenen Daten: Sämtliche Daten, die der Identifizierung einer Person dient
  2. Mehr Rechte für natürliche Personen
    • Ausdrückliche Zustimmung erforderlich
    • Recht auf Vergessen
    • Information, welche Daten wo und seit wann gespeichert werden
  3. Höhere Bußgelder bei Verstößen
  4. Extraterritoriale Anwendung: Es zählt alleinig, wohin die Daten fließen und nicht von wo man operiert.
  5. Risikobasierte Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche hat dafür Sorge zu tragen, dass alle wirksamen Maßnahmen ergriffen werden.
  6. Mitteilungspflicht bei Verletzungen: Bei einer Datenverletzung muss der Verantwortlich innerhalb von 72 Stunden die Betroffenen darüber informieren.
  7. Konkretere Bestimmung wann ein Datenschutzbeauftragter zu ernennen ist.
  8. Datenschutz nach Entwurf.
    • Übermittlung der Daten an betroffene Personen, Kontrolle ihrer Daten
    • Strengere technische und organisatorische Maßnahme

Mehr INFO findet Ihr hier:  https://www.mailjet.de/dsgvo/

Achtung, die alte und die aktuelle Versionen WebsiteX5 sind nicht konform mit der EU-Datenschutzverordnung DSGVO.

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Gepostet am von Johann G.
Martin H.
Martin H.
User

@Johann G.

Das mag ja alles richtig sein, aber ständig zu kritisieren bringt keinem hier weiter. Zeige bitte eine Seite/Seiten die diese neuen Vorgaben umsetzen, die Du per copy&paste hier aufgeführt hast. Sicher kannst Du uns auch explizit mitteilem, was an Website nicht den neuen Anforderungen entspricht? Alles andere ist nur Fischen im trüben Gewässer.

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Gepostet am von Martin H.
Siegbert G.
Siegbert G.
User

Merkt ihr was?

Ihr diskutiert hier über ein Thema welches AUCH Incomedia betrifft und es hat sich von den Herren und Damen noch niemand dazu geäußert.

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Gepostet am von Siegbert G.
Martin H.
Martin H.
User

@Siegbert: Die Frage ist ja, betrifft es überhaupt Incomedia?

Daher auch meine Frage an Johann G. "Sicher kannst Du uns auch explizit mitteilem, was an Website nicht den neuen Anforderungen entspricht?"

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Gepostet am von Martin H.
Siegbert G.
Siegbert G.
User

Wenn ich dies alles lese, dann frage ich mich, ob es überhaupt noch möglich ist ohne rechtliche Hilfe eine Homepage zu erstellen. Deshalb würde ich mich freuen wenn INCOMEDIA die Benutzer dabei unterstützt und dazu eine Anleitung veröffentlicht.

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Gepostet am von Siegbert G.
Siegbert G.
Siegbert G.
User

@Martin: Das habe ich mich auch schon gefragt. Eigentlich ist INCOMEDIA ein Offline-Programm. Aber wo ist der Knackpunkt? Im Code vom Programm oder auf der Plattform vom Provider?

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Gepostet am von Siegbert G.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Was für eine Anleitung wollt IHR?  WSX5 ist "Nur" ein "Webbaukasten" Programm und ist weder ein Rechtsanwaltsprogramm noch ein Gesetzumsetzungsprogramm.

Deine WEbsite ist nur so konform wie du es "konform" machst auf deinen Seiten. Das hat nichts mit INCO zutun die dir nicht sagen können wie du deinen ShOP oder deine Website rechtssicher machen kannst. Deshalb hat sich auch keiner gemeldet.

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Gepostet am von Andreas S.
Martin H.
Martin H.
User

@Siegbert

Datenschutz ist gut und schön, aber was da die überbezahlten Herren In Brüssel gemacht haben - naja - da muss man sich schon an den Kopf fassen. Ich denke dass Inco (Rechtlich gesehen) nicht viel machen kann, da jede Homepage mit dem ganzen Digitalen Rattenschwanz was daran hängt (Datenspeicherung, Warenwirtschaftssysteme etc.), sehr individuell ist. Wenn man auf die sichere Seite gehen möchte und dadurch Nachts nicht mehr schlafen kann, sollte man einen Rechtsbeistand zur Überprüfung nehmen :-)

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Gepostet am von Martin H.
Siegbert G.
Siegbert G.
User

Ach so? Bin gerade auf diese Zeilen gestossen:

Was macht Jimdo?

Wir checken unseren Website-Baukasten und sind dabei sicherzustellen, dass die technischen Rahmenbedingungen für eure Website im Einklang mit der DSGVO stehen. Dafür werden wir zum Beispiel bestimmte Funktionen für eure Jimdo Creator Website hinzufügen:

  • Die Option, einen Link zur Datenschutzerklärung im Kontaktformular hinzuzufügen
  • Die Möglichkeit, einen Link zu den AGB sowie zur Datenschutzerklärung im Checkout Formular eures Shops anzuzeigen
  • Die Möglichkeit, Links und individuelle Textfelder im Checkout Formular hinzuzufügen

Diese Features helfen euch, eure Datenschutzerklärung (im Einklang mit der DSGVO) überall dort anzuzeigen, wo ihr es möchtet. Wir informieren euch natürlich, sobald die Funktionen verfügbar sind.

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Gepostet am von Siegbert G.
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag,

ich verstehe eure Sorge und ich möchte Sie beruhigen, da die Lage wird gerade analysiert, um eventuelle künftige Anliegen zu vermeiden.

Die Punkte der DSGVO, den uns am meisten betreffen sind:

1) Die Rechnungsangaben müssen 10 Jahre lang bewahren werden. Dafür sind die Buchhaltung- und Verwaltungsbereich dafür verantwortlich.

2) Der Benutzer muss die Möglichkeit haben, seine eigenen Angaben zu bearbeiten oder entfernen. Das bedeutet aber nicht, dass der Benutzer das selbständig durch eine dafür gedachte grafische Benutzeroberfläche machen muss. Es ist tatsächlich genug, in der Datenschutzbestimmung mitzuteilen, dass es möglich ist, nach der Bearbeitung oder Entfernung der Angaben zu fragen, indem man die Unternehmen kontaktiert, zum Beispiel an einer eigens dafür vorgesehen E-Mail Adresse.

Gäbe es vielleicht noch andere Aspekte der DSGVO, die Ihnen Sorgen machen, teilen Sie mir bitte den Link, wo Sie die Information gefunden haben, damit wir Ihnen mehr Informationen dazu geben können.

Danke! Mit freundlichen Grüßen.

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Gepostet am von Elisa B.
Siegbert G.
Siegbert G.
User

@Elisa vielen Dank für die Auskunft.
Da INCOMEDIA ihre eigene Webseite auch nach den neuen Richtlinien anpassen muss, denke ich, dass sie keine Software verkauft, die den Richtlinien widerspricht.

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Gepostet am von Siegbert G.
F. Jürgensen
F. Jürgensen
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Autor

Hier ein Artikel von einem Rechtsanwalt:

https://www.it-recht-kanzlei.de/cookies-eu-datenschutz-grundverordnung.html

Zitat aus dem Kasten:

"Allerdings müssen in der künftigen Datenschutzerklärung des Online-Händlers bei jeder Verwendung von Cookies die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO ausdrücklich bejaht werden:"

Meine Frage war:

Es geht um die Gefahr, das ein Kunde den OK Button nicht drückt und trotzdem die Seite nutzt. Dadurch wird man abmahnbar und ggf. sind dadurch Online-Geschäfte ungültig oder anfechtbar. Das möchte ich nicht. Darum nochmals die Frage:

Wie verhindere ich, das der Nutzer, ohne Acceptieren der Cookie-Nutzung, einfach die Seite nutzt?

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Gepostet am von F. Jürgensen
Karl B.
Karl B.
User

@Jürgensen

Wenn du ein Zitat postet, dann sollte es auch vollständig sein.  

"Fazit für die Praxis

1. Auch wenn § 15 Abs. 3 TMG für die Frage der Verwendung von Cookies in Zukunft nicht mehr angewendet werden kann, so bleibt im Ergebnis alles weitgehend beim Alten. Der Online-Händler kann auf der Grundlage des allgemeinen Erlaubnistatbestands des Art. 6 Abs. 1, lit f Cookies verwenden, ohne die vorherige Einwilligung des Nutzers einzuholen. Dies bezieht auch Cookies von Drittparteien ein. Das sehr vage Abwägungsgebot dieser Vorschrift gibt jedenfalls dem Online-Händler einen weiten Spielraum.

Allerdings müssen in der künftigen Datenschutzerklärung des Online-Händlers bei jeder Verwendung von Cookies die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO ausdrücklich bejaht werden:

  • Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO muss ausdrücklich als Rechtmäßigkeitsgrund benannt werden
  • Es liegen berechtigte wirtschaftliche, rechtliche oder ideelle Interessen des Händlers vor
  • Die Anwendung von Cookies sind zur Erreichung dieser Interessen erforderlich.
  • Überwiegende Interessen des Betroffenen stehen der Anwendung von Cookies nicht entgegen."
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Gepostet am von Karl B.
Andreas L.
Andreas L.
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Richtig Karl. Ich höre immer nur Cookies meine Güte was ein Thema wenn es das mal nur wäre.

Primär geht es doch um erhobene Daten von Personen / Kunden wo dargestellt werden muss wie damit verfahren wird sprich wie diese geschütz werden usw. Ich behaupte das kaum einer weiß was Datenschutz-Grundverordnung  bedeutet und auch keiner den 25. Mai auf dem Sender hat. Seit jahren wird der Cookie akzeptiert und so wid es auch weiterhin sein.

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Gepostet am von Andreas L.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Wie gesagt, man kann einem Kunden der auf deine WEbsite will nicht ausschließen oder zwingen den O.K. oder Akzeptiert Button zu drücken, denn 1. wäre das geschäftschädigend und 2. gar nicht erlaubt, denn dann müsste man explizit darauf hinweisen, dass man weitergeleitet wird an eine andere Adresse wenn man nicht akzeptieren will. Ich habe außer bei der Erotik Branche (wo man die Altersangabe machen muss) noch nie gesehen, dass man nicht auf die Website kann wenn man nicht akzeptiert.

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Gepostet am von Andreas S.
 ‪ KolAsim ‪ ‪
 ‪ KolAsim ‪ ‪
Moderator
F. Jürgensen
... ... ... Wie verhindere ich, das der Nutzer, ohne Acceptieren der Cookie-Nutzung, einfach die Seite nutzt?

(Übersetzt von Google) - Es tut mir leid, ich spreche kein Deutsch, aber vielleicht können Sie das gleiche verstehen, sonst ignorieren Sie mich,
und als ob ich nicht eingegriffen hätte ...
...!... Idee mit einfachem EXTRA-Banner meiner Erfindung, mit DIV_CUSTOM plus technischen Session-Cookies; ... sehen Sie den Ctrl + U-Quellcode und kopieren Sie den markierten Code, um ihn in den EXPERT-Abschnitt einzufügen benutzerdefinierter Code | vor dem Schließen des TAG </ BODY>:
> Beispiel
... einmal akzeptiert, um es erneut zu versuchen, müssen Sie den Browser schließen und neu starten ...
Auf jeden Fall, beste Grüße.

(IT) - scusami, non parlo Tedesco, ma forse potrai capire lo stesso, altrimenti ignorami,
e come se io non fossi intervenuto...
...!... idea con semplice banner EXTRA di mia invenzione, con DIV_CUSTOM più cookie tecnico di sessione; ... vedere il codice sorgente Ctrl+U, e fare copia/incolla del codice evidenziato da inserire nella sezione ESPERTO | codice personalizzato | prima della chiusura del TAG </BODY>:
> esempio
... un volta accettato, per riprovare, occorre chiudere il browser e riavviare...
In ogni caso,cordiali saluti.

.

ciao

.

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Gepostet am von  ‪ KolAsim ‪ ‪
F. Jürgensen
F. Jürgensen
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Autor

@Karl B.

Dies Absatz

1. "Auch wenn § 15 Abs. 3 TMG für die Frage der Verwendung von Cookies in Zukunft nicht mehr angewendet werden kann, so bleibt im Ergebnis alles weitgehend beim Alten. Der Online-Händler kann auf der Grundlage des allgemeinen Erlaubnistatbestands des Art. 6 Abs. 1, lit f Cookies verwenden, ohne die vorherige Einwilligung des Nutzers einzuholen. Dies bezieht auch Cookies von Drittparteien ein. Das sehr vage Abwägungsgebot dieser Vorschrift gibt jedenfalls dem Online-Händler einen weiten Spielraum."

ist ab 25.05. unwirksam. Daher habe ich dies auch nicht zitiert.

Allerdings müssen in der künftigen Datenschutzerklärung des Online-Händlers bei jeder Verwendung von Cookies die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO ausdrücklich bejaht werden:

Hier der originale Gesetzestext

Art. 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

  1. 1Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
    1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
    2. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
    3. die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
    4. die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
    5. die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
    6. die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

    2Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.

Dies sind die 6 Möglichkeiten der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung lt. DSGVO. Ich möchte mich auf Art. 6 Abs. 1 lit 1 mit der Cookie-Frage beziehen: Einwilligung.

Diese Einwilligung isr das Betätigen des OK-Buttons, das ich die Cookies setzen darf. Kann er die Seite nutzen ohne diese Einwilligung und die Homepage nutzt im Hintergrund trotzdem Cookies, so kann es zur Abmahnung kommen.

Warum so auf den Cookies rumgehauen wird ist, dass dies von Gerichten als personenbezogenes Datum verstanden und damit i.d.R. eine Einwilligung benötigt wird.

Darum nicht 2: Der Besucher der Seite ist noch kein Kunde

Darum nicht 3: Welche Rechtlichen Verpflichtungen unterliegt der Verantwortliche (Seitenbetreiber)?

Darum nicht 4: Bewustloser wird vom Arzt behandelt Paragraf

Darum nicht 5: Ich bin nicht eine Behörde

Darum nicht 6: Welches berechtigtes Interesse hat der Besucher, das ich Ihm einen Cookie geben darf? Was ist mit Kindern? Schwammig, Abmahngefärdet, muss erst von Gerichten geklärt werden.

@Andreas S.

Die Frage ist nicht ob das Sinnvoll ist oder nicht, es geht darum, eine rechtskonforme Homepage ohne großen Aufwand zu erstellen.

@Andeas L. Die Vorbereitungszeit auf die DSGVO läuft seit Januar 2017. Die alten Bundesdatenschutzgesetzes sind zu 90 % in der DSGVO eingeflossen. Diese gelten schon seit über 10 Jahren. Was neu ist, sind die hohen Strafen und die Verpflichtung alles zu dokumentieren. Ich habe die DSGVO für meine Firma und unserem Verein fast fertig. Es fehlen u.a. nur noch die Cookie-Geschichte und die Risikobewertung (der Gesetzgeber hat die Auslegung dazu noch nicht fertig, so das ich diese bisher nicht geschrieben habe).

@ ‪ KolAsim ‪Ich versuche mich morgen mal an den Quellcode.

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Andreas S.
Andreas S.
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Du sagst du machst das auch für einen Verein.  Von allen 6 Punkten ist eigentlich nur eine wichtig und die ist mit dem "Akzeptiert" Button von der Datenschutzleiste und einem LINK zur Datenschutzseite "KOMPLETT" abgedeckt. WSX5 kann hier überhaupt nichts mehr hinzufügen um die DSGVO "noch" mehr konformer zu machen. Wichtig ist auch in Deutschland, dass man das Impressum innerhalb von 2 Klicks erreichen kann, wobei ich das mit der Datenschutzseite gleichziehen würde. (wenn diese nicht schon in der Impressumseite integriert ist und per Anker angesteuert wird)

Sicherlich kann man sich noch "spielen" mit dem Code von KolAsim um auf eine andere Seite umzulenken wenn man die cookies nicht aktzeptieren will, aber erstellst du deine Website für den Staat und die Rechtswälte oder für deine Kunden? 

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F. Jürgensen
F. Jürgensen
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Ich möchte mich absichern, das die Abmahnanwälte bei mir nichts finden. Die jetzige Lösung mit dem Cookie-Banner ist halt abmahngefährdet. Daher dieser Thread.

Da de Abmahnungsindustrie bei Musik und Video durch die Deckelung "kaum noch" Geld verdient, freuen die sich auf den 26.05. ab dann wird das Internet gecrawlt bis die Leitung schmilzt und abgemahnt.

Es muß die Cookie-Anzeige ausdrücklich bejahrt werden. Es muss als Stop-Schild funktionieren oder die Seite darf keine Cookie setzen bis dieses geschehen ist. Wird hemlich ein Cookie gesetzt (was z.Z. geschieht) dann ist das ein Verstoß gegen die DSGVO und kann abgemahnt werden. Wie verhindere ich das?

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Andreas S.
Andreas S.
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Bis die sich durch die Millionen von Websites durchgekämpft haben, denn vielleicht nur 0,01 % der Websites haben so ähnliche Cookieregelungen wie du wünscht, ist die Wahrscheinlichkeit so klein, dass man eher einen "fünfer" mit Zusatzzahl im Lotto gewinnt.

Natürlich wenn sich einer dieser dubiosen Rechtsanwälte sich auf die Musikbranche fixiert hat und aus den vielen die er rausfiltert genau dich auch prüft wird er feststellen, dass du bereits alles zur Verfügung gestellte eingefügt hast. Wenn dann wirklich alle die gleichen Leisten und Datenschutzseiten und LINKs eingefügt haben wie du, dann würde er genauer schauen ob eben cookies ohne deine Zustimmung gespeichert werden und ich glaube das hat keiner der Webseiten und dass er dann genau dich nimmt zum abmahnen ist wieder ein Lottotreffer. Hast du schon mal einen größeren Lottogewinn gemacht?

Bevor wir aber hier noch länger diskutieren...

Überprüft mal (im Firefox) unter dem Menü "Extras" -> Seiteninformationen --> Sicherheit  ob dort unter "Cookies anzeigen"  ein "JA" steht und welche Cookies dort gespeichert werden.  Ich habe bei meinen Seiten nachgesehen und bei den meisten steht "nein" und wenn ich die Datenschutzleiste einbaue und auf "Akzeptieren" gehe springt es auf "JA" um und es wird ein Cookie gesetzt wo die Zustimmung erfolgt ist. 

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F. Jürgensen
F. Jürgensen
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Das Problem ist, das ein Cookie gesetzt wird, obwohl ich diesem nicht zu gestimmt habe. Um konkret zu sein. Ich habe mein Banner ignoriert und habe trotzdem 3 Cookies von meiner Seite gesetzt bekommen. Das ist das Problem! Das ist nicht DSGVO konform! Daher meine Frage:

Wie verhindere ich das die Seite genutzt wird, wenn der Banner nicht bestätigt wird oder wie sage ich meiner Website, keine Bestätigung, keine Cookies nutzen.

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Andreas S.
Andreas S.
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In der Bannerschutzleiste einen Text einfügen mit "nicht akzeptieren" und diesen verlinken mit irgendeiner Dummywebsite!

Was anderes geht nicht und wird nach meiner Meinung nicht benötigt. Auch nicht in Deutschland.

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F. Jürgensen
F. Jürgensen
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Ihr Vorschlag löst aber nicht das Problem. Wenn der Besucher, ohne das Banner zu beachten, auf meiner Homepage Seiten aufruft, dann setzt die Seite trotzdem einen Cookie. Das ist nicht DSGVO konform!

Wenn ich Rechtsanwalt wäre, dann würde ich ab dem 26.05. das Internet nach Seiten suchen, die mit Ihrem System erstellt werden und dann abmahnen.

Da Sie der Meinung sind, das wird nicht benötigt, dann hätte ich gern das schriftlich und wenn es wegen der Cookie-Geschichte zur Abmahnung kommt, dann erwarte ich von Ihnen das Sie die Abmahnung bezahlen. Ich schicke Ihnen gerne meine Adresse als PM, wo Sie die Police hin schicken können.

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Karl B.
Karl B.
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@Jürgensen

Es reicht! Weder die User, noch die Moderatoren sind dafür verantwortlich, was du mit dem Programm treibst. Wenn du es nicht wahrhaben möchtest oder einfach nur nicht verstehst, dass gemäß der DSGV eine Informationspflicht besteht, kann dir hier jedenfalls keiner helfen. Also höre endlich auf uns mit deiner in jeder Hinsicht sinnfreien Frage zu nerven.     

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F. Jürgensen
F. Jürgensen
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@Karl B.: Sind Sie Jurist oder Datenschutzbeauftragter? Haben Sie die DSGVO gelesen? Wenn nein, halten Sie sich bitte raus aus der Diskussion. Danke.

Ich habe mich mit dem Thema beschäftigt, wie es jeder Unternehmer in der EU machen muss.

Ich erwarte von der Firma Incomedia Hinweise wie ich den Fehler (Cookie wird gesetzt ohne Erlaubnis) verhindere oder eine Programmänderungen damit dieses nicht mehr geschieht und ich meine Seiten DSGVO konform erstellen kann.

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Martin H.
Martin H.
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@Jürgensen

https://www.it-recht-kanzlei.de/cookies-eu-datenschutz-grundverordnung.html#abschnitt_11

Auszug:

"Die Regelungen der DSGVO zur Verwendung von Cookies:

Die DSGVo regelt zwar nicht ausdrücklich die Verwendung von Cookies als pseudodynamisierte Daten. Das heißt aber nicht, dass die DSBVO hier keine Anwendung findet. Wie bereits oben ausgeführt, sind Cookies personenbezogene Daten i.S.d. Legaldefinition des Art 4 Nr. DSGVO. Nach dem DSGVO gilt der Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt bei Verarbeitung von Daten. In Art 6 DSGVO als zentrale Vorschrift sind abschließend alle Rechtmäßigkeitsgründe für die Verarbeitung von personenbezogen Daten geregelt.
Eine große Bedeutung wird für die Frage der Verwendung von Cookies Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO als Rechtmäßigkeitsgrund zukommen, demnach u.a. auch Cookies ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden können.

Art. 6 Abs. lit f DSGVO
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen ….

Es ist also eine Abwägung zwischen den berechtigen Interessen des Online-Händlers und den Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person vorzunehmen.

Der Online-Händler kann als berechtigte Interessen in sehr allgemeiner Weise seine wirtschaftlichen, rechtlichen und ideellen Interessen geltend machen (s. Gola, Art. 6 Rdnr. 51) . Dies schließt die Verwendung von Cookies jeglicher Art, auch von Drittpartei-Cookies ein. Ist die Verarbeitung der Daten mit Hilfe von Cookies zur Erreichung der Interessen des Online-Händlers erforderlich (Art. 5 DSGVO), dann muss geprüft werden, ob überwiegende Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person dem entgegenstehen. Ein bloßes Tangieren der Rechte des Betroffenen reicht dabei nicht aus (s. Gola a.a.O, Rdnr. 52). Dies sind äußerst vag Abwägungsmaßstäbe, die auch durch den in Erwägungsgrund 47 genannten Grundsatz „der vernünftigen Erwartungshaltung des Betroffenen“ kaum konturiert werden. Es wird von der künftigen Rechtsprechung des EuGHs abhängen, ob konkrete Kriterien für diese Interessenabwägung gefunden werden können."

Und weiter:

"Fazit für die Praxis

1. Auch wenn § 15 Abs. 3 TMG für die Frage der Verwendung von Cookies in Zukunft nicht mehr angewendet werden kann, so bleibt im Ergebnis alles weitgehend beim Alten. Der Online-Händler kann auf der Grundlage des allgemeinen Erlaubnistatbestands des Art. 6 Abs. 1, lit f Cookies verwenden, ohne die vorherige Einwilligung des Nutzers einzuholen. Dies bezieht auch Cookies von Drittparteien ein. Das sehr vage Abwägungsgebot dieser Vorschrift gibt jedenfalls dem Online-Händler einen weiten Spielraum.

Allerdings müssen in der künftigen Datenschutzerklärung des Online-Händlers bei jeder Verwendung von Cookies die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO ausdrücklich bejaht werden:

  • Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO muss ausdrücklich als Rechtmäßigkeitsgrund benannt werden
  • Es liegen berechtigte wirtschaftliche, rechtliche oder ideelle Interessen des Händlers vor
  • Die Anwendung von Cookies sind zur Erreichung dieser Interessen erforderlich.
  • Überwiegende Interessen des Betroffenen stehen der Anwendung von Cookies nicht entgegen.

Die IT-Recht Kanzlei wird für ihre Mandanten eine Datenschutzerklärung gemäß DSGVO ausarbeiten, die dies berücksichtigt.

2. Es bleibt bei der bisherigen Empfehlung der IT-Recht Kanzlei

Um ein Abmahnungsrisiko zu minimieren und (theoretisch) mögliche Schritte von Google wegen Verletzung seiner Nutzungsbedingungen zu vermeiden, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei gleichwohl weiterhin, den Nutzer der Webseite durch einen Banner auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen, und ihn darüber zu informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird."

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Gepostet am von Martin H.
Martin H.
Martin H.
User

@Jürgensen

https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/29385-dsgvo-9-cookies.html

Auszug:

"Was sagt die e-Privacy-Verordnung?

Die DSGVO kommt nicht allein daher. Sie wird künftig begleitet von der e-Privacy-Verordnung, die ebenfalls unmittelbar in allen EU-Staaten gelten wird und idealerweise mit der DSGVO in Kraft treten soll. In Bezug auf die Verwendung von Cookies hat die EU-Kommission einen Informationsüberschuss sowie eine Ermüdung von Verbrauchern hinsichtlich der Zustimmung solcher Dienste anerkannt. Da hilft auch die beste Klausel nichts.

In der Verordnungsbegründung wird daher folgender Ansatz verfolgt: „Dank der Zentralisierung der Einwilligung in einer Software wie den Internet-Browsern und der Aufforderung an die Nutzer, ihre Einstellungen zur Privatsphäre zu wählen, sowie dank erweiterter Ausnahmen zu den Einwilligungsvorschriften in Bezug auf Cookies könnte ein beträchtlicher Anteil der Unternehmen auf Cookie-Banner und -Hinweise verzichten, was möglicherweise erhebliche Kosteneinsparungen und Vereinfachungen mit sich bringen würde.“

Das bedeutet: Obwohl eine Zustimmung beim Einsatz von Cookies weiterhin erforderlich sein wird, sollen Verbraucher künftig über ihre Browser-Einstellungen anstatt über Banner ihre Einwilligung zu Cookies oder anderen Tracking-Tools erteilen. Für Anbieter gezielter Online-Werbung könnte es dadurch schwieriger werden, die Einwilligung zu erlangen, wenn ein großer Teil der Nutzer Einstellungen wählt, bei denen Cookies von Dritten abgewiesen werden. Wir werden den Gang der neuen Verordnung weiter verfolgen und natürlich in unserem Portal vorstellen."

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Gepostet am von Martin H.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

@F. Jürgensen Wie oft muss man es dir noch sagen, dass es kein Fehler ist und auch kein Versäumins in der Software, weil schon alles eingebaut ist was man dazu benötigt. Die User wollen nicht weggeleitet werden wenn man nicht akzeptiert! Außerdem könnte man zu einer speziellen Google Cookies Seite hinleitet wo man einen Patch anklicken kann, damit keine Cookies gespeichert werden. Könnte man auch im Browser direkt machen wenn man es will.

Normalerweise sage ich das nie, aber wenn dir das nicht passt, dann wird dich keiner zwingen mit dieser Software zu arbeiten und du dir eine andere  (wenn es eine gibt oder wie wenn du auf die Korrekturen von Jimdo warten kannst) suchst.

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Karl B.
Karl B.
User

@Andreas S.

Gegen Beratungsresistent hilft nur eines, ignorieren.

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Pcssa .
Pcssa .
Moderator

@ all

. . . wenn ich mich so "angreifgreifbar" fühlen würde käme für mich nur eine Steuerung über INTRO-Seite in Frage.

Kurze Vorstellung der Website --> 2 Buttons und Cookieerklärung / Nutzung der Website / Datenschutzhinweis

AKZEPTIEREN führt zum Webspace

ABLEHNEN führt zum Gesetzestesxt der EU oder Wikipedia

und somit konform zu den EU-Richtlinien - oder ?

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Gepostet am von Pcssa .
André G.
André G.
User

Wer es genau haben möchte, sollte sich einen Fachanwalt suchen.. :-)

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Gepostet am von André G.
Karl B.
Karl B.
User

...und einen "WSX5-Experten"laughing

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Gepostet am von Karl B.
André G.
André G.
User

Mit dem Premium Angebot von erecht24 sollte jeder gut bedient sein :-)

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Gepostet am von André G.
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag Jürgen, 

Mit der DSGVO sollen Sie Informationen darüber mitteilen, wie und welsche Daten gesammelt werden, und für welschen Zweck. Eine Mitteilung auf Ihre Seite für die Datenschutzbestimmungen sollte genug sein, am besten fragen Sie aber einen Experten, der Ihnen mehr und genauere Informationen zur nötigen Dokumentation geben kann. 

Was die Daten Ihrer Benutzer betrifft,  wie ich gesagt hatte, muss der Benutzer  die Möglichkeit haben, seine eigenen Angaben zu bearbeiten oder entfernen. Das bedeutet aber nicht, dass der Benutzer das selbständig durch eine dafür gedachte grafische Benutzeroberfläche machen muss. Es ist tatsächlich genug, in der Datenschutzbestimmung mitzuteilen, dass es möglich ist, nach der Bearbeitung oder Entfernung der Angaben zu fragen, indem man die Unternehmen kontaktiert, zum Beispiel an einer eigens dafür vorgesehen E-Mail Adresse.

Ich bleibe für Sie zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen.

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Gepostet am von Elisa B.
F. Jürgensen
F. Jürgensen
User
Autor

DSGVO und Telemedien: Cookies und Tracking nur noch mit expliziter Einwilligung?

"Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern geht davon aus, dass Tracker wie Google Analytics sowie Cookies selbst in pseudonymisierter Form bald nur noch mit ausdrücklichem Opt-in der Nutzer erlaubt sind."

Es gibt im dem Artikel zwar Gegenstimmen, aber was in der Datenschutzkonferenz beschlossen wird, gibt als Hilfestellung für Richter. (lt. www.datenschutz-guru.de)

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Gepostet am von F. Jürgensen
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Ein LINK zu einer Googleseite wo der User den Analytics Tracker ausschalten kann genügt alle mal.

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Martin H.
Martin H.
User

@Jürgensen

Anstelle hier Links zu posten, wo darin selbst die Datenschutzkonferenz keine eindeutige Rechtslage feststellen kann, solltest Du einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Wenn der meint Website ist nichts für dich, dann solltest Du die Software wechseln. Alles andere führt hier zu nichts.

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Gepostet am von Martin H.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

@Martin  WOW, gleicher Gedanke, aber ich wollte nicht schon wieder dies schreiben.

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Reinhard G.
Reinhard G.
User

Hallo F. Jürgensen,

ich bin auf deiner Seite. Und ich zitiere mal einen alten coolen Werbeslogan "Hier wird dir geholfen". Hier jedoch nicht wirklich. Lass es sein, es bringt nichts. Ich habe meinen POST in dieser Sache auch aufgegeben. Kämpfe jetzt mit meinem Rechtsbeistand ohne den es mittlerweile nicht mehr geht, wenn man DSGVO-konform auftreten will. Ist leider so.

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Gepostet am von Reinhard G.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Es wird wahrscheinlich auch seinen Grund haben wieso man ausgerechnet dich auf dem Kieker hat.

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Karl B.
Karl B.
User

Kann es sein, dass F. Jürgensen und Reinhard G. "sich sehr gut kennen"?

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Reinhard G.
Reinhard G.
User

Lieber Karl, nur schlechte Leute denken schlecht, sorry, ist etwas ironisch gemeint und nein, ich kenne F. Jürgensen überhaupt nicht. Ich leide nur mit ihm, weil er wahrscheinlich genauso viel Angst vor den Abmahnungen hat wie ich und einfach in der Sache nicht weiterkommt.

Wenn ich mit meinem Rechtsbeistand dakor bin, werde ich mal berichten :-) 

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Andreas L.
Andreas L.
User

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Was ist Datenschutz?

Wenn www.DEINE-SEITE.de deine Daten verarbeitet, sind wir verpflichtet, sie sicher aufzubewahren und nur für die Zwecke zu verwenden, die wir dir bei deiner Anmeldung mitgeteilt haben. Dieser Vorgang wird als Datenschutz bezeichnet.

Was ist die DSGVO?

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist ein wichtiger Teil des EU-Rechts, der den Datenschutz betrifft. Sie ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen von Bedeutung. Als Einzelperson gibt dir die Gesetzgebung Rechte und legt erweiterte Regeln zum Schutz deiner Daten fest. Als Organisation ist Nextdoor für den Schutz und die rechtmäßige Verwendung dieser Informationen verantwortlich. Das Gesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Wie ist die Position von Nextdoor zur DSGVO?

Wir begrüßen diese wichtige Reform des EU-Datenschutzrechts, zumal die bestehenden Gesetze vor mehr als 20 Jahren vor der Verbreitung des Internets, des Cloud Computing und der sozialen Mediendienste entstanden sind.

Wir haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Einhaltung und Achtung der Rechte unserer Mitglieder zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen gehören:

Erhöhung des Mindestalters für eine Registrierung auf 16 Jahre.
Bessere Darstellung der Kontrollmöglichkeiten für Mitglieder.
Aktualisierung und vereinfachte Formulierung unserer Datenschutzrichtlinien und der Mitgliedervereinbarung
Ernennung eines Datenschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass der Schutz der Privatsphäre im Mittelpunkt unseres Auftrags steht.
Der Ansatz von Nextdoor ist einzigartig, da er sowohl lokal als auch privat ist. Unsere Plattform ist so konzipiert, dass du sie nur mit anderen verifizierten Nachbarn teilst. Wir werden deine Daten niemals verkaufen oder an unnötige Dritte weitergeben.

Welche Informationen sammelt Nextdoor und warum?

Um den Nextdoor-Service bereitzustellen, zu schützen und zu verbessern, verarbeiten wir eine Vielzahl von Informationen, die wir von dir und Dritten sammeln oder erhalten. Wenn du dich zum Beispiel anmeldest, fordert Nextdoor die Mitglieder auf, ihren echten Namen zu verwenden und überprüft die Adresse jedes Mitglieds, um die Integrität jeder privaten Gemeinschaft zu schützen.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir betreiben eine globale Infrastruktur und verarbeiten Daten sowohl auf EU- als auch auf US-basierten Servern. Diese Verarbeitung wird durch die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten außerhalb der EU unterstützt. Weitere Informationen findest du in unseren Datenschutzrichtlinien.

Was sind meine Rechte?

Im Rahmen der DSGVO hast du erweiterte Rechte in Bezug auf deine Daten, darunter das Recht auf Zugang, das Recht auf Berichtigung, das Recht, vergessen zu werden (Löschung) und das Recht auf Widerspruch. Um mehr über deine Rechte zu erfahren, lies bitte diesen Artikel.

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Andreas L.
Andreas L.
User

So macht es nextdoor z.B.

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Andreas L.
Andreas L.
User

Datenschutzrichtlinien von Nextdoor
Willkommen bei Nextdoor! Bitte lesen Sie sich diese Datenschutzrichtlinie durch, in der wir unsere Datenschutzpraktiken und unseren Umgang mit Ihren Daten erläutern. Die Datenschutzrichtlinie beschreibt die Arten von Informationen, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung von Nextdoor erheben, beziehungsweise erstellen, wie und warum wir diese Informationen verwenden, mit wem wir diese teilen und welche gesetzlichen Rechte Sie haben. Sofern nicht anders angegeben, gilt diese Datenschutzrichtlinie („Richtlinie”) für alle unsere Webseiten, Domains, Apps, Produkte, Dienstleistungen und Funktionen (die „Dienste”).

Einwohner der EU sollen wissen, dass diese Richtlinie in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) überarbeitet wurde. Einwohner der USA sollen wissen, dass sie, wenn sie Nextdoor besuchen, beitreten, nutzen oder in sonstiger Weise zeigen, dieser Richtlinie zustimmen, einwilligen und uns ermächtigen, Ihre personenbezogenen Daten, wie in dieser Richtlinie beschrieben, zu verwenden.

Wenn Sie Nextdoor nutzen, wird von Ihnen erwartet, die Privatsphäre anderer Mitglieder zu respektieren und zu schützen. Einzelheiten sind in unserer Mitgliedervereinbarung niedergelegt. Bitte lesen Sie sich diese durch. Eine Verletzung dieser Regeln, oder anderer Aspekte der Mitgliedervereinbarung von Nextdoor, kann zum Verlust von Account-Privilegien und möglicherweise sogar zum dauerhaften Ausschluss von Nextdoor führen.

1.0 Wer oder was ist Nextdoor?
Nextdoor ist ein privates soziales Netzwerk für Nachbarschaften. Wir hoffen, dass Nachbarn allerorts die Nextdoor-Plattform nutzen werden, um überall auf der Welt stärkere und sicherere Nachbarschaften zu schaffen.

Wir verwenden den Begriff „Nextdoor” hier als Bezeichnung für unsere Webseiten und unsere iOS- und Android-Apps (auch als unsere „Dienste“ bezeichnet), die Ihnen Zugang zu dieser Plattform verschaffen. Wir verwenden auch „Nextdoor”, „wir”, „uns” oder „unser”, um auf die Unternehmen Bezug zu nehmen, mit deren Hilfe wir unsere Dienste betreiben.

2.0 Wer erbringt die Dienste und ist für meine Informationen verantwortlich?
Wenn Sie in den Vereinigten Staaten leben, werden die Dienste von Nextdoor.com, Inc. betrieben und angeboten.

Wenn Sie in der EU oder anderswo, außerhalb der Vereinigten Staaten leben, wird Nextdoor von Nextdoor EMEA Limited, einem irischen Unternehmen, betrieben und angeboten. Für die Zwecke des europäischen Datenschutzrechts gilt Nextdoor EMEA Limited auch als Ihr Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

Wenn Sie Ihren Wohnort ändern, werden Ihre Informationen ab dem Zeitpunkt Ihres Wohnortwechsels wie oben beschrieben behandelt.

Rechtliche Grundlagen für die Erhebung, Verwendung, Weiterleitung oder sonstige Verarbeitung Ihrer Informationen durch uns

Nextdoor stützt sich hinsichtlich der Erhebung, Verwendung, Weiterleitung oder sonstiger Verarbeitung der bei uns über Sie befindlichen Informationen auf eine Reihe von rechtlichen Grundlagen für die in dieser Richtlinie beschriebenen Zwecke. Zu diesen rechtlichen Grundlagen gehören:

Erforderlichkeit, um die Mitgliedervereinbarung zu erfüllen und die Dienste zu erbringen;
Erteilung Ihrer Einwilligung in die Verarbeitung, die Sie jederzeit widerrufen können;
Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder einer gerichtlichen Anordnung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder Verteidigung gegen Rechtsansprüche durch Nextdoor;
Erforderlichkeit, um wesentliche Interessen von Ihnen und anderen zu schützen;
Sie haben die Informationen offenkundig öffentlich gemacht;
Notwendigkeit im öffentlichen Interesse und
Erforderlichkeit für die berechtigten Interessen von Nextdoor oder von Dritten, wie beispielsweise Besucher, Mitglieder oder Partner.
3.0 Unsere berechtigten Interessen
Wir verarbeiten Ihre Informationen zur Verfolgung nachfolgender berechtigter Interessen, damit:

Die Dienste sicher und geschützt bleiben: Wir verwenden Ihre Informationen, wenn nötig, um unsere berechtigten Interessen und die unserer Mitglieder zu schützen und zu gewährleisten, dass Nextdoor sicher ist. Beispielsweise durch die Einführung oder Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen und Schutzmechanismen gegen Betrug, Spam oder Missbrauch sowie zur Durchsetzung unserer Mitgliedervereinbarung.
Die Dienste zur Verfügung gestellt, verbessert und weiterentwickelt werden: Wir verwenden Ihre Informationen, um die Dienste, auch personalisierte Dienste, zu erbringen, und zwar in dem Maß, wie dies für unser berechtigtes Interesse, unseren Mitgliedern fortlaufend innovative und maßgeschneiderte Angebote liefern zu können, notwendig ist.
Die Dienste über alle Gruppenunternehmen von Nextdoor hinweg reibungslos funktionieren: Soweit die Dienste die Einbeziehung von anderen Nextdoor-Unternehmen erfordern, teilen wir die Informationen mit diesen verbundenen Unternehmen zu dem Zweck, unsere Dienste bereitzustellen oder zu verbessern. Beispielsweise werden von Nextdoor EMEA als Verantwortlicher Informationen an Nextdoor.com, Inc. übertragen, da dieses Unternehmen Nextdoor EMEA bei der technischen und infrastrukturellen Erbringung der Dienste unterstützt.
4.0 Informationen, die wir erheben
Wir erheben und erhalten Informationen auf unterschiedlichste Art und Weise, wenn wir die Dienste erbringen. In vielen Fällen entscheiden Sie selbst, welche Informationen Sie zur Verfügung stellen wollen, doch sind einige Informationen unbedingt erforderlich, damit Sie Nextdoor nutzen und wir die Dienste erbringen können. Wir verwenden diese Informationen für die im Folgenden näher beschriebenen Zwecke.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Account-Arten und Account-Funktionen von Nextdoor an allen Orten verfügbar sind. Deshalb treffen einige der im Folgenden angeführten Beispiele möglicherweise nicht auf Ihren Wohnort zu.

4.1 Daten, die wir direkt von Ihnen oder mit Ihrer Einwilligung erheben. Wir erheben eine Vielzahl von Informationen von Ihnen, wenn Sie uns diese unmittelbar zur Verfügung stellen, wir diese von Ihnen anfordern oder wenn Sie uns die Einwilligung erteilen, diese Informationen aus Drittquellen zu beziehen. Dazu führen wir im Folgenden einige Beispiele an:

Wenn Sie sich bei Nextdoor registrieren, geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer an und stellen Ihr Profilfoto, Ihre E-Mail-Adresse und ähnliche Informationen zur Verfügung.
Wenn Sie beschließen, neue Mitglieder zu Nextdoor einzuladen, werden Sie uns möglicherweise deren Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse mitteilen oder Ihre Kontakte mit uns teilen, damit wir diesen Personen in Ihrem Namen eine Einladung und später Erinnerungen schicken können.
Wenn Sie Nextdoor beitreten wollen, wir für Ihre Nachbarschaft aber noch keinen Dienst anbieten, können Sie beschließen, uns Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen, und uns bitten, Sie zu informieren, sobald sich dies ändert.
Wenn Sie Facebook nutzen, um sich bei Nextdoor einzuloggen (oder später Ihre Accounts verbinden, um beispielsweise Ihr Profilfoto hochzuladen), ermächtigen Sie Facebook, uns Ihre persönlichen Informationen einschließlich Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Wenn Sie eine örtliche Firma unterstützen wollen, können Sie sich entscheiden, uns über diese zu informieren, indem Sie beispielsweise eine Empfehlung aussprechen oder eine öffentliches Profil
Wenn Sie Ihren Nachbarn und Nextdoor helfen wollen, Sie besser kennen zu lernen, können Sie in Ihrem Profil Informationen über sich mitteilen – Ihre Interessen und Fähigkeiten oder sogar, was Sie an Ihrer Nachbarschaft lieben.
Wenn Sie in Bezug auf bestimmte Interessen mit anderen in Kontakt treten und kommunizieren wollen, können Sie Informationen diesbezüglich austauschen.
Wenn Sie mit Ihren Nachbarn kommunizieren und Inhalte (wie in der Mitgliedervereinbarung definiert) teilen wollen, so können Sie etwas auf Nextdoor posten.
Wenn Sie einwilligen, dass wir Ihnen eine Nachbarschaftskarte zeigen, wo Sie sich befinden, Ihre Posts, Fotos und Events nach geografischen Orten zu markieren und Ihre Anschrift (soweit verfügbar) zu verifizieren, können Sie dies in Ihren Einstellungen mitteilen.
Wenn Sie uns mit einer Supportanfrage oder mit Kommentaren kontaktieren, stellen Sie uns Ihre Kontaktdaten zur Verfügung und liefern eine Beschreibung des Problems, damit wir uns darum kümmern können.
4.2 Informationen, die wir durch Ihren Browser und Ihr Endgerät erheben Wie beinahe jeder andere Onlinedienst erheben wir automatisch technische Informationen, die generiert werden, wenn Sie Nextdoor besuchen oder nutzen oder eine Nachricht von uns lesen. Wir beziehen diese Informationen von Ihrem Browser, Ihrem Computer oder Ihrem Mobilgerät, die uns technische Informationen übermitteln, wenn Sie Nextdoor als Besucher oder Mitglied nutzen. Dazu zählen unter anderem:

Gerätedaten, die uns über das Gerät informieren, das Sie verwenden: Art und Modell, Betriebssystem und Version, eindeutige Kennung, gegebenenfalls Crash-Daten und welche Einstellungen Sie aktiviert haben. Es hängt von Ihrem Gerät und Ihren Softwareeinstellungen ab, welche Informationen Ihr Gerät uns übermittelt.
Logdaten, die von unseren Servern, basierend auf den von Ihrer App oder Ihrem Browser übermittelten Daten, automatisch aufgezeichnet werden. Dazu gehören in der Regel das Datum und der Zeitpunkt Ihres Besuchs, die Browser- oder App-Version (und die entsprechenden Einstellungen), die Sie verwenden, die URLs, über die Sie gekommen sind und zu denen Sie gewechselt haben, Ihre IP-Adresse und Ihr IP-Protokoll und wie Sie Nextdoor nutzen (beispielsweise welche Links Sie anklicken).
Cookie-Daten, die von „Cookies” (kleinen Dateien, die auf Ihrem Computer oder Mobilgerät gespeichert sind) und ähnlichen Technologien übermittelt werden. Cookie-Daten helfen uns, Sie zu erkennen, uns Ihre Vorlieben zu merken und mehr über Sie zu erfahren. Einige, jedoch nicht alle Cookie-Daten sind mit Ihrem Nextdoor-Account verbunden. Sie können Ihren Browser so konfigurieren, dass er Cookies ablehnt, doch in diesem Fall können Sie sich nicht mehr auf unserer Website einloggen. Um mehr über unsere Verwendung von Cookies, Web-Beacons und ähnlichen Technologien zu erfahren, klicken Sie bitte hier, um unsere Cookie-Richtlinie zu lesen: Cookie-Richtlinie
4.3 Daten, die wir bei Dritten und aus öffentlich-zugänglichen Quellen erheben. Wir ziehen Drittanbieter und Partner hinzu, um uns mit Informationen zu versorgen, und nutzen auch öffentlich zugängliche Quellen. Dazu einige Beispiele:

Verkäufer stellen uns geografische Informationen zur Verfügung, damit wir neue Nachbarschaften ins Leben rufen und eröffnen können.
Werbetreibende liefern uns gegebenenfalls Informationen über ihre Nutzer oder Kunden, damit wir ihre Anzeigen personalisieren oder den Erfolg ihrer Anzeigen erfassen können.
Öffentliche Quellen wie Zensusdaten, physische Anschriften, Grundstückskarten oder Daten über die Änderung von Postanschriften liefern uns Informationen, die uns helfen, unsere Mitglieder besser zu verstehen und potentielle Expansionsmöglichkeiten zu erkennen.
Verkäufer stellen uns gegebenenfalls Informationen über Mitglieder für Anzeigenanalyse- und ‑personalisierungs- oder für Bewertungszwecke zur Verfügung.
5.0 Wie wir Ihre Informationen verwenden
Wir verwenden die uns zur Verfügung stehenden Informationen, um unsere Dienste besser erbringen, betreiben, verbessern, personalisieren, unterstützen und vermarkten zu können.

5.1 Gründung und Entwicklung von Nachbarschaften. Wir verwenden Informationen, um potenzielle neue Mitglieder zu identifizieren und einzuladen und um neue Nextdoor Nachbarschaften ins Leben zu rufen. Wir verwenden die uns zur Verfügung stehenden Informationen beispielsweise, um neue Mitglieder zu identifizieren und diesen, sofern Sie uns darum bitten, in Ihrem Namen Einladungen und Erinnerungen zu schicken. Außerdem nutzen wir sie, um per Direktmail Einladungen zu verschicken, um Ihre Facebook-Freunde einzuladen oder um Sie zu informieren, wenn wir anfangen, unsere Dienste in Ihrer Nachbarschaft anzubieten.

5.2 Ihr Start bei Nextdoor. Damit Sie Nextdoor nutzen können, und wir in der Lage sind, Ihnen unsere Dienste zur Verfügung zu stellen, benötigen wir Informationen.

Ob Sie an der von Ihnen angegebenen Adresse wohnen, überprüfen wir durch eine Kombination aus Ihrer Adresse und einem zweiten Faktor. Dies erfolgt beispielsweise durch einen von uns zur Verfügung gestellten Code, der mit der mit Ihrer Kreditkarte verbundenen Anschrift oder Ihrer Sozialversicherungsnummer (soweit gesetzlich zulässig), einer manuellen Bestätigung des Mitglieds, oder eines Botschafters, das bzw. der Sie eingeladen hat, oder einer Geo-Verifizierung, sofern Ihnen diese Möglichkeit angeboten wurde und Sie sich dafür entschieden haben. Wir greifen auch auf öffentliche Register zurück, um die Anschriften von registrierten Sexualstraftätern in den Vereinigten Staaten (und anderen Ländern, soweit gesetzlich zulässig) zu blockieren.
Wir werden gegebenenfalls Botschafter auf neue Mitglieder aufmerksam machen, die einer Nachbarschaft beitreten. Wenn die Anschriften von Nachbarn bestätigt werden müssen, können Botschafter den Teil der Anschrift des Nachbars einsehen, der mit der Nachbarschaft geteilt wird. Mehr Informationen über Botschafter finden Sie hier.
Wenn Sie sich über Facebook registrieren oder Ihre Accounts verbinden, verwenden wir Ihre Facebook-Informationen, um automatisch Ihren Nextdoor-Account zu kreieren, Ihr Profil zu füllen und wir fordern ein Passwort an, damit Sie sich künftig bei Nextdoor einloggen können, ohne sich vorher mit Facebook verbinden zu müssen.
Sobald Sie sich registriert haben, werden Ihre persönlichen Informationen verwendet, um Ihr Profil zu füllen.
Wir verwenden geschäftliche Informationen, um Lokalseiten zu kreieren, auf denen Mitglieder sich über die Unternehmen in ihrer Gegend informieren können. Weitere Informationen zur Inanspruchnahme einer Lokalseite finden Sie hier.
In Bezug auf geschäftliche oder sonstige besondere Accounts werden wir Ihre Anschrift möglicherweise mit Hilfe Dritter oder öffentlich zugänglicher Quellen wie Brancheneinträgen oder Ihrer Website verifizieren.
5.3 Erbringung und Verbesserung der Dienste. Wir verwenden Ihre Daten, um Nextdoor zu betreiben und unsere Produkte und Funktionen zu verbessern. Dies tun wir, um Ihnen dabei zu helfen, je nach Ihren Posting-Einstellungen, Inhalte zu veröffentlichen, einzusehen und auf Inhalte von anderen Mitgliedern zu reagieren;

besonders auf populäre Nachbarschaftsthemen oder Ressourcen auf der Nachbarschafts-Homepage oder der öffentlichen Seite einer Organisation in Ihrer Nachbarschaft hinzuweisen;
Top-Posts in Ihrer Gegend auszuwählen und Ihren Newsfeed zusammenzustellen und auf Sie abzustimmen;
Unternehmen zu unterstützen, die von Nextdoor-Mitgliedern empfohlen wurden;
aggregierte und anonymisierte Trends, Nutzungsstatistiken und demografische Daten der Mitglieder und Nachbarschaften, die wir bedienen, zu verstehen;
auf Ihre Supportanfragen und Kommentare zu reagieren;
potenzielle neue Produkte und Funktionen auf Nextdoor zu testen und zu bewerten;
Probleme zu diagnostizieren und zu lösen, Trends zu analysieren und den aggregierten Nutzungs- und Ressourcenbedarf zu überwachen;
unsere eigenen Marketingstrategien zu verbessern, indem wir beispielsweise Analysen durchführen, um Statistiken zu erstellen über die wir Einblicke in die Nutzung unserer Dienste gewinnen.
5.4 Werbung. Wir verwenden die Daten, um Werbung und andere kommerzielle Angebote bereit zu stellen oder zu verbessern:

um zu erfassen, ob eine Werbung für die Mitglieder interessant war;
um zu erfassen, ob eine Werbung für den Werbetreibenden wirksam war;
um, basierend auf dem, was wir als interessant für Sie erachten, Werbung zu personalisieren.
Wir können die Werbeangebote, die Sie auf Nextdoor sehen, aufgrund der Informationen von unseren Werbetreibenden oder Verkäufern, den demografischen Gegebenheiten in Ihrer Nachbarschaft oder Ihren Aktivitäten bei Nextdoor auf Sie zuschneiden. (Ein Unternehmen, das Heimdienste anbietet, kann beispielsweise einen de-identifizierten Verschlüsselung (Hash) von Kundenadressen erstellen, den wir mit einem in ähnlicher Weise de-identifizierten Verschlüsselung (Hash) von Adressen der Mitglieder von Nextdoor abgleichen und verwenden können, um den entsprechenden Kunden, die Nextdoor-Mitglieder sind, besondere Deals anzubieten. Oder wenn Sie auf Nextdoor nach einem bestimmten Produkt suchen, können wir Ihnen Werbung von Anbietern des betreffenden Produkts oder zugehöriger oder ähnlicher Produkte zeigen.)

6.0 Ihre Wahlmöglichkeiten
Sie haben die Kontrolle darüber, welche Informationen wie geteilt und verwendet werden. Wir beschreiben hier die Wahlmöglichkeiten, die Ihnen in Bezug auf das Teilen und Sichtbarmachen von Profil- und Standortinformationen zur Verfügung stehen, sowie ihre Wahl hinsichtlich Kommunikationen, Einladungen oder Erinnerungen. Des weiteren erläutern wir wie Sie ihre Daten zu einem anderen Provider mitnehmen, ihren Nextdoor Account deaktivieren oder löschen können

7.0 Ihre Rechte
Sie haben eine Reihe von Rechten in Bezug auf die Daten, die wir von Ihnen verarbeiten. Einige dieser Rechte sind allgemeingültig, während andere nur in begrenzten Fällen gelten. Diese Rechte werden im Folgenden beschrieben.

In bestimmten Fällen, zum Beispiel, wenn es um die Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten, deren Berichtigung oder Löschung geht, informieren Sie sich bitte unter dem obigen Abschnitt „Ihre Wahlmöglichkeiten“ über die zur Verfügung stehenden Optionen.

7.1 Auskunft und Übertragbarkeit. Sie können auf die meisten Ihrer Nextdoor-Daten zugreifen, wenn Sie sich in Ihren Nextdoor-Account einloggen. Wenn es sich um EU-Mitglieder-Accounts handelt, und Sie weitergehende Auskünfte benötigen oder derzeit kein Mitglied von Nextdoor sind, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an *** und fordern Sie eine Kopie Ihrer Nextdoor-Daten an. Soweit gesetzlich erforderlich, werden wir Ihnen Ihre Informationen in einem leicht zugänglichen Format zur Verfügung stellen und Ihnen dabei helfen, einige dieser Informationen an Dritte zu übertragen.

7.2 Berichtigung, Einschränkung, Begrenzung, Löschung. Viele Ihrer Nextdoor-Daten können Sie auch berichtigen, einschränken, begrenzen oder löschen, wenn Sie sich in Ihren Nextdoor-Account einloggen. Wenn Sie das nicht können oder über keinen Nextdoor-Account verfügen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail. Wie oben im Abschnitt „Ihre Wahlmöglichkeiten“ beschrieben, stehen Ihnen eine Reihe von Optionen zur Berichtigung, Einschränkung, Begrenzung oder Löschung Ihrer Informationen und auch Ihres Nextdoor-Accounts zur Verfügung.

7.3 Widerspruch. Wenn wir Ihre Informationen auf der Grundlage unserer oben erläuterten berechtigten Interessen oder im öffentlichen Interesse verarbeiten, können Sie, sofern Sie einen EU-Mitglieder-Account haben, dieser Verarbeitung unter bestimmten Umständen widersprechen. In solchen Fällen werden wir die Verarbeitung Ihrer Informationen einstellen, sofern nicht zwingende rechtfertigende Gründe vorliegen, die Verarbeitung fortzusetzen, und sofern die Verarbeitung nicht aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Wenn wir Ihre Daten für Direktmarketing verwenden, können Sie dem jederzeit widersprechen. Verwenden Sie dafür bitte den Abmeldelink in den entsprechenden Kommunikationen, ändern Sie Ihre Account-Einstellungen oder schicken Sie uns eine E-Mail , sofern Sie keinen Account haben.

7.4 Widerruf der Einwilligung. Sofern Sie uns in der Vergangenheit eine Einwilligung erteilt haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Informationen jederzeit zu widerrufen. Beispielsweise können Sie Ihre Einwilligung in das E-Mail-Marketing widerrufen, indem Sie den Abmeldelink in den entsprechenden Kommunikationen verwenden oder Ihre Account-Einstellungen ändern. Sie können auch die uns erteilte Einwilligung in die Erhebung Ihrer geografischen Daten widerrufen, indem Sie die Einstellungen an Ihrem Mobilgerät ändern. Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Verwendung Ihrer Informationen für die in dieser Richtlinie dargelegten Zwecke widerrufen, haben Sie möglicherweise keinen (vollständigen) Zugang mehr zu unseren Diensten und wir können Ihnen möglicherweise die Dienste, die Gegenstand dieser Datenschutzrichtlinie und der Mitgliedervereinbarung sind, ganz oder teilweise nicht mehr zur Verfügung stellen. In bestimmten Fällen dürfen wir Ihre Informationen auch dann weiterhin verarbeiten, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben, sofern uns dafür eine rechtliche Grundlage zur Verfügung steht oder sofern sich Ihre Einwilligung nur auf bestimmte Verarbeitungsaktivitäten bezog.

7.5 Beschwerden. Sofern Sie einen EU-Mitglieder-Account haben und Beschwerde über die Verwendung Ihrer Daten einlegen wollen (was die Ihnen gegebenenfalls zustehenden sonstigen Rechte nicht berührt), haben Sie das Recht, sich damit an Ihre örtliche Aufsichtsbehörde oder die für Nextdoor zuständige federführende Aufsichtsbehörde, die irische Datenschutzkommission, zu wenden.

8.0 Weitergabe der Informationen an Dritte
Wir geben Informationen an Diensteanbieter, mit uns verbundene Unternehmen, Partner oder andere Dritte weiter, soweit dies erforderlich ist, um die Mitgliedervereinbarung zu erfüllen, die Dienste zu erbringen oder andere in dieser Richtlinie beschriebene Zwecke zu verfolgen.

8.1 Weitergabe von Inhalten an Nachbarn. Nextdoor ist eine Plattform für Nachbarn, auf der nützliche Informationen ausgetauscht werden können. Zu diesem Zweck machen wir die Inhalte, die Sie auf Nextdoor posten, wie beispielsweise Beiträge, Antworten, Nachrichten oder Profildaten, anderen Nextdoor-Mitgliedern zugänglich. Dies geschieht basierend auf Ihren Vorlieben, die Sie mit Ihren Einstellungen und den von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalten bekunden und wie in dieser Richtlinie beschrieben.

8.2 Öffentlich zugängliche Inhalte. Unter bestimmten Umständen (beispielsweise um besonders auf populäre Nachbarschaftsressourcen oder Themen auf der Nachbarschafts-Homepage hinzuweisen) können wir kurze Ausschnitte der Inhalte ohne Ihren Namen oder andere identifizierende Informationen öffentlich zugänglich machen (das heißt für Nichtmitglieder und Suchmaschinen).

8.3 Marketing und Spam. Wir wissen, dass Sie keine Spam-Nachrichten oder Marketing-Anrufe von Dritten erhalten wollen. Aus diesem Grund werden wir Ihre Kontaktdaten niemals an Dritte verkaufen oder vermieten und wir werden diese nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiterleiten.

8.4 Werbung. Sie haben stets die Wahl, ob und wie Sie mit einer Werbung interagieren wollen (beispielsweise indem Sie darauf antworten oder „sich bedanken” oder die Werbung anklicken, um mehr darüber zu erfahren). Wenn Sie auf eine Werbung oder ein sonstiges Angebot reagieren, können wir Ihre Antwort dem Werbetreibenden mitteilen, und wir können Ihre Interaktion als Teil unseres Trackings der Gesamtwirkung der Werbung protokollieren. Unsere Systeme sind derzeit nicht so konfiguriert, dass sie „Nicht-verfolgen”-Signale von Browsern („Do Not Track“) akzeptieren, da bisher noch kein branchenweiter Standard für den Umgang mit solchen Signalen vereinbart wurde.

8.5 Drittanbieter. Wir dürfen Ihre persönlichen Daten weiterleiten, um unsere Dienste besser bereitstellen, erbringen, verbessern, verstehen, personalisieren, betreuen und vermarkten zu können. Die entsprechenden Dritten sind vertraglich verpflichtet, diese Informationen nur zur Erbringung ihrer Dienste an uns zu verwenden, und es ist ihnen vertraglich untersagt, die Informationen für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. (Wir haben beispielsweise ein Unternehmen engagiert, das uns hilft, die Leistung unserer Website und unserer Mobilapplikationen zu testen und zu analysieren.)

8.6 Innerhalb der Nextdoor Unternehmensfamilie. Wir können Ihre Daten mit unserer „Unternehmensfamilie” teilen, zu der auch Nextdoor.com, Inc. und Nextdoor EMEA Limited gehören, was uns dabei hilft, Nextdoor zu betreiben, zu betreuen und zu verbessern. Wenn Nextdoor weiter wächst und in mehr Ländern zur Verfügung steht, werden wir gegebenenfalls unsere Unternehmensfamilie vergrößern und je nach Bedarf lokale Tochtergesellschaften oder andere mit uns verbundene Unternehmen in den entsprechenden Ländern gründen, um Nextdoor dort bereit stellen zu können.

8.7 Unternehmensreorganisation. In Fällen, in denen das Unternehmen eine Reorganisation durchläuft, beispielsweise bei einer Fusion oder dem Erwerb einiger oder aller Vermögenswerte des Unternehmens, müssen wir gegebenenfalls zur Wahrung unserer berechtigten Interessen im Laufe der Transaktion Daten weiterleiten. Unter solchen Umständen können Ihre Daten, soweit nach einschlägigen Gesetzen zulässig, in Verbindung mit einer Unternehmensumstrukturierung, einem Verkauf, einer Abtretung von Vermögenswerten, einer Fusion oder einer sonstigen Änderung der Beherrschungsverhältnisse oder des finanziellen Status von Nextdoor offengelegt werden.

8.8 Rechts- und Sicherheitsgründe. Wir können Ihre persönlichen Daten aufbewahren, behalten oder weiterleiten, wenn wir nach Treu und Glauben der Ansicht sind, dass dies bei vernünftiger Betrachtung erforderlich ist, um (a) auf der Grundlage einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen auf eine rechtliche Forderung (z. B. eine Ladung, einen Durchsuchungsbefehl, eine gerichtliche Anordnung oder eine sonstige Aufforderung einer Polizei- oder Justizbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle) zu reagieren, (b) Betrug, sonstige illegale Aktivitäten, Sicherheits- oder Technikprobleme aufzudecken, zu untersuchen, zu verhindern und zu bewältigen, (c) Ihre Rechte, Ihr Eigentum und Ihre Sicherheit zu schützen, (d) unsere Mitgliedervereinbarung oder sonstige Vereinbarungen mit Ihnen durchzusetzen oder (e) Körperverletzungen oder sonstige Schädigungen einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich Ihrer Person und der allgemeinen Öffentlichkeit, zu verhindern. Unsere Rechtsabteilung prüft jede Anfrage, die sie von Polizei- und Justizbehörden erhält, und wir beantragen regelmäßig Änderungen von Aufforderungen, die unserer Auffassung nach verfahrensrechtlich fehlerhaft oder zu breit gefasst sind.

8.9 Aggregierte Daten. Wir teilen einige aggregierte Daten über unsere Nachbarschaften Behördenmitarbeitern oder Angehörigen anderer Organisationen mit. Hierzu gehören beispielsweise Statistiken, die Aktivitäten und Größen von Nachbarschaften widerspiegeln Wegen der besonderen Rolle, die Behörden-Accounts spielen, stellen wir diesen möglicherweise begrenzte, identifizierende persönliche Daten (Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens) von Nachbarschaftsbotschaftern zur Verfügung, so dass die Behörde unmittelbar mit diesen kommunizieren kann.

Wir können Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, aber auch Werbetreibenden, Behördenmitarbeitern oder Angehörigen sonstiger Organisationen aggregierte oder de-identifizierte Informationen mitteilen.

9.0 Datenübertragung
Falls Sie außerhalb der Vereinigten Staaten wohnen, übertragen wir personenbezogene Daten außerhalb der EU nach Maßgabe des EU-Datenschutzrechts, beispielsweise wenn dies erforderlich ist, um die Dienste zu erbringen oder die Mitgliedervereinbarung zu erfüllen.

9.1 Standardvertragsklauseln. Wir verwenden gegebenenfalls gesetzliche Mechanismen, die man als „Standardvertragsklauseln” bezeichnet, um Informationen zu schützen, die außerhalb der EU übertragen werden. Standardvertragsklauseln beziehen sich auf Verträge zwischen den Unternehmen, die personenbezogene Daten übertragen (beispielsweise von Nextdoor EMEA Limited an Nextdoor.com, Inc.), und enthalten von der EU-Kommission gebilligte Standardverpflichtungen, die dem Schutz und der Sicherheit der übertragenen Informationen dienen. Wenn Sie eine Kopie dieser Klauseln erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte.

9.2 EU-US Privacy Shield. Wir stützen uns auch auf das EU-US-Privacy Shield, wenn wir Ihre Informationen in die Vereinigten Staaten übertragen, beispielsweise zu bestimmten Drittanbietern, soweit die Empfänger für die Entgegennahme Ihrer Informationen nach dem Datenschutzschildprogramm zertifiziert sind.

Sollten Sie Nextdoor weiterhin nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten gegebenenfalls, wie in dieser Richtlinie beschrieben, außerhalb Ihres Heimatlandes übertragen und gespeichert werden, beispielsweise in die USA. Der Datenschutz und die Rechte von Behörden, auf Ihre persönlichen Informationen zuzugreifen, entsprechen in einigen dieser Länder vielleicht nicht den Gegebenheiten Ihres Heimatlandes. Nextdoor wird personenbezogene Daten nur so übertragen, wie dies gesetzlich zulässig ist, und wird Schritte unternehmen, um für einen angemessenen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu sorgen. Sollten Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte.

10.0 Aufbewahrung von Daten
Wir können Ihre Informationen in unseren Serverlogs, unseren Datenbanken und unseren Aufzeichnungen so lange aufbewahren, wie dies angesichts der in dieser Richtlinie dargelegten Zwecke notwendig ist. Dies gilt vorbehaltlich eventuell bestehender gesetzlicher Verpflichtungen zu einer längeren Aufbewahrung solcher Informationen. Wir können Ihre mit der Verifizierung in Zusammenhang stehenden Daten auch dann für eine angemessene Zeit aufbewahren, wenn Sie nicht alle Verifizierungsschritte vollständig durchlaufen haben. Dies hilft uns bei künftigen Verifizierungen und verhindert den Missbrauch des Verifizierungsprozesses. Sofern Sie beschließen, den Account nicht zu verifizieren, und möchten, dass wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Verifizierungsinformationen löschen: kontaktieren Sie uns bitte.

11.0 Zusätzliche Informationen
11.1 Account-Sicherheit. Nextdoor setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Ihre Daten zu sichern. So verwenden wir auf unseren Webseiten beispielsweise https, um das Risiko eines unbefugten Abfangens Ihrer Kommunikationen während Ihres Besuchs auf der Website zu verhindern. Das Internet ist jedoch keine vollkommen sichere Umgebung und wir können nicht garantieren, dass Ihre persönlichen Daten nicht abgefangen werden und dass nicht unbefugt darauf zugegriffen wird. Bitte sorgen Sie für die sichere Aufbewahrung Ihres Passworts und teilen Sie es niemandem mit.

11.2 Andere Dienste und Websites. Wenn Sie Nextdoor nutzen, stoßen Sie möglicherweise auf Links zu Websites und Diensten, die von Dritten betrieben werden (beispielsweise, wenn ein Mitglied einen Link zu einem YouTube-Video teilt oder ein Werbetreibender einen Link zu einem Wettbewerb oder Gewinnspiel einstellt). Diese Dritten haben ihre eigenen Datenschutzrichtlinien, die für Ihre Aktivitäten gelten, wenn Sie auf den entsprechenden Link klicken und auf die Website oder die Dienste zugreifen. Wir übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für die Datenschutz- und Datensicherheitspraktiken solch externer Seiten.

11.3 Änderungen dieser Richtlinie

Da wir von Zeit zu Zeit möglicherweise Änderungen an dieser Richtlinie vornehmen, möchten wir Sie bitten, diese regelmäßig einzusehen. Im Fall von wesentlichen Änderungen der Richtlinie werden wir Schritte unternehmen, um Sie vorab darüber zu informieren, beispielsweise per E-Mail oder durch Posten eines Hinweises in Ihrem Nachbarschafts-Feed. Die aktuellste Fassung der Richtlinie erhalten Sie hier.

12.0 Kontaktieren Sie uns
Nextdoor.com, Inc., 875 Stevenson Street, Suite 700, San Francisco, CA 94103, USA. Telefon: +1 415-569-7971. Fax: +1 415-488-5949.

Nextdoor EMEA Limited, Digital Depot, Thomas Street West, Dublin 8, Irland.

E-Mail: ***

Unseren Datenschutzbeauftragten unterreichen Sie unter <***>.

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2018.

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Nextdoor Mitgliedervereinbarung
Willkommen bei Nextdoor! Diese Mitgliedervereinbarung („Vereinbarung“) beschreibt Ihre Rechte und Pflichten bei der Nutzung der Nextdoor Webseite, den mobilen Apps und unseren Dienstleistungen als registriertes Nextdoor Mitglied, und was Sie von uns erwarten können. Indem Sie auf “Akzeptieren” klicken oder auf andere Art und Weise Ihre Zustimmung erklären, stimmen Sie unseren Bedingungen zu. Nehmen Sie sich deshalb bitte einen Moment Zeit, um diese verbindliche Vereinbarung durchzulesen. Wenn Sie ein Besucher der Nextdoor Webseite, jedoch kein Nextdoor Mitglied sind, stimmen Sie zu, durch Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, indem Sie die Teile der Webseite ansehen oder mit ihnen interagieren, die wir Besuchern zugänglich machen.

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Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt kalifornischem Recht, wie es auf alle Vereinbarungen Anwendung findet, die im Staat Kalifornien und zwischen kalifornischen Bewohnern abgeschlossen und vollständig ausgeführt werden. Das Recht einiger Länder (einschließlich der Europäischen Union) enthält zwingende verbraucherschützende Vorschriften, die nicht ausgeschlossen werden können; wenn Sie in einem dieser Länder leben, findet der obige Satz keine Anwendung und es gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstand. Dieser erste Absatz findet auf Nutzer, die in der EU leben, keine Anwendung. Sie und Nextdoor sind damit einverstanden, dass mit Ausnahme der nachfolgenden Abschnitte (i) jegliche Ansprüche oder Streitigkeiten hinsichtlich Nextdoor ausschließlich von einem Bundesgericht oder Staatsgericht mit Sitz in San Francisco, Kalifornien beigelegt werden und (ii) sich alle Parteien für sämtliche Gerichtsverfahren hinsichtlich dieser Ansprüche und Streitfälle der ausschließlichen persönlichen Gerichtsbarkeiten dieser Gerichte unterwerfen.

Wenn Sie als Mitglied oder Besucher in der EU ansässig sind, ist ausschließlich irisches Recht auf diese Mitgliedervereinbarung anwendbar und irische Gerichte sind für alle Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ausschließlich zuständig. Unabhängig davon können nationale Gesetze in Mitgliedstaaten der EU es Ihnen erlauben, Nextdoor vor einem nationalen Gericht zu verklagen und sich auf nationales Recht gegenüber Nextdoor zu berufen.

Außergerichtliche Streitbeilegung. Wenn Sie eine Streitigkeit mit Nextdoor haben, sind Sie damit einverstanden, dass Sie uns zunächst kontaktieren und versuchen, die Streitigkeit außergerichtlich zu klären, bevor Sie auf anderem Wege gegen uns vorgehen.

Zusätzliche Bedingungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung für US-Mitglieder: Wenn Sie als Mitglied in den USA wohnen, stimmen Sie den zusätzlichen Bedingungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu. Die Bedingungen sind unten dargestellt. Bitte gucken Sie sich diese wichtigen Bedingungen an, da sie bei Streitfällen (mit Ausnahme bei Ansprüchen mit geringem Streitwert) die Durchführung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens vorsehen und verlangen, dass Ansprüche individuell geltend gemacht werden. Ebenfalls sind dort Hinweise enthalten, wie Sie Ihre Zustimmung widerrufen können, wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, Aus diesem Grund bitten wir Sie, die zusätzlichen Bedingungen sorgfältig durchzulesen.

Einbeziehung. Soweit anwendbar beinhaltet diese Vereinbarung unsere Bedingungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung für US-Mitglieder, unsere zusätzlichen Nutzungsbedingungen für behördliche Stellen, unsere zusätzlichen Bedingungen für Nachrichten- und Mediendienste und unsere zusätzlichen Unternehmensbedingungen. Diese Bedingungen stellen die gesamte und vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und Nextdoor im Bezug auf unsere Dienste dar und ersetzen sämtliche andere (mündlich oder schriftlich getroffenen) Vereinbarungen oder Übereinkünfte. Wir können diese Vereinbarung und sämtliche zusätzliche Bedingungen anpassen, indem wir Sie über die jeweiligen Änderungen benachrichtigen (z.B. per E-Mail an Sie oder indem wir eine Änderungsmitteilung auf dem Newsfeed Ihrer Nachbarschaft veröffentlichen). Falls Sie Nextdoor nach der Umsetzung der jeweiligen Änderung weiterhin nutzen, erklären Sie damit Ihr Einverständnis und sind an die neuen Bedingungen gebunden. Wenn Sie mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sind, sollten Sie die Benutzung von Nextdoor beenden und Ihr Konto löschen. Wir werden Sie entsprechend über Änderungen dieser Bedingungen informieren. Die neuen Bedingungen treten nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung in Kraft. Wenn Sie Nextdoor danach nutzen, gelten die neuen Bedingungen als von Ihnen akzeptiert.

Keine Gewährleistung. NEXTDOOR UND DIE DAZUGEHÖRIGE SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN WERDEN IM VORLIEGENDEN ZUSTAND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ANGEBOTEN. Wir bieten keine Gewährleistung, dass sämtliche Bestandteile unserer Software oder Dienste ordnungsgemäß funktionieren oder ständig verfügbar sind. Wir können jederzeit Produkteigenschaften hinzufügen, ändern oder einstellen, es sei denn, dies ist für Sie unangemessen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, haben Sie die Option, Nextdoor oder die betroffene Funktion nicht zu verwenden. Nach dem Recht mancher Länder sind Gewährleistungsausschlüsse nicht zulässig, sodass diese Klausel möglicherweise nicht auf Sie anwendbar ist.

Freistellung. Werden aufgrund Ihres Verhaltens Ansprüche gegen Nextdoor geltend gemacht (entweder gegen unser Unternehmen oder unsere Angestellten, Vorstände oder Geschäftsführer), werden Sie für jegliche Kosten, die uns im Rahmen der Verteidigung gegen diese Ansprüche entstehen, einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche, einstehen.

Streitigkeiten zwischen Mitgliedern: Verzicht auf Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Nextdoor. Manchmal kann es sowohl in der realen, als auch der virtuellen Welt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn kommen. Falls Sie eine Streitigkeit mit einem anderen Nextdoor Mitglied haben, hoffen wir, dass Sie diese freundschaftlich lösen können. Ist dies hingegen nicht möglich, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Nextdoor nicht für das Verhalten der einzelnen Mitglieder verantwortlich ist. Jedes Mitglied ist stets für seine Handlungen und sein Verhalten selbst verantwortlich, unabhängig ob dies die Nutzung von Nextdoor betrifft oder direkte Gespräche an Ihrem Gartenzaun. Dementsprechend stellen Sie uns (und unsere Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, Agenten, Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Mitarbeiter) im Falle einer Streitigkeit zwischen Ihnen und einem anderen Nextdoor Mitglied, soweit dies nach geltendem Gesetz maximal zulässig ist, von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen und Schäden (tatsächliche und Folgeschäden), bekannt und unbekannt, die sich aus oder in Verbindung mit solchen Streitigkeiten ergeben, frei. Wenn Sie ein Bürger des Staates Kalifornien sind, verzichten Sie auf Ihre Rechte gemäß California Civil Code § 1542, der besagt: „Eine allgemeine Freistellung erstreckt sich nicht auf die Haftungsansprüche, die dem Gläubiger nicht bekannt sind oder von deren Existenz zu seinen Gunsten er zum Zeitpunkt der Freistellungserklärung nichts ahnte und die, wenn sie ihm bekannt gewesen wären, seine Forderungen gegenüber dem Schuldner nachhaltig beeinflusst hätten.”

Allgemeines. Diese Vereinbarung begründet keine Vertretung, Vermittlung, Partnerschaft, kein Joint Venture, gemeinsame Kontrolle sowie kein Arbeits- oder Franchise-Verhältnis. Soweit es nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist, ist die englische Fassung dieser Vereinbarung maßgeblich. Etwaige andere Übersetzungen werden nur als zusätzlicher Service zur Verfügung gestellt. Jeder unwirksame Abschnitt dieser Vereinbarung ist bis zum maximal möglichen Umfang durchsetzbar und die restlichen Abschnitte bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig. Die Nichtvornahme von Handlungen in bestimmten Fällen stellt keinen Verzicht auf unsere Rechte in diesem oder anderen Fällen dar. Wir sind nicht verantwortlich für Probleme aller Art, die auf Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs beruhen und sich unserer angemessenen Kontrolle entziehen. Sie gewährleisten und garantieren hiermit, (i) dass Sie sich nicht in einem Land befinden, dass einem Embargo einer US-, irischen oder europäischen Regierung untersteht oder welches von der US-Regierung als „Terrorismus unterstützendes“ Land bezeichnet wurde; und (ii) dass Sie auf keiner Liste einer U.S., irischen oder europäischen Regierung für eingeschränkte oder verbotene Organisationen stehen.

Zuletzt aktualisiert: 1. Mai 2018

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Gepostet am von Andreas L.
Karl B.
Karl B.
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Reinhard G.
...Angst vor den Abmahnungen...

Poste doch mal einen Link zu deiner Seite/deinen Seiten.

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Gepostet am von Karl B.
Reinhard G.
Reinhard G.
User

Hallo Karl,

das würde im Moment nichts bringen, da alle meine zu betreuenden Websites noch die "alten" Standardtexte bezüglich Datenschutz/Haftungsausschluss/Impressum etc. enthalten. Alle meine Websites "liegen" zurzeit bei einem von mir beauftragten IT-Rechtsanwald zur Überprüfung und zur Erstellung noch den neuen Vorgaben. Deshalb entsteht ja im Moment der ganze Hickhack, weil er von mir wissen will, wie ich manches umsetze, wie zum Beispiel diese ollen Cookies.

Die Links in meinem POST von dir und Andreas haben mir aber sehr geholfen und zur Lösung (hoffentlich) beigetragen.

Wenn mal ein "Prototyp" einer meiner Websites fertig ist, poste ich sie mal, wenn nicht ein Copyright vom RA drauf ist.

LG Reinhard und komm gut durch die DSGVO :-)

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Gepostet am von Reinhard G.
Andreas L.
Andreas L.
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Schön wäre es wenn Du uns das ganze dann zeigst wie Du es gelöst hast.wink

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Gepostet am von Andreas L.
Reinhard G.
Reinhard G.
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Hallo Karl, hallo Andreas L. und S.,

Problem gelöst ist zwar was anderes aber ich denke, ich bin ein Stück weiter. Zum leidigen Thema habe ich hier bei Google Analytics etwas gefunden:

_gid: Dieses Cookie wird verwendet, um zwischen Benutzern zu unterscheiden. Das Cookie läuft nach 24 Stunden ab.
_ga: Dieses Cookie wird verwendet, um zwischen Benutzern zu unterscheiden. Das Cookie läuft nach zwei Jahren ab.
_gat: Dieses Cookie wird verwendet, um die Anforderungsrate zu drosseln. Das Cookie läuft nach zehn Minuten ab.

Diese Cookies werden immer auf meinen Websites gesetzt. Was ja mein DSGVO-Problem ist. Das rührt daher, weil ich irgendwann einmal in unserer Software unter:

STATISTIKEN, SEO und CODE bei:

"Aktivieren Sie die Überwachung der Besucherstatistiken" ein Haken gesetzt habe.

"Statisiken" Google Universal Analytics ausgewählt habe

"Tracking-ID" gesetzt habe.

Somit, denke ich, wird eine Datei oder ein Script in der Software generiert, muss ja so sein.

Jetzt werden die Cookies gesetzt.

Nachdem ich den Haken bei "Aktivieren Sie dei Überw......." wieder entfernt habe passiert nichts. Nach wie vor werden die Cookies erzeugt. Die Datei/Script bleibt wohl bestehen. Man kriegt sie nicht mehr raus.

Dann habe ich eine neue Website erstellt mit gleichem Inhalt, NICHT kopiert, NEU. Und siehe da, oh Wunder, die Cookies sind weg.

Fazit: Neben meinen vorher gesetzten Tracking-Codes ist auch WSX5 ist an der Misere schuld. Also doch die Software.

Und jetzt die Preisfrage:

Ich will ja nicht alle meine 20 Website neu erstellen, das wäre ja der helle Wahnsinn. Weiß jemand, in welchem VZ sich diese Analysedatei (oder Srcipt) befindet. Dann könnte man sie doch einfach löschen und man wäre wieder im Reinen oder denke ich da jetzt falsch.

Bin gespannt, Gruß Reinhard

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Gepostet am von Reinhard G.
Andreas L.
Andreas L.
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ich vermute im analytics folder

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Gepostet am von Andreas L.
Martin H.
Martin H.
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Schau mal im Quelltext deiner Homepage ob dieses Google Analytics Script von Website vor dem </head> eingesetzt ist:

<script>(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');ga('create', '1212122112121','auto');ga('set', 'anonymizeIp', true);ga('send', 'pageview');</script>

Falls ja dann lösch dieses raus (mit dem Editor oder ähnlichem)

Weiterhin müsste im Ordner "Admin" die analytics.php Datei enthalten sein und Im Ordner "templates" ebenfalls ein Ordner mit "Analytics".

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Gepostet am von Martin H.
Reinhard G.
Reinhard G.
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--- beide Dateien dort gelöscht, leider kein Erfolg. Wo legen sich nur diese Tracking-Codes ab. Denn die müssen ja irgendwo drin stehen, sonnst könnte die Datenkrake Google ja nicht auf die Website zugreifen, sag ich mal so platt :-)

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Gepostet am von Reinhard G.
Andreas S.
Andreas S.
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Würde es vielleicht helfen die Server zu löschen und im Programm einmal STRG+Vorschau zu machen und danach alles wieder hochladen. Es kann sein, dass es den Altbestand nicht überschreibt. Problem gelöst -> Software ist nicht schuld. 

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Gepostet am von Andreas S.
Martin H.
Martin H.
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Hast Du mal das Script gelöscht?

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Gepostet am von Martin H.
Reinhard G.
Reinhard G.
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Hallo Andreas S.

Das habe ich schon probiert. Server geleert und alles wieder hochgeladen. Aber ich denke, dass die von Website neu erzeugten Dateien nicht überschrieben/erneuert werden. Kann das sein. Bei Bildern etc. ist es ja ähnlich, da bleiben ja auch "Dateileichen" im Projekt hängen.

Hallo Martin

Welches Script und wo gelöscht? Das wäre eine Option.

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Gepostet am von Reinhard G.
Martin H.
Martin H.
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Das Script müsste im Quelltext der Seite vor dem </Head> enthalten sein:

Falls vorhanden, die index.htm mit z.B. dem Editor oder einem HTML-Editor öffnen und dieses Script löschen.

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Gepostet am von Martin H.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

@Martin H.  ich finde den Post mit dem Shariff Test nicht mehr?  Ist der auf Privat gestellt worden?

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Gepostet am von Andreas S.
Martin H.
Martin H.
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Der ist im anderen Forum ;-)

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Gepostet am von Martin H.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
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Ups laughing Alzheimer lässt Grüßen !

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Gepostet am von Andreas S.
Reinhard G.
Reinhard G.
User

JaBaDaBaDo!!! Martin du bist der Größte. Vieeeelen Dank!

Das war des Rätsels Lösung. Die Test-Website ist frei von den Analysetool-Cookies. Das war mal eine schwere Geburt und am Ende doch eigentlich wiederum ganz einfach. 

Dennoch, warum wird eigentlich die index.html diesbezüglich nicht überschrieben, wenn man den "Analysehaken" deaktiviert? Wäre das was für die Programmierer!

Na gut, wie dem auch sei, ich kann wieder ruhig schlafen und meinem Rechtsbeistand in Bezug auf die DSGVO eine Erfolgsmeldung schreiben.

Irgendwie müsste man allen Forumsmitgliedern solch eine Lösung in einer AD-HOC-Meldung mitteilen können. Sind bestimmt viele wegen der DSGVO unterwegs.

Zum Schluss sei nochmals allen gedankt. Dem Forum ein 1+ 

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Gepostet am von Reinhard G.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Du kannst eine genaue Anleitung verfassen in einem neuen Post und INCO bitten es als "Anleitung" zu definieren. Dann würde es bei den Anleitungen auftauchen.

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Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
User
Martin H.
Das Script müsste im Quelltext der Seite vor dem </Head> enthalten sein:

Gilt das auch, wenn man "Website X5 Analytics" aktiviert hat und wo befindet sich das Script?

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Gepostet am von Karl B.
Reinhard G.
Reinhard G.
User

Hallo an alle, die ein ähnliches Problem haben.

Bin ein Stück weitergekommen. Dieses Script von GoogleAnalytics befindet sich in allen html-Dateien. Dieses löschen und dann funktiert es. Mal sehen, wie lange :-)

Warum nur wird dies nach der Deaktivierung in WSX5 nicht gelöscht. Mangel in der Software oder sieht das jemand anders?

Gruß Reinhard

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Gepostet am von Reinhard G.
André G.
André G.
User

Wenn der Haken nicht mehr gesetzt ist, darf auch kein Coderest mehr im Programm verbleiben.
Wenn dem nicht so ist, wurde nicht sauber programmiert.

Wurde mit Google ein Vertrag geschlossen?

Wenn nicht, verstößt der Seitenbetreiber ebenfalls gegen die DSGVO.

Wer will schon für jedes Projekt einen Vertrag abschließen?!

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Gepostet am von André G.
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag, 

ich höflich fordere Sie darauf, für neue Anliegen neue Beiträge zu öffnen, damit es für uns möglich ist, Ihnen einen besseren Support anbieten zu können, ohne Chaos zu verursachen: Wenn es auf einem Beitrag sehr viele Leute diskutieren wird es für uns tasächlich sehr schwierig, das Problem zu verstehen und jedem Benutzer eine Antwort geben zu können. 

Danke für die Mitarbeit! 

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Gepostet am von Elisa B.