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Jonas Mehlmann
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Cookie Zustimmung in X5 V13 nach aktueller Rechtslage  de

Autor: Jonas Mehlmann
Besucht 616, Followers 2, Geteilt 0  

Hallo,

ich nutze X5 Version 13 und suche die Möglichkeit, die Cookie-Einstellungen gem. Rechtslage anzupassen.

Aktuell müssen die Besucher der Website ja aktiv mit einem "okay" der Verwendung von Cookies zustimmen. Insofern habe ich bei dem aktuellen Update erwartet, dass die Version das nun auch anbietet, damit ich unsere Website aktualisieren kann.

Wann ist mit dem Update zu rechnen?

Viele Grüße

Jonas

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26 ANTWORTEN - 2 NüTZLICH
Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Aufgrund der aktuellen Lage ist es nicht notwendig die Cookie Einstellungen zu ändern. Du hast ja derzeit noch die V13 registriert und dort konnte man einige Dinge nicht einstellen. In den neuen Versionen gibt es schon einen Button den man aktivieren kann. Allerdings ein opt-in oder opt-out ist nicht eingebaut weil es nicht notwendig ist.

Abgesehen von Shopseiten die mit 6 stelligen Umsatz rechnen.

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Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
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Andreas S.
Abgesehen von Shopseiten die mit 6 stelligen Umsatz rechnen.

Wo steht das?

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator

@Karl B. hast du einen Shop mit 6 stelligen Umsatz?

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Karl B.
Karl B.
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Andreas S.
@Karl B. hast du einen Shop mit 6 stelligen Umsatz?

Und du?

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Nein, deshalb lässt mich die ganze Sache auch kalt!

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Karl B.
Karl B.
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Aja, aber das beantwortet nich meine Frage!

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Weil Strafsanwälte sich nicht Shops mit 10000 Euro Umsatz im Jahr aussuchen, denn hier können sie nicht hochpreisige Strafen und Honorare verrechnen. Was nützt es ihnen wenn diese dann in Konkurs gehen und sie nichts bekommen.

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Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
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"Strafanwälte" interessieren sich einen Dreck dafür, ob ein Shop die Anforderungen der DSGVO erfüllt.

Meine Frage lautete:

Wo steht es, dass nur bei Shopseiten die mit 6 stelligen Umsatz rechnen ein opt-in oder opt-out notwendig.

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Es steht nirgends aber man sieht es bei den Shops.  Winzige Shops haben so was nicht wie die was in WSX5 erzeugt werden.

Aber solche wie z.B. diese... https://www.alternate.at/ haben sowas eingebaut.

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Karl B.
Karl B.
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Na dann sind wir uns ja einig, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu aktuell nicht besteht.

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Martin H.
Martin H.
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@Jonas Mehlmann

Du solltest zuerst einmal Prüfen, welche Cookies erzeugt werden. Handelt es sich um einen technischen Cookie (z.B. Speicherung eines Logins oder Warenkorb, Cookies die keine Daten weitergeben  etc.) brauchst Du aktuell nichts unternehmen, da solche Cookies momentan zulässig sind. Hier reicht der Cookie-Banner von Website aus. Jedoch solltest Du im Banner einen Link zu deiner Datenschutzseiten einbauen.

Verwendest Du Werbe- oder Trackingcookies (z.B. Google Analytics, Cookies die Daten vom Nutzer speichern oder weitergeben etc.), sieht die Sache momentan sehr unklar aus. Es wurde zwar im EuGH ein Urteil wegen einer voreingestellten Checkbox gefällt, was aber durchaus Auswirkungen auf die kommende Rechtslage haben könnte. Da Deutschland mit seiner TMG eine Sonderweg eingeschlagen hat, würde momentan ausreichend sein, den Nutzer über diese Cookies zu unterrichten und auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Die DSGVO verlangt zusätzlich, dass in der Datenschutzerklärung die Rechtsgrundlagen für das Verwenden von Cookies genannt wird.

Eigentlich hätte eine Cookie-Regelung mit der kommenden E-Privacy-Verordnung geregelt werden sollen, aber diese Regelung ist noch nicht eingeführt worden. Fakt ist jedoch nach dem Urteil vom EuGH, dass man sich gut überlegen sollte, Werbe- oder Trackingcookies weiterhin ohne Einwilligung anzubieten und dass ein voraktiviertes Häkchen nicht als Einwilligung genügt.

@ Andreas S.

Auch wenn ich deine Hilfe hier im Forum sehr schätze, muss ich jedoch in diesem Fall deine Aussagen bzgl. Abmahnungen widersprechen: "Abgesehen von Shopseiten die mit 6 stelligen Umsatz rechnen." und Weil Strafsanwälte sich nicht Shops mit 10000 Euro Umsatz im Jahr aussuchen, denn hier können sie nicht hochpreisige Strafen und Honorare verrechnen.". Erst kürzlich hatte ich das Vergnügen, einer sehr hohen 4-stelligen Summe als Abmahnung im Freundeskreis mitzuerleben. Diese wurde nicht durch einen "Abmahnanwalt" ausgeführt, sondern durch einen Konkurrenten. Dieser kleine Mittelständische Betrieb hatte große Probleme diese hohe Summe zu verkraften.

@ Karl B.

Wie Du schon mitgeteilt hast, muss dieses Urteil noch in deutsches Recht eingebunden werden. Es gilt als sehr sicher, dass der BGH sich am Urteil vom EuGH orientieren wird. Daher sollte man diese verbleibende Zeit nutzen, um ggf. Änderung an seinen Internetseiten vorzunehmen oder sich überlegen, ob man weiterhin Werbe- oder Trackingcookies ohne Einwilligung anbietet. Ob nun ein Opt-Out-Banner ausreichend ist oder eine Opt-In Lösung, wird sich noch zeigen.

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Gepostet am von Martin H.
Karl B.
Karl B.
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Insbesondere aber sollte INcO die verbleibende Zeit nutzen und die Einstellmöglichkeiten unter Datenschutz anpassen.

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Andreas H.
Andreas H.
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Wenn Ihr safe sein wollt, benötigt ihr m.E. opt-in für JEDES Cookie, außer den technischen.

Ihr müsst dem Kunden jedes cookie einzeln erklären und was es macht...wer clickt denn da noch auf ja ?

Und was  das für die conversions bedeutet kann man sich denken...

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Martin H.
Martin H.
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@ Karl B. @Andreas H.

Zuvor sollte überprüft werden was für Cookies Website ausgibt? Handelt es sich hier um technische Cookies, braucht Inco zuzeit nichts unternehmen und der Standard-Cookiebanner genügt. Wenn der Nutzer von Website jedoch eigenständig bzw. zusätzlich Werbe- oder/und Trackingcookies einsetzt durch Drittanbieter (z.B. Google, Facebook etc.), muss er für diese korrekt in seine Homepage implentieren und nicht Inco.

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Karl B.
Karl B.
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Wie wenn nicht mit Bordmitteln?

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Martin H.
Martin H.
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Andreas H.
Wenn Ihr safe sein wollt, benötigt ihr m.E. opt-in für JEDES Cookie, außer den technischen.

Nein, es genügt wenn die der Homepagenutzer die Gruppen (z.B. Statsitik, Marketing) an- bzw. abwählen kann.

Gut zu sehen von Andreas S. Beispiel-Link: https://www.alternate.at/

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Martin H.
Martin H.
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Karl B.
Wie wenn nicht mit Bordmitteln?

Zusätzliche Plugins oder Drittanbieter

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Gepostet am von Martin H.
Andreas H.
Andreas H.
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Martin H.
@ Karl B. @Andreas H. Zuvor sollte überprüft werden was für Cookies Website ausgibt? Handelt es sich hier um technische Cookies, braucht Inco zuzeit nichts unternehmen und der Standard-Cookiebanner genügt. Wenn der Nutzer von Website jedoch eigenständig bzw. zusätzlich Werbe- oder/und Trackingcookies einsetzt durch Drittanbieter (z.B. Google, Facebook etc.), muss er für diese korrekt in seine Homepage implentieren und nicht Inco.

Stellt Inco dafür denn zeitnah die Produktseitigen Möglchkeiten zur Verfügung ?

Die Frage ist durchaus ernst gemeint; nach meinem Verständnis erwerbe ich doch hier einen Baukasten im Abo-System.

Dann ist es m.E. logisch, das zeitnah auf geänderte ges. Vorgaben reagiert wird.

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Gepostet am von Andreas H.
Andreas H.
Andreas H.
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Martin H.
Andreas H. Wenn Ihr safe sein wollt, benötigt ihr m.E. opt-in für JEDES Cookie, außer den technischen. Nein, es genügt wenn die der Homepagenutzer die Gruppen (z.B. Statsitik, Marketing) an- bzw. abwählen kann. Gut zu sehen von Andreas S. Beispiel-Link: https://www.alternate.at/

Nö. Gut zu sehen an dem Urteil vom Eugh :)

https://onlinemarketing.de/news/eugh-urteil-opt-in-pflicht-fuer-cookies?utm_source=browser&utm_medium=push-notification&utm_campaign=cleverpush-1569923984

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Andreas H. Wenn Ihr safe sein wollt, benötigt ihr m.E. opt-in für JEDES Cookie, außer den technischen. Nein, es genügt wenn die der Homepagenutzer die Gruppen (z.B. Statsitik, Marketing) an- bzw. abwählen kann. Gut zu sehen von Andreas S. Beispiel-Link: https://www.alternate.at/

2. Versuch: Nö.

https://onlinemarketing.de/news/eugh-urteil-opt-in-pflicht-fuer-cookies?utm_source=browser&utm_medium=push-notification&utm_campaign=cleverpush-1569923984

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Karl B.
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Martin H.
Zusätzliche Plugins oder Drittanbieter

Mit Sicherheit ein kostenpflichtiges Objekt!

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Martin H.
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Andreas H.
Martin H.Andreas H. Wenn Ihr safe sein wollt, benötigt ihr m.E. opt-in für JEDES Cookie, außer den technischen. Nein, es genügt wenn die der Homepagenutzer die Gruppen (z.B. Statsitik, Marketing) an- bzw. abwählen kann. Gut zu sehen von Andreas S. Beispiel-Link: https://www.alternate.at/ 2. Versuch: Nö. https://onlinemarketing.de/news/eugh-urteil-opt-in-pflicht-fuer-cookies?utm_source=browser&utm_medium=push-notification&utm_campaign=cleverpush-1569923984

Wo steht in diesem Artikel, dass jedem Cookie einzeln zugestimmt werden muss?

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Andreas H.
Andreas H.
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[quote="

Wo steht in diesem Artikel, dass jedem Cookie einzeln zugestimmt werden muss?

[/quote"] Nicht einzeln zustimmen, du musst nach meinem Verständnis jedes einzeln aufführen und erklären was es a[/quote]

Nicht einzeln zustimmen, du musst nach meinem Verständnis jedes einzeln aufführen und erklären was es amcht

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 ‪ KolAsim ‪ ‪
 ‪ KolAsim ‪ ‪
Moderator
Andreas H.
Wenn Ihr safe sein wollt, benötigt ihr m.E. opt-in für JEDES Cookie, außer den technischen. Ihr müsst dem Kunden jedes cookie einzeln erklären und was es macht...wer clickt denn da noch auf ja ? Und was  das für die conversions bedeutet kann man sich denken...

(It > De) Hallo, ... meiner Meinung nach,  der besucher einer "normalen" seite darf keine zeit mit den vorschriften verschwenden, es ist ihm egal, sonst wird er müde und verlässt woanders ...
... solange der Besucher benachrichtigt wurde  und das hat die möglichkeit der wahl: [ja] / [nein!] ...
... nur als eine Idee, >> Dies  ist ein persönliches Beispiel von mir, vor einigen Jahren gemacht, aber immer noch aktuell, und kann auch die Prüfung eines eifrigen Beamten bestehen ...
... du kannst nicht entkommen, Wenn Sie die Website besuchen, liegt es daran, dass Sie zugestimmt haben ...

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ciao

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Gepostet am von  ‪ KolAsim ‪ ‪
Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Hi KolAsim!  Der Code ist nicht schlecht, aber man müsste beim Code "echo" einen LINK einbauen können und vielleicht nicht als "Alert-Box" aufgehen lassen sondern als Showbox!

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Gepostet am von Andreas S.