WebSite X5Help Center

 
Christian Zineker
Christian Zineker
User

Credits sind verfallen - gegen gültigem Recht !  de

Autor: Christian Zineker
Besucht 1692, Followers 1, Geteilt 0  
Tags:: credits

Hallo Incomedia.

Bei mir sind einige Credits nach einem Jahr verfallen.

Dies verstößt in Deutschland gegen gültiges Recht. Bitte daher wieder um Aktivierung der Credits. Diese Credits entsprechen nämlich der Form eines Gutscheines. Die gesetzlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts sehen eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor (§ 195 BGB).

Siehe auch das Beispiel eines Urteils zu Amazon Gutscheinen:

Die Möglichkeit der Befristung auf unter drei Jahre gilt nicht für Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag. Denn dass solche Gutscheine im Laufe der Zeit an Wert verlieren, liegt im Risikobereich des Gutscheininhabers und berechtigt den Aussteller nicht zur Befristung des Gutscheins. Bereits mit Urteil vom 17. Januar 2007 hat das Oberlandesgericht München (Az. 29 U 3193/07) entschieden, dass Amazon-Gutscheine nicht auf ein Jahr befristet werden dürfen.

Bitte um zeitnahe Aktivierung der Credits.

Viele Grüße.

Gepostet am
15 ANTWORTEN - 3 NüTZLICH - 1 KORREKT
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Das betrifft bezahlte "Wertgutscheine" und nicht Credits!  Bei Amazon wird auch nicht hingewiesen, dass der Gutschein abläuft ein paar Wochen vorher, oder?

Es wird bei INCO darauf hingewiesen, dass die Credits nur ein Jahr gültig sind und wird ein paar Wochen vorher mehrmals erinnert vor Ablauf der Gültigkeit. Es gibt hier sehr viele Widgets und Templates die man dafür kaufen kann.

Wurde auch schon ein paar mal diskutiert, aber nicht vergleichbar mit dem amazon Urteil.

Mehr lesen
Gepostet am von Andreas S.
Rainer M.
Rainer M.
User
Andreas S.
Es wird bei INCO darauf hingewiesen, dass die Credits nur ein Jahr gültig sind und wird ein paar Wochen vorher mehrmals erinnert vor Ablauf der Gültigkeit. Es gibt hier sehr viele Widgets und Templates die man dafür kaufen kann. Wurde auch schon ein paar mal diskutiert, aber nicht vergleichbar mit dem amazon Urteil.

Ich habe gerade mal durchgespielt Credits zu kaufen, Bezahlung per Paypal. Da kommt nirgends ein Hinweis das die Credits nur ein Jahr gültig sind. Bis zum Anmeldfenster von Paypal war nichts.

Übrigens bleiben meistens nur so viele Credits über, das man damit keine Widgets und Templates kaufen kann. Wenn mann was möchte muß man neue Credits kaufen. Für mich ist das durchgeplanter Betrug.

Was bekommst Du eigentlich von Incomedia dafür, das Du immer alles schönredest?

Gruß Rainer

Mehr lesen
Gepostet am von Rainer M.
Rainer M.
Rainer M.
User

Gut, bei der Aktivierung steht das mit der Gültigkeit von 365 Tagen. Bei Monitoren mit kleiner Auflösung muß man erst Scrollen um das zu sehen.

Aber ich werde langsam was anderes suchen. Jedes Jahr ca. 100 EUR, für die Pro Version, ist das Programm nicht mehr wert. Aber das ist ein anderes Thema.

Mehr lesen
Gepostet am von Rainer M.
Franz-Josef H.
Franz-Josef H.
Moderator

Wenn Du im Marketplace auf Credits kaufen klickst, kommst Du zur Auswahlseite für die Credits-Pakete. Auf dieser Seite, also noch vor Beginn des Kaufvorgangs, steht unter Punkt "2. Aktivieren Sie die Credits" als letzter Satz: "Die Credits sind 365 Tage ab Aktivierung gültig." 

Mehr lesen
Gepostet am von Franz-Josef H.
Christian Zineker
Christian Zineker
User
Autor

Hallo Franz, hallo Andreas,

es gibt dazu aber keinen Unterschied in Deutschland, es gilt: Gutschein = Credit.

Und gerade der Hinweis das es nach einem Jahr abläuft ist ja daher auch nicht rechtens. Das kann daher da lange so stehen.

Ich zweifel stark die rechtliche Gültigkeit an. Denn du darfst als Unternehmen nicht machen, was du möchtest. Und daher muss sich auch Incomedia an deutsches Recht halten.

Ich warte noch etwas, aber Incomedia sollte schon mal reagieren.

Das Programm WebsiteX5 halte ich für gut, habe selber seit der Version 8 alle Versionen. Die Credits halte ich in dieser Art aber für nicht rechtens.

Viele Grüße

Christian

Mehr lesen
Gepostet am von Christian Zineker
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag Christian, 

leider muss ich bestätigen, dass Credits ein Ablaufdatum haben. Davon informieren wir auf der Credits-Seite, auf der FAQ-Seite und durch die Zusendung Benachrichtigungsmail. Das Credit-System wurde eingeführt, um die Verwaltung von Mikrozahlungen zu ermöglichen und daher die Ressourcen auf dem Marketplace relativ billig behalten zu können. 

Ich verstehe aber Ihren Standpunkt und werde gern Ihren Hinweis über die Reglung von Creditsverfall weiterleiten. 

Danke! Mit freundlichen Grüßen.

Mehr lesen
Gepostet am von Elisa B.
René W.
René W.
User

Dieses Theme kommmt repetitiv immer wieder zur Diskusion.
Es müsste mal Jemand eine Klage gegen Incomedia einreichen.
Aber weil es um sehr wenig Geld geht wird niemand klagen.
Incomedia kennt offensichtlich auch die Gesetze nicht welche in anderen Länder bestehen.

Mehr lesen
Gepostet am von René W.
Karl B.
Karl B.
User
René W.
Es müsste mal Jemand eine Klage gegen Incomedia einreichen.

Vielleicht eine Sammelklage? Viel Erfolg!

Mehr lesen
Gepostet am von Karl B.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Ja, verscherzt es euch mit INCO! Stellt euch mal vor es gebe kein INCO mehr und keine neuen Widget und Aktualisierungen mehr. Die BRowser werden moderner und der Code der letzten Version schon alt und unkompatibel. Man hat sehr viele Projekte erstellt und was dann?

Mehr lesen
Gepostet am von Andreas S.
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag! 

Persönlich kann ich mich nicht über die genannten Gesetzten nicht ausdrücken, weil es sich um ein sehr spezifisches und kompliziertes Thema handelt, das auch unterschiedlich von Person zur Person interpretiert werden kann. Incomedia ist eine italienische Firma, die den EU-Richtlinien entspricht, nämlich dass es nötig ist, die Bedingungen einer Dienstleistung vor dem Kauf ausdrücklich zu erklären. Wie oben gesagt, tun wir das mit Hinweisen auf der Credits-Seite und  FAQ-Seite. Darüber hinaus senden wir auch Benachrichtigungsmail. Wir haben also versuchen, diese Information und die Bedingungen klar und deutlich zu präsentieren.

@Christian, ich kann aber Ihren Standpunkt verstehen und ich bedauere die aufgetretenen Unannehmlichkeiten sehr. Unsere kommerzielle Abteilung wird Sie kurzfristig kontaktieren, um eine für Sie passende Lösung finden zu können. 

Danke! Mit freundlichen Grüßen.

Mehr lesen
Gepostet am von Elisa B.
Karl B.
Karl B.
User
Andreas S.
...und was dann?

HTML-Seiten in ein anderes Programm, z.B. von Magix, importieren, Bilder, Videos usw. hinzufügen und fertig ist die Laube.

Mehr lesen
Gepostet am von Karl B.
Karl B.
Karl B.
User

Das geht natürlich auch mit Phase 5 und anderen Freeware-Programmen.

Mehr lesen
Gepostet am von Karl B.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Super... und was machen die, was nicht so gut in Code schreiben sind?  Deshalb gibt es ja auch WSX5 um kein gelernter Webdesigner zu sein! Alles wieder von vorne anscheinend!

Aber anscheinend ist wieder mal das Sprichwort gültig....."Frechheit siegt!"

Mehr lesen
Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
User
Andreas S.
Aber anscheinend ist wieder mal das Sprichwort gültig....."Frechheit siegt!"

Du wolltest doch wissen, wie man mit WSX5 erstellte Projekte ohne WSX5 bearbeiten kann.

Was meine Antwort dazu mit "Frechheit" zu tun hat, verstehe ich zwar nicht wirklich, rechtswidrig ist die von mir empfohlene Vorgehensweise jedenfalls nicht!

Mehr lesen
Gepostet am von Karl B.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

@Karl Nein, damit ist generell der Post hier gemeint und als Besänftigung bekommt man wahrscheinlich was.

Ja man kann mit jedem Freeware Programm die Website bearbeiten wenn man sehr gute Kenntnisse in HTML, CSS und Javaskript hat. Ansonsten kann "keines" der anderen Websitebaukästen die gesamte Website "importieren". (Wie man so schön sagt)

Mehr lesen
Gepostet am von Andreas S.