Buttonlösung
Autor: George K.Ab dem 01.08.2012 ist es in Deutschland gesetzlich Pflicht, die Buttonbeschriftung für den finalen Bestellprozess eindeutig zu definieren. Hier finden Sie einen
Leitfaden der IT-Recht Kanzlei (www.it-recht-kanzlei.de) und des TÜV SÜD s@fer-shopping Gütesiegels für Onlineshops zur Buttonlösung
http://www.homeaffaire.com.de/downloads/Leitfaden_Buttonloesung.pdf
a) Zulässige Beschriftungen des Buttons (ab dem 01.08.2012):
„Zahlungspflichtig bestellen". Diese Beschriftung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Musterbeschriftung. Wird diese verwendet, darf der „utton" keinerlei weitere Beschriftung enthalten!
- „Kaufen"
- „Kostenpflichtig bestellen"
- „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen"
- „Kauf abschließen"
Die Beschriftung des „uttons" muss gut lesbar sein und darf auch im Fall der drei letztgenannten Beschriftungen keine überflüssigen bzw. sogar ablenkenden Zusätze enthalten.
b) Beispiele
unzulässiger Beschriftungen des Buttons (ab 01.08.2012):
- „Bestellung absenden"
- „Weiter"
- „Bestellen"
- „Herzlich willkommen in unserem Serviceparadies. Genießen Sie ab jetzt unsere Angebotsvielfalt, indem Sie bei uns kaufen!"
Ich bitte deshalb dringend ein entsprechendes Update bereitzustellen, damit niemand eine Abmahnung riskiert!!
Hello,
you can change all the text automatically generated by WebsiteX5 if you wish, just go in step 1 -> click on the button on the right of the language selection -> change the string you wish to.
In this way you can change also the text of the buttons of your ecommerce.
Hope this helps
***** Google Translation:
Hallo,
Sie können den gesamten Text automatisch generiert durch WebsiteX5 ändern, wenn Sie es wünschen, nur die in Schritt 1 gehen -> Klick auf den Button auf der rechten Seite der Sprachauswahl -> ändern Sie die Zeichenfolge Sie möchten.
Auf diese Weise können Sie auch den Wortlaut der Tasten Ihres E-Commerce.
Hope this helps
Hallo!
Hab alles gemacht wie beschrieben: Schritt 1 - Allgemeine Einstellungen - Symbol neben Sprachenauswahl gedrückt - ID-Inhalt "Cart_continue" Text geändert von "weiter" auf "Zahlungspflichtig bestellen" - und Sprache auf DE umgestellt. Soweit hat alles super geklappt, im ID-Inhalt steht jetzt "Zahlungspflichtig bestellen", jedoch bei der Bestellung dann steht trotzdem noch "weiter" (auch nach dem ich Sie neu Hochgeladen hatte).
BITTE UM HILFE!
Danke
Und wie ändere ich im letzten Bestellschritt bei Bestellung abschließen nur den " weiter " Button in einen " kaufen " Button ?
Wenn ich wie oben beschrieben anstatt " weiter " nun " kaufen " eingebe, wird dieser Text für den gesamten Bestellablauf übernommen.
Es soll ja nur im letzten abschließenden Bestellschritt der " kaufen" Button angezeigt werden.
Hoffe auf eine schnelle Lösung, da ab 01.08.2012 die neue EU Richtlinie geltend ist.
Autor
Hallo X5 Team,
Ihr Vorschlag löst leider nicht das Problem. Nur der letzte Button "weiter" im Bestellvorgang muss geändert werden. Und zwar binnen 10 Tagen, sonst riskieren wir alle eine Abmahnung, und sowas ist sehr teuer. Das ist hier kein Wunsch eines X5 Lizenznehmers, sondern das Gesetz in Deutschland erfordert es. Da muss sich bitte Ihr Programmierer hinsetzen und das ändern. Sonst sind alle unsere Shops rechtswidrig.
Hallo,
habe das gleiche Problem, kann aber mit den o.g. Lösungen nichts anfangen da ich keinen Button bei der Sprachauswahl finde/habe.
Ich arbeite mit Version 8. Gibt es für diese Version auch eine Lösung? ,wenn ja wie ist das dann zu ändern.
Danke
Hallo X5-Team!
Ich appelliere auch DRINGEND an euch diese Dinge schnellst möglich zu korrigieren, da wir E-Commerce Nutzer ansonsten in Zukunft rechtliche Probleme bekommen könnten!
Danke schon im voraus
LG Andreas Hahn
Hallo, auch ich möchte gerne ´nur den letzten Button vor der endgültigen Bestellung von "weiter" auf "zahlungspflichtig bestellen" ändern. Wo kann ich das ändern? Ich möchte aber nur den letzten Button ändern...nicht alle. Danke
Hello George,
I understand the question, at the moment with WebsiteX5 is only possible to change the text button which is the same for all the ecommerce steps.
We will take it into account for future versions of WebsiteX5 but we cannot release an update for that in a short time.
If you have some programming skills, after having exported the site , you can manually modify the file res/x5cartengine.js replacing the occurencies of "x5engine.l10n.getLocalization("cart_gonext")" with your wished text, in this way you can have different text button for every step.
Hope this helps
***** Google Translation:
Hallo George,
Ich verstehe die Frage, im Moment mit WebsiteX5 ist nur möglich, den Text-Taste, die das gleiche für alle E-Commerce-Schritte ist zu ändern.
Wir werden es berücksichtigen, für zukünftige Versionen von WebsiteX5 aber wir können nicht loslassen, dass ein Update für in kurzer Zeit.
Wenn Sie einige Programmierkenntnisse haben, nachdem die Site exportiert, können Sie manuell ändern Sie die Datei res/x5cartengine.js Austausch der Vorkommnisse von "x5engine.l10n.getLocalization (" cart_gonext ")" mit Ihrem gewünschten Text, auf diese Weise können Sie haben verschiedene Text-Schaltfläche für jeden Schritt.
Hope this helps
können sie das etwas ausführlicher beschreiben? Was muss ich ändern und wo?
Autor
Vorübergehende Lösung zum Problem Buttonlösung für X5 Evolution 5 für den 01.08.2012
Weil Incomedia nicht rechtzeitig ein entsprechendes Update zur verfügung stellen kann und damit niemand eine Abmahnung riskiert, stelle ich meine Lösung hier zur Verfügung. Ich habe es bei mir getestet, es funktioniert, distanziere mich aber hiermit ausdrücklich von irgendwelchen möglichen Fehlern.
Diese Lösung Ändert nur den Button "weiter" in Schritt 4 des Bestellvorganges in "Kaufen", wie es der deutsche Gesetzgeber ab dem 01.08.2012 verlangt.
Wichtig: Bitte bedenken Sie auch, dass Sie diese Änderung immer wieder neu durchführen müssen, sobald Sie Ihr Projekt erneut ins Internet exportieren!!!!
Sie benötigen ausserdem einen FTP Zugang zu Ihrem Server.
Öffnen Sie die Datei: .../res/l10n.js
Suchen Sie den Eintrag
x5engine.l10n.addLocalization('cart_gonext', 'Weiter');
fügen Sie hinter diese Zeile in einer neuen Zeile ein:
x5engine.l10n.addLocalization('cart_gonext4', 'Kaufen');
Sie können anstelle 'Kaufen' auch 'Zahlungspflichtig bestellen' eingeben, nur bitte darauf achten, dass das Wort in einfachen Anführungszeichen steht (nicht in doppelten!!!) und dass hinter jeder Zeile am Ende ein Semikolon steht)
Speichern Sie die Datei ab und laden Sie diese auf Ihren Server hoch.
Öffnen Sie die Datei: .../res/x5cartengine.js
Suchen Sie den Eintrag:
// Total
html += "<div><div id=\"imCartTotalPriceCont\">" + x5engine.l10n.getLocalization('cart_total_price') + ": <span id=\"imDivTotalPrice\">" + x5engine.imCart.email_data.total + "</span></div></div>";
// Next/Previous button html += "<br /><br /><br />";
html += "<div style=\"text-align: center; clear: both; margin-top: 30px;\">";
html += "<input type=\"button\" id=\"imCartButtonBack\" value=\"" + x5engine.l10n.getLocalization("cart_goback") + "\" style=\"margin-right: 5px;\" />";
html += "<input type=\"button\" id=\"imCartUserFormSubmit\" value=\"" + x5engine.l10n.getLocalization("cart_gonext") + "\" style=\"margin-left: 5px;\" />";
html += "</html>";
ändern Sie in der fettgedruckten Zeile nur das Wort ("cart_gonext") in ("cart_gonext4")
Darauf achten, dass es sich um die richtige Zeile handelt, denn diese Zeile gibt es insgesamt 3 mal in dieser Datei (für jeden Bestellschritt einmal). Sie müssen in dieser Datei unbedingt den Eintrag
// Total
finden. Denn nur die Zeilen hinter // Total betreffen den Bestellschritt 4, wo der Button anstelle "weiter" eben Kaufen bzw. Kostenpflichtig bestellen heissen muss
Speichern Sie die Datei auf Ihrem Server.
Fertig!
Machen Sie unbedingt eine Testbestellung und prüfen Sie ob der Button im Schritt 4 der Bestellung jetzt "Kaufen" bzw. "Zahlungspflichtig bestellen" heisst.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie eine e-mail an:***
Spenden per Paypal an die selbe Adresse :)
Im Anhang finden Sie die Anleitung auch als pdf Dokument.
SUPER !!!
Vielen Dank für die Unterstützung. Hat einwandfrei funktionert.
Liebe Grüße
Maria R.
Hallo George!
Ich kann mich Maria nur anschließen - Mit deiner Idee funktioniert die Umstellung einwandfrei.
Danke dafür!!!!!!!
Hallo,
Leider kann ich damit gar nichts anfangen, finde weder, wie ganz oben genannt die Möglichkeit der Sprachumstellung noch die Datei ./res/l10n.js. Der ordner res ist da aber ohne 10n.js. Meine Version ist WebSite X5 Evolution Version 8.0.16. hier ein paar Screenshot im Anhang.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen,dann schon mal ein großes Danke.
Super, vielen Dank für die Hilfe!
Danke!
Danke George! So gehts prima mit dem "Button" ...
in http://www.homeaffaire.com.de/downloads/Leitfaden_Buttonloesung.pdf ist alles gut erkärt.
- Nur, wie kann mit X5 die Bestätigung der "AGB", "Widerrufsbelehrung" .. realisiert werden?
Bei dem Gesamtthema kann sich "INCOMEDIA" nicht einfach "zurücklehnen und ich schliesse mich George an:
Ich bitte deshalb dringend ein entsprechendes Update bereitzustellen, damit niemand eine Abmahnung riskiert!!
Hallo Incomedia Team,
kann man in den nächsten Tagen mit einem Update zu den Buttonlösungen rechnen?
ich finde es nicht gut das von euerer Seite diesbezüglich keine Informationen kommen und wir, die Nutzer von X5 wie auf heisen Kohlen sitzen.
bitte um Information hierzu , Danke
Gruß
@George: Wir haben Ihre Loesung als "Tip and Trick" gesetz.
@Christine: Wir werden uns Muehe geben um eine endgueltige Loesung zu finden. Im Augenblick die Empfehlung von George kann nuetzlich sein und das Problem zeitweise loesen, solang etwas definitiv kommt.
Danke!
Autor
@ Sal Guri
- Nur, wie kann mit X5 die Bestätigung der "AGB", "Widerrufsbelehrung" .. realisiert werden?
Widerrufsbelehrung muss hier eingefügt werden:
Erweiterte Einstellungen -> Warenkorb für E-Commerce -> (Karteireiter) Kundendetails -> (links unten Häckchen setzeb bei) Vertragsbedingungen anzeigen -> (darunter im Textfeld die Widerrufsbelehrung einfügen)
Autor
@ Christine W.
Ich kann Ihnen leider nicht helfen, da ich die Struktur der Version 8.0... nicht kenne. Ich empfehle Ihnen unbedingt auf die 9.0... version umzusteigen.
@ George
Danke. Ja, NUR so geht das! Ohne jede Formatierung, ohne Link und einfach nur ...
Nur den Button zu ändern, nützt leider nicht viel.
Die enthaltene Mwst., Versandkosten, eventuelle Zahlungskosten sollten in der letzten Bestellübersicht enthalten sein!
Ebenso die Agb und die Widerrufsbelehrung! (Zumindest als Link anklickbar)
Und ein Kästchen für Zusatzinformationen für Zoll, etc. wäre auch gut.
Außerdem sollte die Lieferanschrift und abweichende Rechnungsadresse oben sichtbar sein!
Eigentlich alles gut sichtbar in dem erstgenannten Link.
http://www.homeaffaire.com.de/downloads/Leitfaden_Buttonloesung.pdf
Und für Programmierer müßte das doch keine so große Schwierigkeit darstellen?
Ich würde mich freuen wenn es bald ein Update dazu geben würde, dann erst kaufe ich die neue Version, denn vorher nützt sie mir ja nichts.
Hallo X5 Team,
habe mir nun doch die V9 zugelegt, die Übertragung der alten Version in V9 hat ohne Probleme geklappt und danach wurden alle Änderungen wie vorgeschlagen eingearbeitet, "Funktioniert"
"weiter" wurde in " weiter im Bestellvorgang " und in " jetzt kaufen " geändert
Die Widerrufbelehrung wurde im Feld Bedingungen aufgenommen
"Ja, ich stimme den AGB zu, und die Widerrufsbelehrung wurde gelesen "
die farbliche Hervorhebung der Bestellung kann man Programmtechnisch realisieren.
Werde ich hier eigentlich zum Programierer ausgebildet ??
( Danke auch an Georg.K) Bemerkung: Änderungen können in V8 nicht durchgeführt werden.
Diese Änderungen können auch auf meiner WebSitewww.golden-moebelpflege.comeingesehen werden
Zu den Vorgeschlagenen Änderungen meiner Vorredner habe ich noch hinzuzufügen:
Im Warenkorb Schritt 3
- ein zusätzliche Feld von ca 300 Zeichen für Bemerkungen des Kunden einfügen
- Abweichende Lieferanschrift ( Kunden Adresse und Lieferadresse )
- 4-5 Leerfelder zur eigenen Beschriftung " wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
Gruß
Die Agb und Widerrufsbelehrung muss aber auch auf dem letzten Bestellschritt vorhanden sein!
Außerdem finde ich es unübersichtlich, dass die Versandkosten nicht unter den anderen Kosten stehen!!!!
Und Warenkorb aktualisieren wäre auch ganz nett!
Außerdem habe ich festgestellt, dass die 19 % Mehrwertsteuer auch bei den Zahlungskosten und Versandkosten angewendet werden? Was soll das bitte?
Und enthaltene Mehrwertsteuer von der Gesamtsumme wäre wichtig!!!!!!!!!!!!!
UND WIR BITTEN UM EINE ANTWORT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hi Thomas,
we know the importance of this topic and we are currently collecting all the informations to get the problem solved as soon as possible! We are working hard on it, thank also to your posts and as soon as a definitive solution will be implemented, you will be advised!
Thanks for the comprehension.
Autor
Wann ungefähr können wir mit einem entsprechenden Update rechnen? Welche Änderungen haben Sie bis heute für das Update vermerkt? Hier sitzen viele Uer auf heissen Kohlen und wie ich zudem auch jnoch ohne Shopeinnahmen.
Autor
Da Incomedia meinen anderen Post einfach geschlossen hat, und auf diesen Post verweist, kopiere ich diesen hier noch einmal rein, weil das sehr wichtig für alle X5 shopbetreiber ist:
Dieser Beitrag bezieht sich nur auf den Shopteil/eCommerce der X5 Evolution Software.
Ich muss leider meine mit website X5 Evolution erstellte Website mit dem dazugehörigen Shop aus dem Netz nehmen, da diese nicht den deutschen Gesetzgebungen entspricht und so nicht eingesetzt werden darf, ohne sehr teure Abmahnungen zu riskieren. Mein Anwalt hat mir geraten, den Shop sofort zu entfernen.
Wenn ein Laie diese Software kauft und damit einen Shop erstellt, dann muss er sich darauf verlassen können, dass geforderte gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Landes erfüllt werden. Der Softwarehersteller geht mit dem Verkauf in Deutschland die Verpflichtung ein, geforderte Richtlinien einzuhalten und entsprechende updates bereitzuhalten. X5 tut dies, was den Shop betrifft, leider nicht. Ich glaube kaum, dass Incomedia für den Shopbetreiber evtl. Abmahnkosten übernimmt. Mit Sicherheit nicht.
Auch die im Forum gewünschten wichtigen Änderungen wurden teilweise ignoriert. Es wird zwar versprochen, dass einige Wünsche eventuell beim nächsten Update Berücksichtigung finden, wann das Update aber erscheint ist ungewiss und es bleibt für uns user auch nur das "eventuell".
Dabei kann es doch nicht so schwer sein, die Software entsprechend anzupassen. Ein guter Programmierer braucht dafür nur einige Stunden.
Und was nützt ein Shop ohne dass die Produkte auch gefunden werden? Das wichtigste Portal für Shopbetreiber ist immer noch Google Shopping (ehemals Froogle). Wer keine entsprechende xml Datei seiner Produkte an Google übermittelt, wird so gut wie kein Erfolg mit dem Shop haben, da kein Produkt im Shoppingportal von Google auftauchen wird. Und auch diese xml Datei hat auch Richtlinien. Hier geht seit einiger Zeit ohne die Felder „EAN/ISBN Nummern“, „Lieferbarkeit“ und „Versandfertig in“ nichts mehr. Eben diese Felder fehlen im Warenkorbsystem von X5. Hierzu habe ich auch einen Beitrag mit der Überschrift „Warenkorb“ verfasst mit einem Lösungvorschlag . Bis dato gab es keine Stellung dazu.
Hier die Felder die bei Produkteigenschaften mit aufgenommen werden müssen:
- ein frei definierbares Feld für EAN Nummern bzw. ISBN Nummern bzw. GTIN (veraltet).
- ein frei definierbares Feld für die Lieferzeit z.B. 3-5 Tagen
- ein frei definierbares Feld für die Verfügbarkeit z.B bestellbar oder auf Lager
- ein frei definierbares Feld für z.B Bemerkungen
Im Forum wurde schon genügend auf die so wichtigen deutschen Gesetze für SHOPS hingewiesen:
Ich bitte hiermit alle deutschen Besitzer einer X5 Lizenz um rege Teilnahme (als usefull einstufen und dem Beitrag folgen), damit endlich seitens Incomedia etwas passiert, denn ich lebe von meinem Shop und kann mir keinen Ausfall leisten. Und erst recht keine Abmahnungen.
Hallo zusammen,
wie werden wahrscheinlich am ende August eine neue Aktualisierung ausstellen wo das Problem geloest wird. Aber wir werden auch frueher eine Beta-Version ausstellen, auch mit der Losung!
VG!
Autor
Super, das wäre ja wirklich lobenswert! Danke schön.
Hallo,
sehe dies beantwortet eine meiner ersten Fragen, von heute, hier in diesem Forum. Leider ist dies ja noch nicht alles, viele NEU Startups beginnen mit der Kleinunternehmerregelung, also ein Umschalten auf "ohne Mehrwertsteuer" et cetera.
Und sind alle deutschen Bezahlmöglichkeiten überhaupt dabei?
Und ist angedacht digitale Produkte verkaufen zu können, z.B. Bücher und ich meine keine einfache PDF Datei?
Zum Glück brauche ich den Shop nicht auf die schnelle, denke aber ein externer Shop wird wohl her müssen, gibt es ja auch sehr gutes kostenlos, muss man nur suchen. Ansonsten lasse ich mich überraschen und sehe mich hier erst mal um.
Gruss Ria
Hallo,
gibt es jetzt endlich eine Lösung, damit wir wieder einfach auf dem richtigen Weg sind ??
Sonst hätte ich die Frage nach einem Konkurrenzprodukt ?!
Gruss Ralf
Hallo an alle, die dringend auf das Update als Grundlage für einen rechtlich zulässigen e-Shop warten;
zunächst herzlichen Dank an Georg und Thomas, die sowohl Hilfslösungen als auch konkrete Anforderungen an die Shop-Software geliefert haben.
Ich bin gespannt, ob Incomedia gem. obiger Aussage, ein wirklich umfangreiches und brauchbares Update für den Shop bis zum Monatsende liefert. Gerade im Shopbereich sind etliche Dinge völlig unzureichend geregelt. Was nützt mir eine Software, die zwar einfach und ohne Programmierkenntnisse zu handeln ist, wenn dadurch keinerlei individuelle Dinge berücksichtigt werden können. So möchte ich zum Beispiel auf die Gestaltung der e-Commerce-Seiten mit den Tabellen und Berechnungen Einfluß nehmen können (auf diverse konkrete Dinge wurde ja oben schon hingewiesen). Zudem sind die Auswertungsmöglichkeiten dieser Software für mich völlig unzureichend. Es gibt zwar zwei Dateien (user_data und order_data.csv), die ich aber datenmäßig nicht an meine Bedürfnisse anpassen kann!
Jedenfalls wurde mir das von Incomedia auf Anfrage so mitgeteilt.
Insofern komme ich auch noch einmal auf die Frage von Ralf zurück, ob jemand Software von anderen Herstellern kennt, die gerade im e-Commerce-Bereich einen breiteren und besseren Funktionsumfang für den Anwender bieten!
Für Hinweise wären bestimmt etliche User dankbar!!!
Gruss Bernd
Autor
Wette, das Update kommt, wenn überhaupt, sicher auf den allerletzten Drücker. Macht ja nix, wenn mein Shop deaktiviert ist und ich kein Geld verdiene, der Verkauf von X5 geht ja unterdessen munter weiter. Wäre Incomedia die Dringlichkeit bekannt würde es eine Lösung innerhalb 24 Stunden geben. Wenn kein brauchbares Update bis zum Ende August vorliegt, werde ich einen Bericht in der Computerbild veröffentlichen.
Hello everybody,
we just released a Beta Version where you will have the actualization of the E-Commerce in line with the new German Legislation. The last button is now called "Kaufen" but in the first Step, in the settings of the language (Schritt 1, cliking on the icon next to "Sprache der Website"), there is also the possibility to customize the names of the previous buttons in the online store.
Next week we will also release a stable Update, theoretically on Tuesday but still not sure, but definitely next week.
Kind Regards to all of you and thanks a lot for the patience! Hopefully none of you has been damaged from this unexpeted (at least for us) hitch!
Nicola
Autor
And where is the beta release?
Hello Everybody,
to get the Beta Version you have to register here http://beta.websitex5.com/beta_de.html inserting your licence. After that, you will be able to download the Beta Version and you will also be always informed when a Beta Version is about to be released!
Thanks and Best Regards!
Autor
Ok, habe mir mal die aktuellen Änderungen angesehen. Man kann jetzt im Warenkorb entsprechend das Wort "weiter" für jeden Schritt separat definieren z.B. Kaufen.
Ob die Vertragsbedingungen in der Bestellbestätigung mitgesendet werden, habe ich noch nicht getestet.
Was weiterhin fehlt aber unbedingt gesetzlich gefordert ist:
Beispiel:
Summe : 119,00 EUR
enthaltene Mwst : 19,00 EUR
Es gibt also noch viel zu tun...
Werde weiterhin neues melden...
Hallo zusammen,
verstehe ich das richtig , dass man die Betaversion aber nur testen kann, wenn man die 9er Version schon hat!
Ich habe nur die Testversion?
@George K.
Bin gespannt auf Deine Testergebnisse!
Sal Guri
Autor
Ok, wie jeder bei dem Update sehen kann ist nur der Button "weiter" berichtigt worden. Der Rest ist einfach ignoriert worden. Ich bin mittlerweile echt stinkig. Statt mit meinem Shop Geld zu verdienen, versuche ich hier Incomedia dazu zu bewegen, einen ordnungsgemäßen Shop hinzukriegen. Die Software ist super aber der Shop leider mangelhaft.
Fehlt: Die Mwst. wird nicht wie gefordert separat ausgewiesen.
Beispiel:
Summe : 119,00 EUR
enthaltene Mwst : 19,00 EUR
Fehlt: Mwst. und Versandkosten steht nicht hinter den Eurobeträgen.
Beispiel:
Artikel XYZ
105,95 EUR incl. Mwst und zzgl. Versandkosten
Fehlt: Die Widerrufsbelehrung/AGB wird nicht in der Bestellbestätigung mitgesendet.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Fehlt: Ein Feld für die EAN bzw. ISBN Nummer fehlt (auch für die Import/Export Datei)
Fehlt: Lieferzeit Feld fehlt (muss auch mit in den Import/Export)
Fehlt: Verfügbarkeit Feld fehlt (muss auch mit in den Import/Export) wichtig auch für Google
Fehlt: ein frei definierbares Feld fehlt
Durch das Fehlen der 4 Felder ist ein Übertrag nach Google Shopping witzlos, Ihre Produkte werden aus dem Index genommen und der Google-Account gesperrt. Und wer hat schon Lust eine XML Datei für Google zu erstellen und die EAN Nummern, Lieferzeit und Verfügbarkeit von Hand nachzutragen. Oder bezahlt hier jemand für Google Adwords? Ich nicht, wo es doch auch noch kostenlos geht.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Die mit Incomedia X5 erstellten Shops sind also weiterhin in der Bundersrepublik nicht zugelassen und extrem abmahngefärdet!!!
Schade, 1000 Std. Arbeit umsonst... aber wen interessierts.
Werde in den nächsten Tagen in der Computerbild über Incomedia Website X5 ein Bericht veröffentlichen.
Incomedia ist der Meinung, daß die Software in der jetzigen Version, den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland genügt.
Siehe: http://answers.websitex5.com/post/37236
Ich habe da zwar erhebliche Bedenken, aber die Gerichte werden in den nächsten Monaten sicherlich einige klärende Urteile sprechen,
Für die Websitex5-Shopbetreiber ist das Debakel ziemlich groß. Mit dieser Soft im Netz weiter den Shop zu betreiben, könnte neben erheblichen Kosten für Abmahnungen auch bedeuten, das die geschlossenen Kaufabwicklungen schwebend unwirksam sind und rückabgewickelt werden müßten. Das natürlich zusätzlich verbunden mit Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Von den nervlichen Belastungen ganz zu schweigen!!
Hoffen wir also, daß die Ansicht von Incomedia richtig ist und den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland in vollem Umfang genügt!
Die Alternative wäre jetzt nur den Shop aus dem Netz zu nehmen und abzuwarten.
In diesem Sinne, alles Gute und gute Geschäfte!
Bernd
ich habe ja nur die 8 er Version und die 9 er Testversion zum Vergleichen. Da ist in der 8 er Version die letzte Bestellseite besser als in der 9er.
Erstens steht da Summe und nicht total!
Außerdem stehen die Versandkosten direkt unter der Erstsumme, allerdings werden die 19% Mwst. auch auf die Versandkosten angewendet! Das ist auch in der 9er Version so! Total bescheuert!
Jetzt habe ich probiert, ob ich die Agbs auf die letzte Seite bekomme, klappt im Prinzip auch,nur die Kästchen für Zustimmen funktionieren dann nicht! Mist! Und ob das immer so bleibt, oder jedesmal neu gemacht werden muss, wenn ich am Shop etwas verändere, weiß ich nicht!
Also klappt es nicht!
Ich finde es sehr schade, dass Incommedia hier nicht reagiert und 5 Wochen dazu gebraucht hat, den Weiter Button zu ändern!
Wir haben Euch jetzt Beispielseiten gezeigt wie es aussehen soll, aber das ist in Italien allen egal! Da sieht es wahrscheinlich keiner so eng wie hier in Deutschland! Mich nerven die dauernden Vorschriften und Abmahnwellen auch, aber trotzdem muss ich mich daran halten!
Aber wenn so ein Programm in Deutschland verkauft wird, muss ich doch schauen dass es Gesetzeskonform ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und wie gesagt, für Programmierer müsste sowas ein Klacks sein! Er muss ja nicht das Rad neu erfinden, sondern Verbesserungen vornehmen! Ich denke in einem Tag ist sowas gemacht!!!!!!!!!!!!
Ich finde es sehr enttäuschend, dass hier einfach nicht reagiert wird!
Ich hätte wirklich gedacht, dass so etwas eigentlich selbstverständlich ist!
@Thomas M.
Beschreibts Du bitte mal, wie Du die "Agbs auf die letzte Seite bekommen hast", bitte!
Hilfe zur Selbsthilfe!
... zum Thema ist alles gesagt und alles getan ... Schade, dass Incomedia sich damit keine Freunde macht und so seine gutes Image gefährtdet.
Bin sehr gespannt wie es hier weiter geht, denn - so gesetzeskonform scheint die Shoplösung nicht zu sein!
Hier ist eine klare Aussage über das Vorgehen gefragt!
Sal Guri
@ Sal Guri
Ich habe einfach im Html Text ( Quelltext)der Seite, auf der die Agbs sind , diesen Abschnitt kopiert und dann auf der letzten Seite im Html text vor den "Footer " Sachen wieder reinkopiert!
Aber wie gesagt man kann dann die Zustimmungskästchen nicht mehr anklicken, hab auch probiert diese Stelle reinzukopieren, aber da hab ich nicht den richtigen Platz dazu gefunden, damit es funzt!
Und ob ich es nicht jedesmal neu machen muss, wenn du den Shop änderst weiß ich nicht!
Ich hab eigentlich gar keine Ahnung davon, aber was will man machen, wenn Incomedia auf stur stellt!
Kennt vielleicht jemand einen Programmierer, der wüßte wie das geht?
Auf jeden Fall kauf ich keine 9er Version. Ich finde es nur sehr schade, da ich das Programm sonst sehr gut finde!
Habe gerade aus reinem Interesse bei Incomedia ein "Fast Bestellung" getätigt!" Bin nur bis zur vorletzten Seite gegangen und siehe da, alles was wir wollen, ist hier vorhanden !!!!!!!!!!!!!
Mehrwertsteuer, Agbs,usw.
Also wissen sie doch, was erforderlich ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.
Warum geben sie uns nicht die Möglichkeit dazu???????????????????????????????????????
Ich wäre mal wieder über eine Antwort dazu, sehr dankbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Autor
Das sagt doch alles, oder? Mal sehen, was Incomedia zum Testbericht über X5 Evolution bei der Computerbild sagt und wie die darauf reagiert....
@Incomedia
Bitte um Stellungnahme, wie das Thema weitergeht! Welche Updates sind für wann geplant? Gibt es schon Beta-Versionen?
Hier ist eine klare Aussage seitens Incomdia über das Vorgehen gefragt!!
Oder war das schon alles? Bin gespannt auf die angedeutete Veröffentlichung in der Computerbild ...
Sal Guri
Incomedia hat das Thema neu überprüft um klar zu sehen, was gesetzlich implementiert werden muss und auch was nach euren Vorschläge gemacht werden kann. Es wird bald einen Update zur Verfügung sein mit dem die WebsiteX5 e-commerce Seiten nicht die Gesetze verstoßen.
Sobald die Beta bereit ist werde Ich euch sofort informieren so dass diese von euch überprüft werden kann.
Wir bedanken uns für eure vorschlage und eure Geduld.
Mit freundlichen Grüßen,
Incomedia Team
Also mir dauert das alles viel zu lange und mit einer Beta Version kann ich ja auch nichts anfangen.
Und warum mus man zuerst prüfen, was gesetzlich vorgeschrieben ist? Auf Eurer eigenen Website habt Ihr es doch umgesetzt!!!!!!!!!!!!!!! Also wisst Ihr es doch!
Ich hab jetzt ein Shopsystem gefunden, dass sich gut an mein Website Design anpassen lässt (auch gut ohne Php und html wissen) und rechtzeitig die Buttonlösung umgesetzt hat! Muss mich jetzt zwar durchkämpfen, da das Ganze seeeeeeeeeeeeeeehr umfangreich ist, aber ich denke ich schaff das!!!!
Schade für das tolle Incomedia Programm. Für kleine Shops wäre das Programm mit einigen kleinen Verbesserungen vollkommen ausreichend! Aber wenn man sich so stur stellt, dann wars das für mich!!!!!!!!!!!
Autor
Welches Shopssystem hast du denn gefunden?
@George K.
Gambio, das war bei Strato bei einem Hostingpaket dabei!
Man kann es zwar auch frei herunterladen, aber dann ist dieser Style Editor nicht dabei und der macht die Sache halt viel einfacher.
Kannst mal bei Gambio schauen und die Demo als Admin ausprobieren!
Autor
Ja, Gambio ist spitze, das wollte ich auch ausprobieren! Die 149,00 für den Styler usw. lohnt sich allemal.
Trotzdem ist Incomedias Shoplösung vom Aufbau her viel besser für mich, da man sehr schnell Artikel einpflegen und schön präsentieren kann. Schade, das die nichts für uns deutsche Shopbetreiber unternehmen.
Wenn Incomedia das mit den gesetzlichen Anforderungen nicht bis Mitte Oktober hinbekommt, dann werde ich wechseln und es gibt einen Bericht bei der Computerbild.
Guten Tag,
Wir haben in der Letzten Beta alle Änderungen vorgenommen, die gesetzlich erforderlich waren.
Das ganze Layout an den Anforderungen angepasst mit der separaten Anzeige aller Kosten.
Für die zusätzlichen Anforderungen, die nicht gesetzlich erforderlich waren werden wir diese für die zukünftigen Updatesin Betracht nehmen.
Um die Mehrwertsteuren separat anzuzeigen, wählt bitte, im Menü 4 Warenkorb für E-Commerce in den Optionen, "Produktpreis exkl. MwSt".
Da die AGB verlinkt werden soll und auch die Angabe für mögliche extra kosten angezeigt werden muss könnt Ihr im Menü 1 bei der anderungs-Icon für die Sprache der Webseite bei "cart_step4_descr" folgender Text reinkopieren aber davor den Link zu euer AGB Seite oder Dokument ändern:
<p>Kontrollieren Sie bitte, dass alle eingegebenen Daten korrekt sind und bestätigen Sie Ihre Bestellung.</p><p>Ich habe die <a href="<b>link zur AGB Seite</b>">AGB</a> gelesen und akzeptiere diese.</p><p style="background-color:#FFF; color:#F00">Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.</p>
Beim Text für mögliche extra kosten ist der Hintergrund weiß und die Schrift rot so das es eindeutlich ist. Die Farben können geändert werden.
Autor
Schön dass sich hier was tut. Habe mir die Beta 1947 angesehen. Allerdings habe Sie immer noch den Fehler mit der Mwst. Diese wird nur separat angezeigt, wenn die Produktpreise in Netto angezeigt werden. Für Shopbetreiber die an Privatkunden verkaufen müssen die Preise aber in Brutto auf den Produktseiten und im Warenkorb angezeigt werden.
Shopbetreiber verkauft an Privatkunden (mit Bruttopreisen):
Einstellungen:
Optionen: Angabe der Mwst. -> Produktpreis incl. Mwst
Produktseite:
Testartikel 1 - Preis 100,00 EUR incl. Mwst. & zzgl. Versandkosten
Warenkorb Schritt 4:
Bild vom Testartikel - Beschreibung - Einzelpreis - Menge - Preis
Bild Testartikel 100,00 € 2 200,00 EUR
Zwischensumme: 200,00 EUR
Zahlung 0,00 EUR
Versandkosten (1 x 2 kg) 5,00 EUR
Summe: 205,00 EUR
enthaltene Mwst. (19%) 32,73 EUR
################################################################################
Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.
################################################################################
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung (04.08.2011)
Widerrufsrecht
Firma Sie könnnen Ihre Rechnung auf Ihre Firma ausstellen lassen. Beachten Sie hierbei bitte, dass für Firmen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Adresse
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Lieferungen von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, sowie Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Genauere Hinweise entnehmen Sie bitte unseren AGB.
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x Ich habe die Widerrufsbelehrung und die AGB gelesen und akzeptiere diese.
Kaufen
Shopbetreiber verkauft an Gewerbekunden (mit Nettopreisen):
Einstellungen:
Optionen: Angabe der Mwst. -> Produktpreis excl. Mwst
Produktseite:
Testartikel 1 - Preis 100,00 EUR excl. Mwst. & zzgl. Versandkosten
Warenkorb Schritt 4:
Bild vom Testartikel - Beschreibung - Einzelpreis - Menge - Preis
Bild Testartikel 100,00 € 2 200,00 EUR
Zwischensumme: 200,00 EUR
Zahlung 0,00 EUR
Versandkosten (1 x 2 kg) 5,00 EUR
zzgl. 19% Mwst. 38,00 EUR
Summe: 243,00 EUR
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Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.
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x Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese.
Kaufen
Vergessen worden ist in der Beta 1947 ebenfalls die Vertragsbedingungen auf Bestellschritt 4 zu legen. Diese sind immer noch auf Bestellschritt 3 unter der Rechnungs- bzw. Lieferadresse!!!! Da machen diese gar keinen Sinn. Ebenfalls in Bestellschritt 4ganz oben muss die noche inmal die Rechnungs- und Lieferadresse angezeigt werden.
Wie und wo kann der Kunde eine separate Lieferadresse bei Bestellschritt 3 eingeben???
Das Formular für Rechnungsadresse muss doppelt vorhanden sein!!!
Und bitte nicht die zusätzlichen Felder bei der Produktoptionen vergessen:
Feld EAN/ISBN Nummer
Feld Verfügbarkeit
Feld Lieferzeit
Guten Tag,
Mit der letzten Beta, dank Eure Informationen, wurden alle Änderungen durchgeführt um die WebSite X5 E-Commerce Shops an den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Die anderen Anforderungen, die nicht als unbedingt jetzt erforderlich von uns gesehen wurden, die aber in den nächsten Updates in Betracht genommen werden, möchte ich fragen, in welches Gesetz stehen (Artikel Nummer, Absatz Nummer), um eine Grundlinie zu haben wie und was geändert und erforderlich ist.
Autor
An der Software ist nichts verändert worden, dass man diese ohne Bedenken in Deutschland einsetzen kann!! Ich habe Ihnen in meinem vorletzten Post genau gezeigt, wie das aussehen muss. Jeder Shop in Deutschland ist so aufgebaut, inclusive Ihr eigener Shop, in dem man Website X5 kaufen kann!!!!!!!!!!!!!!!!
Warum können Sie das nicht so genau so in Website X5 umsetzen? Ich würde mal gerne mit dem Geschäftsführer von Oncomedia sprechen....
...einfach unglaublich, 2 Monate vergangen und ein Wort im Warenlorb verändert. Den Rest kriegt Ihr Incomedia Team einfach nicht hin... schade...
Ich verstehe Ihre Situation und die Anforderungen werden sicher in Betracht genommen aber zurzeit haben wir die Änderungen vorgenommen, die gesetzlich erforderlich waren.
Wenn Sie meinen das diese gesetzlich erforderlich sind, würde ich Sie gerne bitten uns die Gesetze zu schreiben die diese Änderungen anfordern.
Autor
Soso, Sie haben also alles geändert was gesetzlich erfordert wird ... aha.... haben Sie nicht!!!
Wo steht denn, wieviel Mwst. in einem Gesamtbetrag enthalten ist? Das fehlt bei Ihnen immer noch!!!!
So muss der Bestellschritt 4 aussehen (Zusammenfassung der Bestellungen):
Rechnungsadresse: Lieferadresse:
Max Mustermann Max Mustermann
Musterstrasse 1 Andere Strasse 2
50678 Musterstadt 60234 Demostadt
Beschreibung Einzelpreis Menge Preis
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Bild Testartikel 100,00 € 2 200,00 EUR
Art.Nr. 1002
rot XXL
Zwischensumme: 200,00 EUR
Zahlung (Paypal) 0,00 EUR
Versandkosten (1 x 2 kg) DHL 5,00 EUR
Summe: 205,00 EUR
enthaltene Mwst. (19%) 32,73 EUR
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Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.
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Widerrufsrecht und AGB
Hier steht der text für Widerruf und die AGB ...bla bla bla bla bla.....
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x Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese.
<<<< Kaufen >>>>
So sieht das aber bei Ihnen immer noch nicht aus!!!!
1. Die im Gesamtbetrag enthaltene Mwst muss separat ausgewiesen werden!
2. Die Zollbestimmung fehlt
3. Die Vetragsbedingungen (Widerrufsrecht/AGB) akzeptieren fehlen (stehen bei Ihnen bei Schritt 3 - total unsinnig)
Autor
Erklären Sie mir bitte, wieso bei Ihnen im Bestellformular alles vorhanden ist, aber in Ihrer Software alles rot gekennzeichnete fehlt???
Siehe Screenshot
@George K.
Reg dich doch nicht mehr auf, nimm Gambio!!!!!!!!!!!!!!!
Guten Tag George K.,
Ein E-Commerce kann in verschieden Arten hergestellt werden, mit mehr oder weniger Funktionen. In der letzten Beta wurden alle gesetzlich erforderlichen Änderungen vorgenommen.Ich würde Sie gerne bitten meine Vorherigen Post zu lesen, um diese Funktionen zu bekommen.
Änderungen und neuen Funktionen werden in Betracht genommen für die nächsten Versionen der Software.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und danke Ihnen dafür.
Autor
Dafür habe ich eben kein Verständnis... hier geht es nicht um mehr oder weniger Funktionen, sondern schlichtweg darum, dass Ihre Mwst Berechnung falsch ist und dass die Mwst. welche im Gesamtbetrag enthalten ist, nicht angezeigt wird, aber gesetzlich erforderlich ist!!!!
Ihr Tip: Um die Mehrwertsteuren separat anzuzeigen, wählt bitte, im Menü 4 Warenkorb für E-Commerce in den Optionen, "Produktpreis exkl. MwSt" ist unbrauchbar, weil dies nur gilt, wenn Sie an Firmen verkaufen und alle Produkte als Nettopreise angezeigt werden!
Für Privatkunden müssen aber alle Produkte als Bruttopreise angezeigt werden, also im Menü 4 Warenkorb für E-Commerce in den Optionen, "Produktpreis incl. MwSt. und dann wird im Warenkorb die Mwst eben nicht herausgerechnet!
Da schreibt das Gesetz eben vor, dass Sie die im Gesamtbetrag enthaltene Mwst gesondert aufzeigen! (enthält Mwst. (19%) 32,73 EUR aus 205,00 EUR)
Ihr Fehler ist eben, dass Sie die Mwst. immer zum Betrag dazurechnen und nicht herausrechnen!
Guten Tag George K.,
Könnten Sie mir bitte genau erklären wieso verkaufen mit der Option exkl. MvSt. ist nicht benutzbar für den Verkauf an den Privaten Kunden, wenn trotzdem im Warenkorb an den Kunden den Preis immer mit inlk. MvSt. angezeigt wird und nur am ende getrennt wird?
Hallo Claudio D,
im Folgenden ein Erklärungsversuch...
Endpreise und Versandkosten müssen im Rahmen des Bestellvorgangs von den Webshop-Betreibern noch einmal für die Kunden transparent, verständlich und klar dargestellt werden.
Die entsprechende Regelung ergibt sich jedoch nicht aus der Preisangabenverordnung, sondern aus Art. 246 § 1 Absatz 1 Nr. 7 und Nr. 8 EGBGB, der nach § 312c Absatz 1 BGB bei Fernabsatzverträgen gilt. Bekanntermaßen handelt es sich bei Bestellungen in Online-Shops regelmäßig um Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB, so dass diese Vorschrift Anwendung findet. Art. 246 § 1 Absatz 1 Nr. 7 und Nr. 8 EGBGB haben folgenden Inhalt:
"Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer (Online-Händler) dem Verbraucher (Kunden)
rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem
eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung stellen:
Nr. 7: den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen
Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern (…)
Nr. 8: gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten (..) "
Diese Regelungen machen deutlich, dass Webshop-Betreiber die Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs in jedem Fall darüber informieren müssen, wie viel die bestellte Ware inklusive der Umsatzsteuer kostet und – falls sie zusätzlich anfallen – wie hoch die Liefer- und Versandkosten sind und wie hoch der Anteil für die abgeführten Steuern (USt) ist. Online-Händler, die ihre Kunden nicht hierüber aufklären, begeben sich in stark erhöhte Abmahngefahr. Außerdem schneiden sie sich auch deshalb ins eigene Fleisch, weil sich in derlei Fällen die Widerrufsfrist des Kunden verlängert.
Im übrigen kann ich die Ausführungen von Georg nur vollinhaltlich unterstützen! Die Vorschläge für Programmerweiterungen im eShop wären für uns Anwender eine erhebliche Bereicherung! Und ist es denn wirklich so kompliziert, diese Wünsche umzusetzen?
Statt hier wochenlang zu diskutieren, was gesetzlich notwendig ist, könnte das Incomedia-Team innerhalb kürzester Zeit durch Softwareänderung und entsprechendem Update alle vorgebrachten Programmerweiterungen erfüllen und alle wären zufrieden und glücklich!!
Gruß
Bernd
Autor
Vielen Dank für die Unterstützung Bernd M.
Hoffen wir, dass Incomedia das jetzt versteht und auch schnell die Updates bereit stellt.
@INCOMEDIA
Gibt es einen geplanten Termin für das Update oder eine neue Beta Version?
Guten Tag,
Sobald eine neue Beta oder Update zur verfügung sein wird werdet Ihr, im Software und auch hier auf answers.websitex5.com, benachrichtigt.
Autor
Natürlich...lassen Sie sich Zeit... es eilt ja nicht... wir haben bereits gemerkt, dass Ihnen die deutschen Kunden völlig egal sind. Nur mal so am Rande vermerkt. Für die deutschen User von X5 ist der Shop immer noch in Deutschland nicht erlaubt. Aber das interessiert hier ja keinen mehr...
Das is ja wirklich zum Verzweifeln: Das wär so ne klasse Software, wenn . . . ja, wenn die Incomedia-Leute in Sachen Shop/Buttonlösung nicht so begriffstutzig wären. Wolln se nicht oder können se nicht . . .? Seltsam is, dass Incomedia in seinem eigenen Shop alles so macht wie es vorgeschrieben is und für die deutsche Kundschaft kriegen sie es nicht auf die Reihe. Ich schieb die Eröffnung eines Shops im Moment vor mir her, aber ewig warten kann ich nicht . . .
Guten Tag,
Wir haben einen Post aufgemacht wo erklärt wird wie alle Punkte der Gesetze zu befolgen um in Deutschland weiter verkaufen zu können:
http://answers.websitex5.com/post/40651
Mit freundlichen Grüssen!
Autor
Ich habe Ihnen noch einmal auf Ihren neuen Post geantwortet.
Ihre Lösung dort ist so nur für Gewerbliche Kunden richtig! Anzeige der Preise auf den Produktseiten undim Bestellschritt 4 und Bestellbestätigung in Netto und die Mwst. wird hinzugerechnet.
Aber für Endkunden müssen Bruttopreise auf den Produktseiten und in Bestellschritt 4 und Bestellbestätigung angezeigt werden und die enthaltene Mwst. herausgerechnet werden.
Wenn Sie dass so nicht hinkriegen werde ich mir eine andere Software für meine Shops suchen.
Hallo zusammen,
soweit wie in der Beschreibung war ich auch schon, nur leider funktioniert diese nur zum Teil.
Vielleicht habe ich auch irgendwo einen Denkfehler drinn
Problem bei MwSt !
Wenn ich bei meinem bestehenden Shop, bei welchem ja bereits alle Preise in Brutto eingetragen sind, so vorgehe wie beschrieben wurde, wird die MwSt auf der Shopseite zu den Bruttopreisen hinzugerechnet.
Nun ist es für mich vom Zeitaufwand nicht aktzeptabel, hier sämtliche in den Produktbeschreibungen enthaltenen Preise auf netto umzurechnen und neu einzutragen, damit diese auch korrekt angezeigt werden.
Zusammengefasst:
Bestehender Shop mit Produktpreisen inkl.MwSt.
Umstellung wie in Anleitung beschrieben mit Häckchen bei exkl. MwSt
Endergebnis: Alle zuvor angezeigten Preise inkl. MwSt. wird nun nochmals die MwSt hinzugerechnet.
Mögliche Lösung: Produkteinstellung bei Kosten den Nettobetrag eintragen und Häckchen bei MwSt setzen.
Allerdings wird dann anders wie von Incomedia beschrieben, im Warenkorb bei der Zwischensumme der Preis ohne MwSt aufgeführt, was ja nicht schlimm wäre, da die MwSt dennoch ausgewiesen wird und in der Gesamtsumme auch hinzugerecht ist.
Vielleicht weiß ja jemand eine Lösung, um nicht alle inkl. Preise in Netto Beträge umrechnen zu müssen.
Diese Aussage trifft bei mir definitiv nicht zu:
Auch wenn die Option gewählt wurde, wird im Shop am Kunde, troztdem, den Preis mit MvSt. angezeigt. (Bild 4)
Diese Aussage trifft bei mir zu ;o)
---- Nachdem zuvor alle Preise als NETTO Beträge ( exkl.MwSt ) in den Produkteinstellungen geändert wurden ( bei bereits bestehenden Artikeln )
Autor
Ich bin wirklich enttäuscht über das, was Incomedia hier abliefert und wie egal Ihnen die deutschen Kunden sind..
Guten Tag,
Wir haben Ihre Vorschläge in Betracht genommen und die Änderungen vorgenommen die gesetzlich erforderlich waren. Um zu erklären wie ein E-Commerce zu haben der in Deutschland weiter verkaufen kann, haben wir einen Tip&Tricks Post aufgemacht: http://answers.websitex5.com/post/40651
Alle anderen Vorschläge müssen als "Idea" Post vorgeschlagen werden. Vorschläge in einen "Idea" Post, die von unser Entwicklungs-Team ausgewertet werden, werden nicht auf jeden Fall in den nächsten Releases zur verfügung sein.
Diese Vorschläge werden durch viele Kriterien ausgwertet und nur danach, wenn man zu einen positiven Entschluss kommt, in den nächsten releases dabei sein.
Vielen Dank!