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Leopold Übelhör
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Mehrwertsteuer-Befreiung  de

Autor: Leopold Übelhör
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Ich muss (und will auch) nach § 19 USTG (Kleinunternehmer-Regelung) keine Mehrwertsteuer berechnen. Auf dem Bestellformular zum Warenkorb darf also an keiner Stelle "Preis inkl. Mehrwertsteuer" (natürlich auch nicht "exkl.") stehen. Statt dessen muss der Hinweis auf die vorgenannte Befreiung angebracht werden. Beides kann aber auf dem Formular nicht eingerichtet werden. Ich denke, dass dieses Problem alle betrifft, die einen Shop gründen, weil sie mit geringen Umsätzen (unter 17.500 EUR) beginnen. Bitte informieren Sie mich über eventuelle Korrekturmöglichkeiten, die von einem Laien vorgenommen werden können.

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1 ANTWORTEN - 1 KORREKT
Incomedia
Claudio D.
Incomedia

Guten Tag,

Sie können die Beschriftung ändern indem Sie in Menü 1 - Allgemeine Einstellungen - aufden Knopf nach Sprache der Webseite klicken um den Sprachenzentrum zu öffnen.

Suchen Sie "Cart-total_vat" und ändern Sie dann die Beschriftung mit der die in der Webseite erscheinen soll.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich zur Verfügung.

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Gepostet am von Claudio D.