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Patricia Girbinger
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Internet Vorgaben  de

Autor: Patricia Girbinger
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Hallo WebSite X5, wie kann ich die Deutschen Richtlinien von meinem Internet-Rechtsanwalt umsetzen. Hier ein Musterbeispiel: www.e-recht24.de/images/stories/news/e-recht24-bestellseite.png Sehr Wichtig um meine Abmahnung, die ich gerade bekommen habe zu bearbeiten. Benötige schnellstmögliche Antwort. Grüße Peter

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17 ANTWORTEN
Patricia Girbinger
Patricia Girbinger
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Hallo WebSite X5,

bei unserer Seite (www.shigeru-shrimps.de) unter Schritt 3 - Kundendaten ist der Zwischenraumabstand "Rechnungsadresse/Lieferadresse" und der Tabelle zu groß. Bitte um eine Lösung, wie wir die Tabelle nach oben, unter die "Rechnungsadresse" hoch bekommen.

Viele Grüße

Peter   

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Gepostet am von Patricia Girbinger
Incomedia
Claudio D.
Incomedia

Guten Abend,

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir sind schon an der Arbeit diesen Abstand zu entfernen. Bitte überprüfen Sie immer ob Aktualisierungen zur Verfügung sind denn es wird in kürze behoben.

Vielen Dank!

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Gepostet am von Claudio D.
Patricia Girbinger
Patricia Girbinger
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Hallo WebSite X5,

wie kann ich die Deutschen Richtlinien von meinem Internet-Rechtsanwalt umsetzen. Hier ein Musterbeispiel: www.e-recht24.de/images/stories/news/e-recht24-bestellseite.png Sehr Wichtig um meine Abmahnung, die ich gerade bekommen habe zu bearbeiten. Benötige schnellstmögliche Antwort.

Grüße Peter

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Gepostet am von Patricia Girbinger
George K.
George K.
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Bitte passen Sie auf mit der Umstellung auf die Nettopreise laut Tips von Incomedia im Post http://answers.websitex5.com/post/40651 Sie müssen alle Ihre Preise in Netto umrechnen!! Totaler Unsinn für Jemanden der mit Bruttopreisen arbeitet und z.B. auch Preise und Produkte importiert. Ausserdem werden trotz angezeigter Bruttopreise auf den Produktseiten, Nettopreise im Warenkorb angezeigt und die Mwst. dazugerechnet, was völlig fehlerhaft ist und die Kunden völlig verwirrt. Sie benötigen einen Bruttobetrag und die in dem Bruttobetrag enthaltene Mehrwertsteuer muss am Ende der Rechnung ausgewiesen werden!! Da Incomedia in dieser Hinsicht unbelehrbar ist und sich stur stellt, biete ich eine eigene Lösung an. Posthttp://answers.websitex5.com/post/42400zeigt wie es mit den Einstellungen richtig im Warenkorb auszusehen hat.

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Gepostet am von George K.
Bernd M.
Bernd M.
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Hallo George K.

mich würde Deine Lösung des MWSt-Problems sehr interessieren. Ich habe mir den Shop auf tapeten-billiger.de angesehen. Super gelöst! Könnten wir interessierte User evtl die Anpassungsschritte erfahren?

Ich habe gestern eine Nachricht per e-Mail aus dem Shop tapeten-billiger.de veranlaßt. Falls diese Nachricht nicht angekommen sein sollte, funktioniert das System nicht mehr richtig.

Schon jetzt vielen Dank für die Bemühungen.

Gruß Bernd

Hallo Peter,

könnten wir evtl. erfahren welche konkreten Dinge im e-Shop abgemahnt wurden und mit welcher Abmahnsumme wird gedroht?

Infos wären für die anderen Shopbetreiber sehr hilfreich.

Vielen Dank

Gruß Bernd

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Gepostet am von Bernd M.
Patricia Girbinger
Patricia Girbinger
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Hallo Bernd und alle e-Shop Betreiber,

Abgemahnt wurde: AGB funktionen und die fehlende Funktion(Hacken vor den Kaufen), MwSt. nicht ausgewiesen, die gesamte Zusammensetzung der Seite vor dem "Kaufen" und die Widerrufsrechte. Abmahnsumme 1x Gegenstandswert 10.000,- und 1x 5.100,- Euro.

Habe am Mittwoch mit e.Recht24 / RA Herr Siebert aus Berlin die Sache sehr gut erledigt (1.200,- € Komplett) Abmahnbearbeitung, Abmahnkosten und Shopüberarbeitung. Herr Siebert ist der richtige Mann für solche Sachen. Kann ich nur Empfehlen. Schnelle Bearbeitung und sehr gute Beratung. Ein Tipp: www.e-recht24.de/images/stories/news/e-recht24-bestellseite.png                                                                                                                                                       Da schaut euch mal eine Seite an, wie sie sein sollte, laut RA Siebert.

Nun muß ich nur noch die letzte Seite (Kaufen) etwas umbauen. Ich hoffe WebSiteX5 hilft mir dabei. Werde auch immer wieder mal versuchen bei tapeten-billiger.de jemanden Persönlich zu erreichen, zwecks Hilfe. Vielleicht kennt ihr ja eine Lösung? Mein Kontakt: ***

Viele Grüße Peter

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Gepostet am von Patricia Girbinger
Bernd M.
Bernd M.
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Hallo Peter,

herzlichen Dank für die Infos. Bei den Summen die da in der Abmahnung gefordert werden wird einem ja ganz schwummerig!!

Selbst der Betrag in Höhe von 1.200 € ist völlig indiskutabel für einen User, der einen kleinen e-Shop betreibt.

Ich hoffe nur, daß Incomedia sich diesen Fall intensiv ansieht und die Software nach der Vorlage  von e-recht24 im Hinblick auf Rechtssicherheit für die Betreiber der Shops überprüft! 

Für weitere Informationen über die konkreten Anpassungen Deiner Shop-Seiten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße Bernd

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Gepostet am von Bernd M.
Patricia Girbinger
Patricia Girbinger
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Hallo WebSite X5,

wo kann ich bei der Bestätigungs E-Mail unter "Lieferart" --Versand per Mail-- ändern?

Danke für Ihre schnelle Antwort.

Viele Grüße Peter

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Gepostet am von Patricia Girbinger
George K.
George K.
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Hallo Leute,

sorry dass ich mich jetzt erst melde, ich war in Urlaub. So, alle die meine Lösung wie im Post

http://answers.websitex5.com/post/42400gezeigt haben möchten bitte dort melden. Ich werde euch am Samstag abend (24.11.2012) die Lösung per email zusenden.

Incomedia wird gar nichts unternehmen... denn die glauben, dass Ihre Lösung richtig ist und für uns Deutschen ausreicht... sowas nenne ich total unkompetent.

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Gepostet am von George K.
Sal Guri
Sal Guri
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Da sind wir alle gespannt, denn das Thema ist - allein schon wegen der Abmahnsummen - einfach zu brisant, um es zu verdrängen!

@george

Bitte sende Deine Lösung als Attachment mit!

Danke

Sal Guri

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Gepostet am von Sal Guri
Sal Guri
Sal Guri
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Claudio schrieb(15.11.12):

"Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir sind schon an der Arbeit diesen Abstand zu entfernen. Bitte überprüfen Sie immer ob Aktualisierungen zur Verfügung sind denn es wird in kürze behoben."

Wann gibt es die Aktualisierung zu diesem Thema von INCOMEDIA?

Sal Guri

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Gepostet am von Sal Guri
Little-key .
Little-key .
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Seit einigen Jahren weise ich darauf hin, dass das Shopmodul von Incomedia bei professionellen Online-Shops zu Abmahnungen führen kann.

Dies wurde immer dementiert.

Incomedia gibt sich sicherlich beste Mühe, doch kann das Unternehemen niemals alle Richtlinien und Gesetze aus allen Ländern konform umsetzen.

Schon allein, weil sich monatlich an den Bestimmungen etwas ändert.

Wer also allein nur einen Shop betreiben möchte, sollte auf professionelle Shopsoftware umsteigen... oder man hat genug Geld.
Diese Shop-Software-Betreiber fixieren sich bei der Programmierung auf das Eigentliche.

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Gepostet am von Little-key .
Patricia Girbinger
Patricia Girbinger
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Hallo WebSite X5,

wie und wo kann ich meine Bankdaten bei ber Bestätigungs E-Mail ändern.

Grüße Peter

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Gepostet am von Patricia Girbinger
Little-key .
Little-key .
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4 Erweiterte Einstellungen
Warenkorb für E-Commerce
Reiter: Kundendetails

rechte Seite: Einführungstext

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Gepostet am von Little-key .
Bernd M.
Bernd M.
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 Hallo Little-key,

Dein obiger Kommentar bezüglich möglicher Abmahnungen der User beim Shopmodul von Incomedia Websitex5 kann so nicht stehen bleiben!

Keiner bezweifelt, das sich Incomedia die Mühe macht, eine optimale Softwarelösung anzubieten. Dieses beinhaltet aber, auf alle rechtlichen Aspekte in den Ländern, in denen Incomedia das Produkt vertreibt, einzugehen und zu erfüllen. Wenn Incomedia hiermit überfordert ist, darf das Produkt eben nicht entsprechend beworben und vertrieben werden.

Auf der Homepage: http://www.websitex5.com/de/evolution-9.html wird das Produkt wie folgt beworben:

"WebSite X5 Evolution 9 ist eine vielseitige, umfassende Softwarelösung, um ansprechenden, zweckgemäße und vor allem professionelle Websites, Blogs und Onlineshops zu realisieren."

Hier ist von professionellen Onlineshops die Rede. Dies beinhaltet aber mindestens, das die Erstellung von rechtssicheren e-Shops mit der Software möglich ist. In folgendem Post: http://answers.websitex5.com/post/40651 bestätigt Incomedia die Rechtssicherheit des Shops für Deutschland ausdrücklich.

Sollte trotz Einhaltung der Vorgaben bei der Shopgestaltung ein User wirksam abgemahnt werden, so ist meiner Meinung nach Incomedia in der Haftung.

Ich würde jedenfalls in einem solchen Fall Incomedia in die Haftung nehmen und sämtliche entstandenen Kosten von Incomedia einfordern.

Gruß Bernd

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Gepostet am von Bernd M.
George K.
George K.
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Ich würde alle Abmahnungen direkt an Incomedia weiterleiten. Hier ist zu genüge bestätigt worden, dass wir uns schon etliche Monate um rechtsichere Lösungen bemühen. Ausserdem hat Incomedia die Rectssicherheit schwarz auf weiss bestätigt. Demnach fällt auch Incomedia vollständig in die Haftung und muss die Abmahngebühren zahlen. Eigentlich dürfte Incoemedia die Software in Deutschland gar nicht anbieten, zumindest nicht den Shopteil.

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Gepostet am von George K.