Credits
Autor: Axel Hofmann
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Liebe Incomedia Marketing-Abteilung,
Respekt für Ihren großen Mut Stammkunden zu ärgern. Heute erhielt ich doch folgende Nachricht von Ihnen:
"bitte beachten Sie, dass 7 Ihrer 7 Credits in Kürze ablaufen. Sie können diese Credits noch bis zum 12-03-2016 (GMT) nutzen, um Vorlagen oder Zusatzobjekte zu erwerben und Ihre mit WebSite X5 gestalteten Projekte noch vollständiger und ansprechender zu gestalten."
Aber was sind schon lächerliche 7 Credits, die Sie einem Stammkunden wegnehmen möchten. Das ist ja nur ein Credit für jede X5 Version, die der Kunde bei Ihnen gekauft hat.
Weiter so und Glückwunsch für die gute Idee. Aber sie wissen schon, dass Sie sich damit auf rechtlich sehr dünnem Eis befinden?
MfG, ein Fan Ihrer Super-Marketing-Ideen
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Guten Tag,
Die Credits haben eine dauer von einen Jahr und diese E-Mail wurde gesendet um Ihnen zu erinnern das diese ablaufen werden damit Sie diese davor noch benutzen können ohne diese zu verlieren.
Vielen Dank!
Autor
Ja, lieber Herr Claudio, das wurde ja auch in der E-Mail so geschrieben. Das müssen Sie nicht wiederholen.
Was ich schrieb war zunächst ironisch gemeint.
Dennoch ist diese Beschränkung nach deutschen Recht nicht zulässig!
MfG
Guten Tag,
Könnten Sie uns bitte sagen welches Gesetzt dies nicht erlaubt und ob dieser auch für Unternehmen die sich im Ausland befinden gültig ist?
Vielen Dank!
Autor
Das wurde im Zusammenhang mit Mobilfunkbetreibern öfter bemängelt, siehe z.B.:
Urteil des LG Düsseldorf vom 23.08.2006 (12 O 458/05)
Siehe auch hinsichtlich Rückzahlung:
Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Urteil vom 27.03.2012, Aktenzeichen 2 U 2/11)
... und Italien ist nicht wirklich Ausland
MfG
Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Urteil vom 27.03.2012, Aktenzeichen 2 U 2/11)
Guten Tag,
Danke für die Informationen. Diese aber beziehen sich auf Deutsche Mobilfunkbetreiber die einen Festsitzt in Deutschland haben. Unsere Firma hat aber keinen Festsitz in Deutschland sondern ist nur in Italien.
Gibt es Informationen dazu das dies auch für Firmen die nicht einen Festsitz in Deutschland haben auch gilt?
Vielen Dank!
Autor
Guten Tag,
diese juristische Feinheit sollten Sie von einem Juristen und nicht von einem betroffenen Stammkunden prüfen lassen.
Aber am wichtigsten ist wohl, dass Sie sich selbst die Frage stellen, ob Sie mit solchen Geschäftsmodellen Kunden begeistern oder verlieren werden. Meist ist der Unterschied eben nur eine solche Kleinigkeit.
MfG