Gibt es etwas neues zum Thema Grundpreis im shop
Autor: Franz K.
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Hallo,
daas Thema Grundpreis ist immer noch OFFEN! Oder habe ich da eine Änderung nicht mitbekommen?
Den Grundpreis in den Text zu schreiben hilft NICHT, da der Grundpreis in unmittelbar Nähe des VK-Preises stehen und mit einem Blick erfassbar sein muß!
"Der BGH (Urt. v. 19.5.2022 – I ZR 69/21) entschied nun allerdings, dass der Grundpreis nur dann als solcher klar erkennbar sei, wenn er in dem Sinne in unmittelbarer Nähe des Verkaufspreises steht, dass er zusammen mit diesem auf einen Blick wahrgenommen werden könne. Diese Vorgabe bestehe auch nach der neuen PAngV, die seit dem 28.5.2022 gilt."
Nachzulesen auf der Website >>>
Wie löst ihr das Ganze?
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Nein, es gibt hier nichts neues!
Was ich so gelesen habe steht im Gesetz....
Angabe des Grundpreises „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar"
Es steht hier nichts, dass es links oder rechts vom Betrag stehen muss, sondern eben gut lesbar in der Ware.
Du kannst es Fett, Unterstrichen oder Farbig hinterlegt einfügen, aber es steht eindeutig nicht dass es bei einem gewissen Bereich stehen muss.
Autor
... und wenn man weiter unten nachliest (Bezug auf aktuelles Urteil) findet man die "genaue" Plazierungsangabe!?
Autor
Wobei das Ganze auch schon mal umgesetzt wurde ... Wie auch immer.
Auf "WEBSITES VON NUTZERN" habe ich folgende Site gefunden Weingut Schwan und auch schon vor längerer Zeit versucht zu kontaktieren. Leider Erfolglos.
Das ist kein Shop von WSX5 sondern ein teueres "echtes" Shopsystem was nur auf Waren spezialisiert ist und nicht auf Webdesign. Klar müssen die großen Shopsysteme diese Möglichkeit bieten sonst würde man nicht hunderte oder tausende Euro dafür bezahlen. (abhängig von der Größe)
Autor
Dann sollte die Site aus der Übersicht entfernt werden!
Bleibt aber immer noch:
- "Unmittelbare Nähe erforderlich" und
- wie lösen "Andere" das?
Schau mal auf dieser Seite
https://www.weingut-gilda-moll.de/weiszwein---trocken.html
Da ist es m.E. in der Produktbeschreibung eingetragen. Und zwar in der Form
Art-Nr. 3<br />2020<br />0,75 Ltr. (7,07€/L)<br />12,5% Vol.<br />Deutschland<br />Silberne Kammerpreismünze
Vielleicht ist es ein Gedankenanstoß.
Autor
Hat ich auch schon in Erwägung gezogen, da fehlt aber die unmittelbare Nähe. Die Lösung wäre:
Ist eine bessere/rechtssichere Darstellung in der PRO Version möglich? Habe da nichts gefunden...
Nein, das gibt es auch nicht in der PRO Version!
Manche haben einen Anfangsshop mit WSX5 und wenn der nicht genügt dann steigen sie eben um. Leider bleibt die "Vorstellung" längere Zeit erhalten in den "Websites von Nutzern" und wird nicht gelöscht. MAn erkennt aber sehr leicht dass dieser Shop nicht mit WSX5 gemacht wurde (der von Weingut Schwan)
Und nochmals...."Unmittelbare Nähe" heisst nicht links oder rechts neben dem Preis. Manchmal ist es nicht möglich nebem dem Preis einen Platz für den Grundpreis zu schaffen. Deshalb muss man Alternativen schaffen.
Autor
Sorry, aber was lese ich in dem Artikel falsch?
Ich lasse mich ja gerne belehren, aber Abmahnungen möchte ich schon vermeiden!
Guten Tag Franz,
wir haben leider keine Neuheiten zum Thema, ich habe also Ihren Beitrag als Idee eingestellt und werde mich melden, sollen mehr Informationen verfügbar sein.
Danke! Mit freundlichen Grüßen.
Autor
Hallo Elisa,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Aber das als Idee weiterzuleiten nutzt wenig, denn das ist seit dem 28.05.2022 gesetzlich verpflichtent (zumindest in Deutschland) und ALLE Shopbetreiber die einen Grundpreis angeben müssen, sind Abmahngefährdet.
OLG Hamburg, Urteil vom 25.6.2020, Az. 3 U 184/19
Sonnige Grüße
Panikmache wirkt hier nicht!
Selbst als das mit den Cookiebestätigungen (opt-in..opt-out) rauskam dauerte es 3-4 Jahre bis eine externe Lösung hier gefunden wurde. Da wurde auch Panik gemacht, dass jede Website so einen Banner haben muss, aber WSX5 erzeugt keine (Nachverfolungscookies) wenn man nichts von Google einbindet. Und technische Cookies sind erlaubt...müssen nur angegeben werden im Datenschutz. Bis jetzt sind nicht mal eine handvoll Websites geklagt worden und das nur welche wo viel Geld fließt.
Autor
Kein Mensch macht hier Panik!
Ich habe keine Frage zur der DSGVO (eingeführt Mai 2018) gestellt! Ich kann der Kundin nicht sagen:"Mach doch keine Panik, bei der DSGVO wurde auch nur Panik gemacht".
Mich interesiert in diesem Beitrag das Thema GRUNDPREIS.
Es war ja nur ein Beispiel wieviel Zeit vergehen kann um wirklich dies mit dem Grundpreis umzusetzen.
Wenn nur du oder eine Handvoll dies wollen, wird es länger dauern bis es eine Lösung gibt. Wenn aber im deutschsprachigen Gebiet hunderte und in allen anders sprachigen Ländern auch dieser Wunsch sehr oft vorkommt, dann wird es sicherlich mit Vorzug behandelt. Was jetzt in Deutschland in einem Urteil geschrieben wird ist nicht ausschlaggebend.
Autor
OK, warte ich halt weiter ab. Im Moment habe ich das so gelöst:
Ist aber halt nicht Ideal bei 2.000 oder mehr Artikel.