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Daniel W.
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Achtung - ab 19.06.2026 Widerruf-Button bei Shops u.ä.  de

Autor: Daniel W.
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Ab 19.06.2026 ist der Widerruf-Button bei Shops und Webseiten mit Online-Verträgen Pflicht.

Hier einige hilfreiche Links:

1) Gesetzliche Vorgaben für den Widerrufsbutton

>> https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbutton-loesungen-shopsysteme.html#abschnitt_1

2) Widerrufsbutton - Hinweise zur Umsetzung mit WebSite X5

>> https://helpcenter.websitex5.com/pt/post/275093

3) Widerrufsbutton - Händler benötigen neue Rechtstexte

>> https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbutton-neue-rechtstexte-erforderlich.html

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Daniel W.
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Welche Daten dürfen beim Widerruf abgefragt werden? 

Der Widerruf soll möglichst einfach bleiben. Deshalb dürfen Unternehmen nur wenige Angaben verlangen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Name des Verbrauchers oder der Verbraucherin,
  • Angaben zur Identifizierung des Vertrags, etwa eine Bestellnummer,
  • Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel zur Übersendung der Widerrufsbestätigung, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse. 

Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden. 

Außerdem müssen Unternehmen beim Widerrufsprozess die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung beachten. Sie dürfen nur die Daten erheben, die für den Widerruf wirklich nötig sind.

>> https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/widerrufsbutton-ab-juni-2026-onlinevertraege-einfacher-widerrufen-118449

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Publicado em de Daniel W.