Achtung - ab 19.06.2026 Widerruf-Button bei Shops u.ä. 
Autor: Daniel W.
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Ab 19.06.2026 ist der Widerruf-Button bei Shops und Webseiten mit Online-Verträgen Pflicht.
Hier einige hilfreiche Links:
1) Gesetzliche Vorgaben für den Widerrufsbutton
>> https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbutton-loesungen-shopsysteme.html#abschnitt_1
2) Widerrufsbutton - Hinweise zur Umsetzung mit WebSite X5
>> https://helpcenter.websitex5.com/de/post/275093
3) Widerrufsbutton - Händler benötigen neue Rechtstexte
>> https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbutton-neue-rechtstexte-erforderlich.html
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Welche Daten dürfen beim Widerruf abgefragt werden?
Der Widerruf soll möglichst einfach bleiben. Deshalb dürfen Unternehmen nur wenige Angaben verlangen. Dazu gehören zum Beispiel:
Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden.
Außerdem müssen Unternehmen beim Widerrufsprozess die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung beachten. Sie dürfen nur die Daten erheben, die für den Widerruf wirklich nötig sind.
>> https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/widerrufsbutton-ab-juni-2026-onlinevertraege-einfacher-widerrufen-118449
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