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Dirk P.
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Möglichkeit für zusätzliche Optionen beim Shopverkauf  de

Autor: Dirk P.
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Hallo,

wenn ich die Hinweise meines Anwaltes richtig verstanden habe, dann haben wir in Deutschland ein Problem mit dem DATENSCHUTZ beim Shop.

Wenn ich im Onlineshop einen Verkauf tätige, können dem Kunden ja die AGB angezeigt werden und ich habe die Möglichkeit, diese AGB durch Setzen eines Bestätigungs-Häkchens "bestätigen" zu lassen.

Nun schreibt das Datenschutzrecht in Deutschland vor, dass ich den Kunden ebenfalls mit Häkchen bestätigen lassen muss, wenn ich seine Adresse an einen Lieferanten wie DHL weitergebe. Habe ich mehrere an der Lieferung beteiligte Partner wie z.B. einen Logistiker, der DHL beauftragt, muss der Kunde das ebenfalls akzeptieren. Kommt UPS ins Spiel, muss ich auch diesen Diensleister explizit erwähnen und das Einverständnis des Kunden durch Häkchen bekommen.

Somit brauche ich als Minimallösung ein weiteres frei definierbares Textfeld mit der Möglichkeit, ein zustimmendes Häkchen zu setzen. Dieses Textfeld muss ich in die AGB des Verkaufsvorgangs einbauen können oder zumindest muss es unter den AGB anlegbar sein. Wenn es Inhalt hat, muss dieser zwingend mit Häkchen bestätigt werden, bevor der Verkauf weitergeht.

Wenn ich mir nun vorstelle, dass unsere Gesetzeshüter noch andere Regeln schaffen, die zu noch mehr Häkchen führen, dann wäre ein Textfeld nicht genug. Außerdem kann es ja auch sein, dass ein Kunde zwar mit DHL einverstanden ist, aber UPS oder einen anderen Dienstleister ablehnt. Dann würde er mit nur einem Häkchen nicht zurecht kommen. Daher wäre es besonders flexibel, wenn man einfach ein weiteres Textfeld mit Bestätigungsoption einfach hinzufügen könnte.

Ich hoffe, ich habe das Problem richtig beschrieben. Und ich hoffe, dass ich nicht betriebsblind bin und diese Möglichkeit in X5 längst besteht.

Danke im Voraus für die Unterstützung.

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2 ANTWORTEN
Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Wieso nicht das alles in die Standard AGB dazuschreiben? Wieso alles extra anhaken wenn alles auf einmal erledigt werden kann?

Man hat sowieso eine generelle AGB die man auf der Homepage haben muss (bei Shops) und zusätzlich eben den bei den Formularfeldern. Man kann auch speziellen Text hinterlegen für jede "Lieferart" die der Kunde auswählt.

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Gepostet am von Andreas S.
Dirk P.
Dirk P.
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Das ist mir bekannt und es ist auch so eingerichtet. Zur Verdeutlichung zitiere ich mal die Info vom Anwalt:


Änderung im Rahmen des Shop-Bestellvorgangs:

Sie dürfen die vom Kunden erhobene E-Mail-Adresse nur dann an einen Dritten (hier DHL) weitergeben, wenn Sie die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Kunden in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse eingeholt haben!

Diese Einwilligung des Kunden kann durch einen entsprechenden Erklärungstext bewerkstelligt werden, den der Kunde im Verlauf des Bestellprozesses in Ihrem Online-Shop durch Setzen eines Häkchens mittels Opt-In Checkbox ausdrücklich bestätigt.

- Bitte fügen Sie daher im Bestellvorgang folgenden Einwilligungstext (inkl. Check- Box) ein:

"Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail-Adresse an DHL (Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn) weitergegeben wird, damit DHL vor der Zustellung der Ware zum Zwecke der Abstimmung eines Liefertermins per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen bzw. Statusinformationen zur Sendungszustellung übermitteln kann. Meine diesbezüglich erteilte Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen."

Bitte beachten Sie, dass die Check-Box nicht vorangecheckt sein darf! Grund: Der Kunde muss seine Einwilligung in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse freiwillig und selbstständig erteilen!

Schlussfolgerung: Alles zusätzlich in die vorhandenen AGB einbauen und gut ist. Also auch wenn Zustimmungen zu z.B. verschiedenen Googleservices, weiteren Paketdiensten usw. anfallen - alles mit einem einzigen Klick akzeptieren lassen.

Wenn das so ist, dann ist das Thema als erledigt zu sehen.

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Gepostet am von Dirk P.