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Karl B.
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Digitale Produkte rechtssicher verkaufen  de

Autor: Karl B.
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Hallo,

seit dem Update auf v13.1.0.5 vom 22. 03. 2017 musss/kann man für den Verkauf digitaler Produkte unter Produkteinstellungen mehr spezielle Einstellungen vornehmen. Bedauerlicherweise ist es jedoch weder an dieser, noch an anderer Stelle möglich, eine Erklärung einzubinden, mit der man das Widerrufsrecht des Verbrauchers legal zum Erlösschen bringen kann. Hierzu ist eine gesonderte Checkbox erforderlich, die der Verbraucher anhaken muss. Die Einbindung dieser Verzichtserklärung im "AGB-Text" ist technisch zwar möglich, rechtlich aber unbeachtlich und kann sogar abgemahnt werden.

Nachdem INCO hierzu nur mit den üblichen und unbrauchbaren Antworten reagiert, obwohl die vorbeschriebene Möglichkeit seit 2014 besteht und INCO spätestens seit dem vorgenannten Update bekannt ist, hoffe ich hier jemanden zu finden, der für dieses Problem eine rechtssichere Lösung hat.  

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15 ANTWORTEN
Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Ich glaube kaum, dass schon irgendwer Probleme hatte oder abgemahnt wurde. Die Shops die für die "gewissen" Rechtsanwälte interessant sind, sind so groß oder haben großen Umsatz, dass sie spezielle (echte)SHOP Software verwenden die solche Möglichkeiten anbieten.

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Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
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Andreas S.
Die Shops die für die "gewissen" Rechtsanwälte interessant sind, sind so groß oder haben großen Umsatz, dass sie spezielle (echte)SHOP Software verwenden die solche Möglichkeiten anbieten.

Dazu gehört INCO offensichtlich nicht!? Wenn man sich den Bestellprozess ansieht, findet man keine Checkbox, die der Besteller anhaken muss und damit bestätigt, dass er dem Verlust seines Widerrufsrechts zustimmt.

Darauf zu hoffen, dass man nicht abgemahnt wird, ist jedenfalls keine Lösung. 

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Gepostet am von Karl B.
Der Zwoemti
Der Zwoemti
Moderator

Ich habe das Thema mal markiert. 

Abmahnungen gab es auch schon bei kleinen Shops...auch bei einem Incoshop...

Aber letztendlich ist hier immer noch der Kunde für verantwortlich was er wie erstellt.

Da es für die Italiener schwierig ist sich über alle Gesetze zu informieren wäre es natürlich sehr von Vorteil wenn du hier mal ein paar Paragrahphen einbringen würdest bzw. Urteile diesbezüglich.

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Gepostet am von Der Zwoemti
Karl B.
Karl B.
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Der Zwoemti
Ich habe das Thema mal markiert.  Danke! Abmahnungen gab es auch schon bei kleinen Shops...auch bei einem Incoshop... Das habe ich nicht anders erwartet. Aber letztendlich ist hier immer noch der Kunde für verantwortlich was er wie erstellt. Das gilt selbstverständlich für den Inhalt. Für die rechtlich zulässige technische Umsetzung ist aber der Softwarehersteller/Verkäufer verantwortlich. Da es für die Italiener schwierig ist sich über alle Gesetze zu informieren Dafür gibt es auch in Italien Rechtsanwälte/Fachanwälte. wäre es natürlich sehr von Vorteil wenn du hier mal ein paar Paragrahphen einbringen würdest bzw. Urteile diesbezüglich. Schau mal hier https://www.haendlerbund.de/de/downloads/widerrufsrecht-verkauf-von-digitalen-inhalten-auf-nichtkoerperlichen-datentraegern.pdf
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Gepostet am von Karl B.
Incomedia
Claudio D.
Incomedia

Guten Tag,

In den Gesetz https://dejure.org/gesetze/EGBGB/246a.html wird nicht erwähnt das dieser getrennt angezeigt werden soll sondern das dieser vorhanden sein muss.

Könnten Sie mir das genaue Gesetz schreiben wo dies als erförderlich steht?

Vielen Dank!

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Gepostet am von Claudio D.
Karl B.
Karl B.
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Claudio D.
Könnten Sie mir das genaue Gesetz schreiben wo dies als erförderlich steht? Vielen Dank!

Dazu müssen Sie einen Rechtsanwalt fragen, da nur dieser Rechtsberatung leisten darf.

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Gepostet am von Karl B.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Karl B.
Die Einbindung dieser Verzichtserklärung im "AGB-Text" ist technisch zwar möglich, rechtlich aber unbeachtlich und kann sogar abgemahnt werden.

..und wieso weisst du dass es abgemahnt werden kann? HAst du einen Rechtsanwalt befragt explizit für dieses Thema?

Außerdem gibt es ein Textfeld bei den digitalen Produkten "Eventuelle Informationen über die Dateinutzung" wo man diese Verzichtserklärung einbauen kann. Es steht nirgends geschrieben wie man es dem Kunden präsentieren muss und weil du es in einer gesonderten auf dich zugeschnittenen Checkbox haben willst....

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Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
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Andreas S.
..und wieso weisst du dass es abgemahnt werden kann? HAst du einen Rechtsanwalt befragt explizit für dieses Thema? Ja und im Netz gibt es hierzu zahlreiche Informationen

Andreas S.

Außerdem gibt es ein Textfeld bei den digitalen Produkten "Eventuelle Informationen über die Dateinutzung" wo man diese Verzichtserklärung einbauen kann.

Da gibt es aber keine Checkbox, sodass die Verzichtserklärung nicht bestätigt angehakt werden kann. 

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Gepostet am von Karl B.
Der Zwoemti
Der Zwoemti
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@Karl B. 

Claudio D. ist von Incomedia

Ihm zu sagen

Dazu müssen Sie einen Rechtsanwalt fragen, da nur dieser Rechtsberatung leisten darf.

ist in deinem Fall wenig zielführend. Du willst etwas das untermauere es mit Gestzen bzw. Gerichtsurteilen. 

Mit einem PDF von Händlerbund passiert da wenig.

Wenn du schon einen Anwalt kontaktiert hast kann es dir bestimmt dazu auch näheres sagen. 

Da du auch schreibst das es zahlreiche Informationen gibt im Netz dann füge sie doch hier an.

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Gepostet am von Der Zwoemti
Karl B.
Karl B.
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@Zwoemti und Andreas

Ich möchte nur, dass ich die Software nutzen kann, ohne Gefahr zu laufen abgemahnt zu werden. Das kann man bei einem Preis von 199€ wohl erwarten. Wegen der rechtlichen Vorgaben hätte INCO sich vor der Entwicklung, spätestens aber vor dem Verkaufstart informieren müssen, zumal die aktuelle Rechtslage seit 2014 besteht und INCO daher bekannt sein sollte.  

Ich gebe dir Zwoemti jedoch recht, dass all dies nicht wirklich weiterführt, da INCO, wie auch ein anderer Beitrag hierzu belegt, ganz offfensichtlich nicht wahrhaben möchte, dass die Software nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht und nicht bereit ist hier nachzubessern, weshalb der Beitrag gerne geschlossen werden kann. Die nächste Professionell-Version ist sicherlich schon in Arbeit und wird wahrscheinlich mit der fehlenden Funktion beworben und für mehr als 199€ zum Kauf angeboten. 

In diesem Sinne danke ich für euere Bemühungen und wünsche euch ein schönes Wochenende.

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Gepostet am von Karl B.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Was du dich immer über die € 199,-- markierst! Andere Software ist sicherlich um das 10 fache teuerer. Z.B. eine "echte"  SHOPsoftware die natürlich nur auf dieses "Rechtsicherheit" ausgebaut ist.  INCO kann nicht bei 47 Ländern die Rechtsgrundlagen eines Shops so kombinieren dass es auch für jedes Land "abmahnsicher" ist. Dazu kommt noch dass die Software "einfach" zu bedienen gehen soll und nicht tausendfach verschachtelt und kompliziert ist. Nicht zu vergessen WSX5 ist ein Webseitenerstellungsprogramm und keine reine SHOP-Software.

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Gepostet am von Andreas S.
Karl B.
Karl B.
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Was du dich immer über die € 199,-- markierst! Andere Software ist sicherlich um das 10 fache teuerer. Z.B. eine "echte"  SHOPsoftware die natürlich nur auf dieses "Rechtsicherheit" ausgebaut ist.  

Schau dich doch einfach einmal im Netz um, dort findet man sehr gute und vor allen rechtssichere Open-Source-ShopSoftware.

INCO kann nicht bei 47 Ländern die Rechtsgrundlagen eines Shops so kombinieren dass es auch für jedes Land "abmahnsicher" ist. 

Dann darf/sollte INCO die Software nicht in 47 Sprachen und erst recht nicht als "Professionell" anbieten und verkaufen oder zumindest darauf hinweisen, dass eine rechtssichere Shopfunktion nicht gewährleistet wird.

Dazu kommt noch dass die Software "einfach" zu bedienen gehen soll und nicht tausendfach verschachtelt und kompliziert ist.

Das wird heute von jeder Software erwartet.

Nicht zu vergessen WSX5 ist ein Webseitenerstellungsprogramm und keine reine SHOP-Software.

Das ändert aber nichts daran, dass eine wichtige Funktion fehlt, die mit einem Update nachgeliefert werden kann. Genau das aber hat INCO trotz dieses Beitrages

https://helpcenter.websitex5.com/de/post/168662

bis heute nicht veranlasst.

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Gepostet am von Karl B.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Schau dich doch einfach einmal im Netz um, dort findet man sehr gute und vor allen rechtssichere Open-Source-ShopSoftware.

Da frage ich mich wieso du dich mit WSX5 abquälst? Kann es vielleicht sein dass diese "Open Source" nur die Grundsoftware ist und man viele teuere Plugins kaufen muss um sie so zu haben wie man will.

Das wird heute von jeder Software erwartet.

Ich erwarte auch von "jedem" Auto dass es ohne Benzin fährt. Wieso bauen die Hersteller nicht nur Elektroautos?

Das ändert aber nichts daran, dass eine wichtige Funktion fehlt, die mit einem Update nachgeliefert werden kann. Genau das aber hat INCO trotz dieses Beitrages

HAbe ich etwas übersehen oder ist die V14 schon da? Wenn du Glück hast wird dein Wunsch in der neuen Version umgesetzt. In der V13 sicherlich nicht mehr.

....nicht als "Professionell" anbieten...

Andere Hersteller nennen es "Platinum" oder "PREMIUM" und haben auch nicht einen SHOP drinnen was alle Stücke spielt.

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Gepostet am von Andreas S.
Der Zwoemti
Der Zwoemti
Moderator

und genau hier liegt der Punkt. Es gibt KEIN Gesetz wo drin steht das die EXTRA aufgeführt werden muss. Das PDF vom Händlerbund ist nichts gesetzliches es zeigt dir nur einen Weg wie du es VERMUTLICH rechtssicher gestalten sollst.

Deswegen solltest du ja Urteile die sich darauf berufen aufzeigen.

Es gibt keine Software die du gefahrlos nutzen kannst ohne abgemahnt zu werden.

DU bist der Ersteller der Seite und hast dafür zu sorgen das es rechtlich "sicher" abläuft.

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Gepostet am von Der Zwoemti
Incomedia
Claudio D.
Incomedia

Guten Tag,

Wie Ihnen auch die anderen Benutzer geantwortet haben, rechtlich wir niergends geschrieben das es separat sein muss sondern dies ist eine mögliche Lösung die vom Händlerbund angeboten wird.

Sollte dies im Gesetz vorgesehen werden, lassen Sie mir den genauen Gesetz wissen wo dies als erforderlich gestellt ist damit wir uns entsprechend des Gesetz das Program dazu aktualisieren können.

Vielen Dank!

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Gepostet am von Claudio D.