WebSite X5Help Center

 
Jörg S.
Jörg S.
User

Abmahnung droht!Barrierefreiheit - Wer kennt sich hier aus?  de

Autor: Jörg S.

Barrierefreiheit im Web: Wer kennt sich mit den rechtlichen Vorgaben aus?

Liebe Community,

wer von euch hat Erfahrung oder fundiertes Wissen zur Pflicht der Barrierefreiheit auf Webseiten? Ich suche Informationen und Austausch über dieses wichtige Thema, das nicht nur rechtlich relevant ist, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leistet.

Ich habe gehört, dass es klare gesetzliche Regelungen gibt, die Webseitenbetreiber zur Barrierefreiheit verpflichten. Hier ein Überblick über die Pflichten laut Gesetzgeber:

  1. Barrierefreie Gestaltung nach BITV 2.0

    • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) schreibt vor, dass digitale Inhalte so gestaltet werden müssen, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Das umfasst Aspekte wie:
      • Alternativtexte für Bilder
      • Tastaturzugänglichkeit
      • Kontraste und Lesbarkeit
      • Bedienbarkeit von Formularen
      • Verwendung standardkonformer HTML-Strukturen
  2. EU-Richtlinie für den öffentlichen Sektor (WCAG 2.1)

    • Für öffentliche Einrichtungen gelten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) mindestens auf Level AA als verbindlich.
  3. Abmahnfähigkeit und Fristen

    • Private Webseitenbetreiber sind zwar nicht direkt von der BITV betroffen, jedoch greifen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Vorschriften wie die EU-Richtlinie 2016/2102. Verstöße können abgemahnt werden, wenn die Seite als diskriminierend eingestuft wird.
    • Besonders relevant: Seit 2025 sollen neue Vorgaben der EU (European Accessibility Act) auch für private Anbieter gelten, die Dienstleistungen oder Produkte online anbieten.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Abgesehen von den rechtlichen Pflichten ist Barrierefreiheit eine Frage von Fairness und Zugänglichkeit. Mehr als 10 % der Bevölkerung in Deutschland lebt mit einer Form von Behinderung. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es, mehr Menschen zu erreichen und inklusiv zu sein.

Kostenfallen für Domain-Betreiber
Wer seine Webseite nicht barrierefrei gestaltet, riskiert teure Abmahnungen und sogar gerichtliche Verfahren. Neben möglichen Bußgeldern kann es auch den Ruf schädigen, wenn die Webseite als nicht zugänglich kritisiert wird.

Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Hinweise. Lasst uns dieses Thema gemeinsam vertiefen und dazu beitragen, das Internet für alle zugänglich zu machen!

Gepostet am
4 ANTWORTEN
Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Was bedeutet "barrierefreiheit" für dich?

Ein Blinder hat eine Vorleseapp installiert und deine Website ist voller Bilder!  Hast du keinen Titel und Alternativtext eingegeben?

Du hast einen roten Hintergrund und gelben Text darin.  Farbenblinde hätten vielleicht Schwierigkeiten damit.

Du hast auf einer Seite viel Text und Font mit 6px eingestellt.  Wahrscheinlich schwer zu lesen für Sehbehinderte. Diese haben sowieso auf 200% Ansicht eingestellt.

Du hast Texte drinnen die ausschließlich für Männer relevant sind. Einen Shitstorm ist vorprogrammiert!

Du hast ein Menüsystem auf deiner Website mit 50 Seiten und verschachtelt und 20 Unterebenen und innerhalb noch ein weiteres Menü mit mehreren Ebenen. Der User kennst sich dann nicht aus wo er ist. Es sollte der Seitenpfad aktiviert sein.

"Verwendung standardkonformer HTML-Strukturen"  das ist ein dehnbarer Begriff nach meiner Meinung.

Das einzige was man vielleicht einbauen könnte ist ein Objekt was per Button die Schrift vergrößert/verkleinert und ein Hintergrundschalter mit schwarz/weiss.  Hierzu gibt es aber schon im Forum einen Threat der das erklärt.

Mehr lesen
Gepostet am von Andreas S.
Daniel W.
Daniel W.
User
Nutzer des Monats DE

Für viele Webseitenbetreiber gibt es eine Entwarnung, siehe meine gesammelten Infos/Links

>> https://helpcenter.websitex5.com/de/post/263195

----- Auszug -----

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zu Barrierefreiheit?

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.

>> https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten

-------------------

Mehr lesen
Gepostet am von Daniel W.
Daniel W.
Daniel W.
User
Nutzer des Monats DE

Hier weitere Artikel zum Thema - Links anklicken für ausführlichere Infos - hier Auszüge

-----

Recht

Barrierefreie Webseiten ab Juni 2025 Pflicht

...

Beispiel: Viele Friseurbetriebe bieten auf ihren Webseiten die Möglichkeit an, Termine über eine Buchungsmaske zu vereinbaren. Hat ein Friseurbetrieb 5 Mitarbeitende muss er die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen. Beschäftigt der Betrieb aber mehr als 10 Mitarbeitende, muss die Webseite inkl. Terminbuchung und Kontaktformular barrierefrei sein.

>> https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/barrierefreie-webseiten-ab-juni-2025-pflicht-31,0,6067.html

-----

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

...

Unternehmen, die unter das BFSG fallen

Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Erbringer der oben genannten Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

>> https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html

-----

Barrierefreie Websites: Internet für Alle!

...

Inhalt

  • Barrierefreiheit im Web ab Mitte 2025
  • Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
    • Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
    • Gibt es Ausnahmeregelungen?
  • Was musst Du jetzt tun?
  • Barrierefreiheit der eigenen Seite prüfen
    • Kritischer Selbsttest zum Status Quo der Barrierefreiheit
    • Einfache Lösungen mit zusätzlichem SEO-Nutzen? Ja!
    • Schnelle Lösungen? Nein.
  • Checkliste Barrierefreiheit von Websites
    • 1.  Eindeutigkeit testen
    • 2.  Komplexität und Verständlichkeit hinterfragen
    • 3.  Bedienung untersuchen
    • 4.  Darstellung prüfen
    • 5.  HTML-Struktur und Hierarchie überprüfen
    • 6.  Bilder, Audios und Videos checken
    • 7.  Formulare und Tools prüfen
  • Mein Fazit zu barrierefreien Websites

>> https://www.seokratie.de/barrierefreie-websites/

-----

Mehr lesen
Gepostet am von Daniel W.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Es fragt sich aber nur wie man ein Kontaktformular "barrierefrei" gestaltet?  Farbe? Fontgröße? Felderhöhe?

Man will doch sowieso ein Formular schön und passend zur Website erstellen und erfüllt sowieso die Kriterien.

Mehr lesen
Gepostet am von Andreas S.