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Jörg S.
Jörg S.
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Abmahnung droht!Barrierefreiheit - Hilfsmittel fehlen im Programm  de

Autor: Jörg S.

Barrierefreiheit im Web: Wer kennt sich mit den rechtlichen Vorgaben aus?

Liebe Community,

wer von euch hat Erfahrung oder fundiertes Wissen zur Pflicht der Barrierefreiheit auf Webseiten? Ich suche Informationen und Austausch über dieses wichtige Thema, das nicht nur rechtlich relevant ist, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leistet.

Ich habe gehört, dass es klare gesetzliche Regelungen gibt, die Webseitenbetreiber zur Barrierefreiheit verpflichten. Hier ein Überblick über die Pflichten laut Gesetzgeber:

  1. Barrierefreie Gestaltung nach BITV 2.0

    • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) schreibt vor, dass digitale Inhalte so gestaltet werden müssen, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Das umfasst Aspekte wie:
      • Alternativtexte für Bilder
      • Tastaturzugänglichkeit
      • Kontraste und Lesbarkeit
      • Bedienbarkeit von Formularen
      • Verwendung standardkonformer HTML-Strukturen
  2. EU-Richtlinie für den öffentlichen Sektor (WCAG 2.1)

    • Für öffentliche Einrichtungen gelten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) mindestens auf Level AA als verbindlich.
  3. Abmahnfähigkeit und Fristen

    • Private Webseitenbetreiber sind zwar nicht direkt von der BITV betroffen, jedoch greifen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Vorschriften wie die EU-Richtlinie 2016/2102. Verstöße können abgemahnt werden, wenn die Seite als diskriminierend eingestuft wird.
    • Besonders relevant: Seit 2025 sollen neue Vorgaben der EU (European Accessibility Act) auch für private Anbieter gelten, die Dienstleistungen oder Produkte online anbieten.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Abgesehen von den rechtlichen Pflichten ist Barrierefreiheit eine Frage von Fairness und Zugänglichkeit. Mehr als 10 % der Bevölkerung in Deutschland lebt mit einer Form von Behinderung. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es, mehr Menschen zu erreichen und inklusiv zu sein.

Kostenfallen für Domain-Betreiber
Wer seine Webseite nicht barrierefrei gestaltet, riskiert teure Abmahnungen und sogar gerichtliche Verfahren. Neben möglichen Bußgeldern kann es auch den Ruf schädigen, wenn die Webseite als nicht zugänglich kritisiert wird.

Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Hinweise. Lasst uns dieses Thema gemeinsam vertiefen und dazu beitragen, das Internet für alle zugänglich zu machen!

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3 ANTWORTEN
Daniel W.
Daniel W.
User
Nutzer des Monats DE

Für viele Webseitenbetreiber gibt es eine Entwarnung, siehe meine gesammelte Infos / Links

>> https://helpcenter.websitex5.com/de/post/263195

----- Auszug -----

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zu Barrierefreiheit?

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.

>> https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten

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Mehr lesen
Gepostet am von Daniel W.
Claudio D.
Claudio D.
Moderator
Nutzer des Monats IT

For accessibility in Italy, but I believe also in the European Union,  will be mandatory for PAs and large companies from June 2025

Incomedia STAFF wrote in this post that an update on this will be coming out

https://helpcenter.websitex5.com/de/post/267537

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Gepostet am von Claudio D.
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag Jörg, 

ich bestätige, dass wir Richtung Barrierefreiheit arbeiten, und dass es im Laufe des Jahres Neuheiten in diesem Sinne geben werden. 

Danke! LG

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Gepostet am von Elisa B.