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George K.
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X5 Evolution - Shop rechtswidrig  de

Autor: George K.
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Dieser Beitrag bezieht sich nur auf den Shopteil/eCommerce der X5 Evolution Software.

Ich muss leider meine mit website X5 Evolution erstellte Website mit dem dazugehörigen Shop aus dem Netz nehmen, da diese nicht den deutschen Gesetzgebungen entspricht und so nicht eingesetzt werden darf, ohne sehr teure Abmahnungen zu riskieren. Mein Anwalt hat mir geraten, den Shop sofort zu entfernen.

Wenn ein Laie diese Software kauft und damit einen Shop erstellt, dann muss er sich darauf verlassen können, dass geforderte gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Landes erfüllt werden. Der Softwarehersteller geht mit dem Verkauf in Deutschland die Verpflichtung ein, geforderte Richtlinien einzuhalten und entsprechende updates bereitzuhalten. X5 tut dies, was den Shop betrifft, leider nicht. Ich glaube kaum, dass Incomedia für den Shopbetreiber evtl. Abmahnkosten übernimmt. Mit Sicherheit nicht.

Auch die im Forum gewünschten wichtigen Änderungen wurden teilweise ignoriert. Es wird zwar versprochen, dass einige Wünsche eventuell beim nächsten Update Berücksichtigung finden, wann das Update aber erscheint ist ungewiss und es bleibt für uns user auch nur das "eventuell".

Dabei kann es doch nicht so schwer sein, die Software entsprechend anzupassen. Ein guter Programmierer braucht dafür nur einige Stunden.

Und was nützt ein Shop ohne dass die Produkte auch gefunden werden? Das wichtigste Portal für Shopbetreiber ist immer noch Google Shopping (ehemals Froogle). Wer keine entsprechende xml Datei seiner Produkte an Google übermittelt, wird so gut wie kein Erfolg mit dem Shop haben, da kein Produkt im Shoppingportal von Google auftauchen wird. Und auch diese xml Datei hat auch Richtlinien. Hier geht seit einiger Zeit ohne die Felder  „EAN/ISBN Nummern“, „Lieferbarkeit“ und „Versandfertig in“ nichts mehr. Eben diese Felder fehlen im Warenkorbsystem von X5. Hierzu habe ich auch einen Beitrag mit der Überschrift „Warenkorb“ verfasst mit einem Lösungvorschlag . Bis dato gab es keine Stellung dazu.

Hier die Felder die bei Produkteigenschaften mit aufgenommen werden müssen:

- ein frei definierbares Feld für EAN Nummern bzw. ISBN Nummern bzw. GTIN (veraltet).

- ein frei definierbares Feld für die Lieferzeit z.B. 3-5 Tagen

- ein frei definierbares Feld für die Verfügbarkeit z.B bestellbar oder auf Lager

- ein frei definierbares Feld für z.B Bemerkungen

Im Forum wurde schon genügend auf die so wichtigen deutschen Gesetze für SHOPS hingewiesen:

  1. Hinter dem Preis muss bei jedem  Artikel der  Vermerk  „incl. Mwst und zzgl. Versandkosten“ stehen, wobei Versandkosten einen Link zur einer html Seite haben muss, bei der die Versandkosten ersichtlich sind (Beispiel:  30.95 EUR incl.Mwst und zzgl. Versandkosten). Ein Vermerk „alle Preise sind incl. Mwst und zzgl. Evtl. Versandkosten“ unten auf der Seite reicht nicht aus!
  2. Der Warenkorb muss die im Preis enthaltene Mwst.  separat ausweisen. Die Angabe Total ist in Deutschland nicht erlaubt, sondern es muss Summe heißen. (Beispiel:  Summe : 119,00 EUR  und darunter steht:  enthaltene Mwst :  19,00 EUR)
  3. Der letzte Button des Bestellvorgangs (Schritt 4) darf nicht „weiter“ hießen, sondern muss seit dem 01.08.2012 in Deutschland  „Zahlungspflichtig bestellen“ heißen. (Siehe dazu Beitrag: Buttonlösung) Hierzu habe ich bereits eine vorübergehende Lösung bereit gestellt.
  4. Der Text der Vertragsbedingungen (Warenkorb -> Kundendetails -> Vetragsbedingungen anzeigen) muss in der Email (Bestellbestätigung an den Kunden) mitgesendet werden.

Ich bitte hiermit alle deutschen Besitzer einer X5 Lizenz um rege Teilnahme (als usefull einstufen und dem Beitrag folgen), damit endlich seitens Incomedia etwas passiert, denn ich lebe von meinem Shop und kann mir keinen Ausfall leisten. Und erst recht keine Abmahnungen.

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5 ANTWORTEN - 2 NüTZLICH
Thomas M.
Thomas M.
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Das ist vollkommen richtig!!!!!!!!!!!!!!!!

Auch ich habe

auf Ihren Beitrag geantwortet:

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Nur den Button zu ändern, nützt leider nicht  viel.

Die enthaltene Mwst., Versandkosten, eventuelle Zahlungskosten sollten in der letzten Bestellübersicht enthalten sein!

Ebenso die Agb und die Widerrufsbelehrung! (Zumindest als Link anklickbar)

Und ein Kästchen für Zusatzinformationen für Zoll, etc. wäre auch gut.

Außerdem sollte die Lieferanschrift und abweichende Rechnungsadresse oben sichtbar sein!

Eigentlich alles gut sichtbar in dem erstgenannten Link.

http://www.homeaffaire.com.de/downloads/Leitfaden_Buttonloesung.pdf

Und für Programmierer müßte das doch keine so große Schwierigkeit darstellen?

Ich würde mich freuen wenn es bald ein Update dazu geben würde, dann erst kaufe ich die neue Version, denn vorher nützt sie mir ja nichts.

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Aber man bekommt ja keine Antwort! Bei mir ist es zwar nicht so dringend, da ich meinen Shop erst eröffnen möchte, aber wie gesagt, ist es eigentlich ein Armutszeugnis, das solche Dinge nicht beachet werden!

Wie gesagt für Programmierer müßte das doch ein Klacks sein! Sowas darf nicht so lange dauern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Gepostet am von Thomas M.
Bernd M.
Bernd M.
User

Vielen Dank für diesen Beitrag!

Ich bin gerade dabei mit Incomedia Websitex5 einen Shop zu entwickeln. Angesichts der hier geschilderten rechtlichen Situation muß ich mir jetzt überlegen, ob diese Software für mein Vorhaben geeignet ist!

Bei gesetzlichen Vorgaben sollten zeitgerechte automatische Updates des Herstellers absolute Voraussetzung für den Kauf dieser Software sein!!!

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Gepostet am von Bernd M.
MP MEDICAL PARTNER
MP MEDICAL PARTNER
User

Absolu richtig.

Wir leben von unserem Business!  Zeitgerechte automatische Updates des Herstellers müssen absolute Voraussetzung für den Kauf dieser Software sein!!!

Zur Zeit muss ich vom Kauf dieser Software abraten!

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Gepostet am von MP MEDICAL PARTNER
janine Häusler
janine Häusler
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Na toll. wie hoch sind denn die abnmahnungsgebühren für den fehlerhaften shop denn? ich will mich mit meinen produkten selbstständig machen und das auch über einen shop im internet. Es kann ja nicht sein das ein programm (was ich schon gekauft habe) mit einem internetshop nicht die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt. ok eine lösung ist da jedoch muß man dies bei jedem einstellen von ware neu reinkopieren,das ist mühseelig und macht auf dauer nur ärger. der rest ist auch wichtig ...!!!!! @Incomedia macht was an den oben angegebenen gesetzlichen Pflichten für den ecommerce-shop. !!!! Wo bleibt das upgrade für website x5 evolution9. Man hat teuer GEld dafür bezahlt und jetzt ist es rechtswidrig einen internet-shop damit zu erstellen. :-(

MFG j.häusler

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Gepostet am von janine Häusler
Nicola M.
Nicola M.
User

Hallo,

hier http://answers.websitex5.com/post/34441 wird das Thema aktualisiert. Ich möchte euch bitten auf diese Post Bezug zu nehmen.

VG!

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Gepostet am von Nicola M.