Supportende von Version 10 und spätere Re-Installation
Author: Michael K.
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Hallo,
kann man die Software Webseite X5 Evolution, Version 10, auch noch nach Supportende freischalten/aktivieren, oder muss man dann eine aktuelle Version kaufen? Im Moment bin ich mit dem Umfang von Version 10 voll zufrieden und habe eigentlich keinen Drang auf Version 12 zu aktualisieren.
Danke für eine Information im voraus.
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Bei der Installation hast du doch das hier angenommen:
ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (EULA)
Die Installation und Nutzung von Incomedia WebSite X5 und (oder) des Incomedia Template Pack (im Folgenden „SOFTWARE“ genannt) auf Ihren Computern unterliegt der uneingeschränkten und vorbehaltslosen Anerkennung der vorliegenden Lizenzvereinbarung zur Nutzung der Software (im Folgenden „LIZENZ“ genannt).
Die LIZENZ ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen (d.h. einer natürlichen oder juristischen Person), dem Endnutzer der SOFTWARE (im Folgenden „NUTZER“ genannt) und INCOMEDIA S.r.l., dem Herausgeber der SOFTWARE (im Folgenden „HERAUSGEBER“ genannt).
1. LIZENZ
Die SOFTWARE ist durch internationale Urheberrechtsgesetze und Urheberrechtsabkommen geschützt. Dem NUTZER der LIZENZ werden keine Eigentumsrechte übertragen, sondern es wird lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Mit der vorliegenden LIZENZ gewährt der HERAUSGEBER dem NUTZER ein persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht gemäß den folgenden Bedingungen:
1.1 EINZELLIZENZ
Mit dem Begriff wird eine SOFTWARE bezeichnet, die nur von jeweils einem NUTZER auf höchstens 2 Computern installiert und genutzt werden darf. Folglich darf die SOFTWARE nicht auf mehr Computern installiert, angezeigt, gemeinsam oder gleichzeitig verwendet werden.
1.2 MEHRPLATZ-LIZENZ.
Mit dem Begriff wird eine SOFTWARE bezeichnet, die von einer bestimmten Anzahl von NUTZERN installiert und verwendet werden darf, die derselben Anzahl an Computern entspricht. Die SOFTWARE darf nicht auf einer Anzahl von Computern installiert, angezeigt, gemeinsam oder gleichzeitig verwendet werden, welche die Anzahl der autorisierten Arbeitsplätze übersteigt.
2. INSTALLATION
Zusammen mit der SOFTWARE wird ein individueller Lizenzschlüssel erworben, der bei der Installation eingeben werden muss. Außerdem ist eine auf die Hardware zugeschnittene Online-Aktivierung notwendig.
Mit dem Lizenzschlüssel kann die SOFTWARE bis zu zweimal aktiviert werden, wenn dies aufgrund eines Hardware-Austauschs notwendig sein sollte. Danach stellt der HERAUSGEBER auf Anfrage neue Aktivierungscodes für die neue Hardware zur Verfügung. In beiden Fällen ist es erforderlich, dass die SOFTWARE von der alten Hardware entfernt wird.
3. EIGENTUMSRECHTE / EINSCHRÄNKUNGEN
3.1 SOFTWARE
Der HERAUSGEBER behält sich alle, durch die LIZENZ nicht ausdrücklich erwähnten Rechte jeglicher Art vor. Die Änderung, Anpassung, Übersetzung, Dekomprimierung oder Durchführung von inversen technischen Verfahren, sowie die Zerlegung oder der Versuch der Ermittlung des Quellcodes der SOFTWARE ist streng verboten.
3.2 MIT DER SOFTWARE BEREITGESTELLTE DATEIEN
Der HERAUSGEBER und seine Lizenzempfänger behalten sich uneingeschränkt alle Rechte am geistigen Eigentum über die zusammen mit der SOFTWARE bereitgestellten Dateien ( z.B. Bild-, Audio- und Video) vor. Die Verwendung solcher Dateien ist ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den NUTZER bestimmt; jede andere Verwendung ist ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn die SOFTWARE nicht bestimmungsgemäß genutzt wird.
4. KOPIERSCHUTZ – LIZENZSCHLÜSSEL – KONTROLLMASSNAHMEN
Die SOFTWARE kann Maßnahmen zum Kopierschutz beinhalten, um eine unbefugte Vervielfältigung zu verhindern. Gemäß den gesetzlichen Kopierschutzmaßnahmen darf der NUTZER diese nicht umgehen oder versuchen zu umgehen.
Die Aktivierung oder die Verwendung der SOFTWARE kann die Eingabe eines Lizenzschlüssels erfordern, der dem NUTZER im Vorhinein bereitgestellt wurde. Der NUTZER akzeptiert, dass der Lizenzschlüssel das alleinige Eigentum des HERAUSGEBERS ist und dass es sich dabei um streng vertrauliche Informationen handelt, die folglich nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Der NUTZER verpflichtet sich dazu, alle ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen und mit gebührender Sorgfalt zu handeln, um die Vertraulichkeit des Lizenzschlüssels zu wahren. Der Lizenzschlüssel enthält keine sensiblen NUTZER-Daten.
5. GÜLTIGKEITSDAUER
Die LIZENZ gilt für einen unbegrenzten Zeitraum. Die LIZENZ wird ohne vorherige Ankündigung entzogen, wenn der NUTZER gegen eine der vorliegenden Bestimmungen verstößt. Der Entzug der LIZENZ verpflichtet den NUTZER dazu, alle Kopien der SOFTWARE und die dazugehörige Dokumentation zu zerstören.
6. GARANTIE
6.1 Wenn die SOFTWARE auf einem physischen Datenträger bereitgestellt wurde, garantiert der HERAUSGEBER, dass der physische Datenträger für den ordnungsgemäßen Gebrauch keinerlei Material- oder Produktionsfehler aufweist. Die Garantie gilt für 30 Tage, ab Lieferung oder ab Kauf der SOFTWARE. Bei einem Defekt wird der HERAUSGEBER nach seiner Wahl entweder den fehlerhaften Datenträger ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten.
6.2 Der HERAUSGEBER garantiert, dass die SOFTWARE mit ihrer Dokumentation übereinstimmt. Es wird jedoch nicht garantiert, dass die SOFTWARE ordnungsgemäß, ohne Unterbrechungen oder Mangel (Bug) problemlos läuft und bestimmte Leistungsanforderungen und Erwartungen des NUTZERS erfüllt werden. Der HERAUSGEBER gewährt mit der vorliegenden LIZENZ keine weitere ausdrückliche oder implizite Garantie.
6.3 Der HERAUSGEBER bietet unentgeltliche Unterstützung in Form von technischem Support an, der auf der Internetseite www.websitex5.com erreichbar ist. Die Antwortzeiten betragen im Durchschnitt 48-72 Stunden und finden ausschließlich an Werktagen statt.
6.4 Wenn der HERAUSGEBER die Produktion einer Version der SOFTWARE einstellt, behält sich der HERAUSGEBER das Recht vor Dienste und/oder Leistungsumfang dafür einzuschränken oder zu beenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Produkt-Support, Aktualisierungen, Bilder, FeedReady Apps).
Sofern der HERAUSGEBER beabsichtigt die oben genannten Dienste und/oder Leistungsumfänge einzustellen, wird der HERAUSGEBER dies dreißig (30) Tage vorab schriftlich auf der HERAUSGEBER oder SOFTWARE Internetseite mitteilen.
6.5 Der HERAUSGEBER behält sich das Recht vor, jederzeit die Preise,
Funktionen, Beschreibungen, Funktionsfähigkeiten, Lizenzbedingungen, Release-Daten, allgemeine Verfügbarkeit oder anderen Fähigkeiten der SOFTWARE und die damit verbundenen Dienstleistungen und / oder Zubehör zu ändern.
6.6 FeedReady Push Benachrichtigungen werden über einen dritten Anbieter erbracht (einschließlich, aber nicht auf beschränkt auf Apple, Google, Amazon). Der HERAUSGEBER übernimmt daher keine Verantwortung und Haftung für die Nutzung dieses Dienstes.
7. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN
7.1 DIE SOFTWARE WIRD "OHNE MÄNGELGEWÄHR" UND OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT.
7.2 Der HERAUSGEBER verzichtet ausdrücklich oder stillschweigend auf alle anderen Gewährleistungen bzgl. der SOFTWARE, inklusive jedoch nicht beschränkt auf kommerzielle Gewährleistungen, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter. Da der Haftungsausschluss oder die Haftungsbegrenzung für Folgeschäden oder versehentlich entstandene Schäden in einigen Staaten/Ländern nicht zulässig ist, gilt die oben genannte Einschränkung möglicherweise nicht für alle NUTZER.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR FOLGESCHÄDEN
In keinem Fall haftet der HERAUSGEBER oder seine Zulieferer für Schäden jeglicher Art (einschließlich - aber nicht beschränkt auf -besonders, direkt, indirekt oder unabsichtlich entstandener Schäden und Folgeschäden. Schäden durch entgangene Geschäftsgewinne, Betriebsunterbrechungen, Geschäftsdatenverluste oder andere finanzielle Einbußen), die sich aus der Nutzung oder dem Unvermögen zur Nutzung der SOFTWARE ergeben, selbst wenn der HERAUSGEBER auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist oder den Forderungen von Dritten erhalten hat.
In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des HERAUSGEBERS und seiner Zulieferer im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auf den Kaufpreis der LIZENZ.
9. SPRACHE DER LIZENZVEREINBARUNG
9.1 Falls der HERAUSGEBER dem NUTZER eine Übersetzung der Lizenzvereinbarung auf Englisch zur Verfügung stellt, akzeptiert dieser, dass die Übersetzung zum persönlichen Vorteil bereitgestellt wurde und dass das Vertragsverhältnis mit dem HERAUSGEBER auf Basis der englischen Version geregelt wird.
9.2 Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version der Lizenzvereinbarung und der Übersetzung, bleibt die englische Fassung maßgebend.
10. ÄNDERUNGEN DER LIZENZVEREINBARUNG
10.1 Der HERAUSGEBER kann gelegentlich Änderungen innerhalb der Lizenzvereinbarung vornehmen. Wenn solche Änderungen vorgenommen werden, stellt der HERAUSGEBER eine neue Kopie der Lizenzvereinbarung auf http://start.websitex5.com/download/EULA_DE zur Verfügung und jeder neue Begriff wird dem Nutzer hiermit oder innerhalb der SOFTWARE zugänglich gemacht.
10.2 Der NUTZER akzeptiert und stimmt zu, dass der HERAUSGEBER die Nutzung der SOFTWARE nach dem Datum der Änderung der Lizenzvereinbarung als Akzeptanz dieser Lizenzvereinbarung betrachtet.
11. ANWENDBARES RECHT
11.1 Diese LIZENZ unterliegt dem Gesetz der Italienischen Republik.
11.2 Sollte eine der Klauseln oder Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit.
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13/09/2013
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