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Joerg U.
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ECommerce / Option "Bestellung senden"  de

Author: Joerg U.

Guten Tag, mein Medienanwalt hat meine Website auf Abmahnungsgefahren überprüft. Unter anderem bemängelt er, dass bei der Bestellbestätigung, die dem Käufer per eMail gesendet wird, keine Produktbilder mitgesendet werden. Das ist ein massiver Abmahnungsgrund, da das Produkt nur verbal und nicht bildlich dargestellt wird um zu wissen, dass es genau das Produkt ist, was er auch bestellt hat. Weiter bemägelt er, das das Widerrufsformular, das ebenfalls schriftlich mitgesendet werden muss, nicht im Fettdruck bzw. umrahmt dargestellt wird. Das Rahmen-Format ist gesetzlich vorgeschrieben

Unter dem Reiter "Kundendetails" gibt es zwar die Option "Einverständnis mit den AGB fordern. Es fehlt aber folgendes:

Checkbox: Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiere sie.

Checkbox: Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiere sie.

Ich bitte daher bei dem nächsten Update die Möglichkeit der "Fett"-Darstellung oder der Möglichkeit des Rahmens im Reiter "Bestellung senden" als auch die beiden Checkboxen bzgl. der Datenschutzbestimmungen und der Widerrufsbelehrung impliziert wird. Ebnenso den Versand eines kleinen Thumbnails des bestellten Produktes in der eMail an den Käufer.

Vielen Dank

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Joerg U.
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Nachtrag:

Wenn ich "PayPal" als Bezahlungsmöglichkeit einrichten will, so habe ich lediglich die beiden Optionen "Festkosten" oder "Kosten Prozentual". Festkosten sind ebenfalls abmahnfähig, da das u.U. von einem Mitbewerber als unlauteter Wettbewerb angezeigt werden kann wenn man unter seinen Festkosten liegt.

Wähle ich "prozentual" so stimmt das nicht mit meinen PayPal Konditionen überein, denn diese sind im Inland 1,9% zzgl. € 0,35. Hat aber ein Shopbetreiber kleinpreisige Artikel im Sortiment, so kann es durchaus sein, dass diese 0,35 in keiner Relation zum Umsatz steht. Hier bedarf es der Nachbesserung, dass die prozentuale Option noch den Zusatz "Bearbeitungsgebühr" eingesetzt wird.

Sollten Sie den Eindruck haben ich sein pingelig, so entschuldige ich mich hierfür, jedoch liegt es nicht in meinem Interesse mich 2x jährlich mit irgendeinem Abmahner rumzuärgern um dann auch noch kräftig zahlen zu müssen.

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Joerg U.
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Lieber Follower,

ich habe den gleichen, sogar erweiterten Thread nochmal als "Frage" unter der Überschrift (Abmahnungsgefährdeter eCommerce in der Formatierung und im Inhalt) formuliert, weil hier unter "Anregungen" niemand reagiert hat. Wenn Sie mögen, können Sie ja auch der "Frage" folgen.

Viele Grüße

Jörg

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Andreas S.
Andreas S.
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Um dir ein bisschen zu helfen werde ich dir den Ablauf erklären wie das hier so läuft !

Eine "Anregung" oder "IDEE" ist dazu da um Verbesserungen an INCO zu posten für zukünftige Versionen. Die Admins entscheiden dann ob es eine sinnvolle Erweiterung ist und ob sie für viele geeignet und praktisch ist und geben dann den Entwicklern Bescheid.

Auch wenn es vielleicht in Deutschland einen Anwalt gibt der sich profilieren will und hunderte Mängel feststellt, kann es in Frankreich oder Italien komplett andere Onlinerichtlinien geben. Deshalb kann INCO sich nur gesamtheitlich richten, wobei einige Dinge logisch erscheinen was du geschrieben hast !

Dann kommt es darauf an ob du 20 Mängel in einer unendlichen langen unübersichtlichen Post schreibst oder nur eine Post pro IDEE schreibst die wesentlich einfach zu beantworten und verstehen ist !

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Roland G.
Roland G.
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Wenn die Software auch in Deutschland beworben und vertrieben wird, sollte INCO auch die Deutschen Rechtsvorgaben im Vollen Umfang erfüllen! Sonst ist sie nichts Wert!

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Best User of the month DE

Was ist WSX5 denn ?  Ein vollausgerüstete SHOP-Software ala Amazon ?

WSX5 hat "nur" ein Warenkorb System mit Ausstattung Plus.

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Joerg U.
Joerg U.
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Hallo Andreas,

nicht böse sein, aber wenn ein Softwareanbieter eine Shopfunktion anbietet, dann muss sie auch gesetzeskonform sein, denn wenn sie es nicht ist, dann bringen Sie den Softwarenutzer in Abmahnungsgefahr. Das war der Grund warum ich mir X5 gekauft habe. Im Kleingedruckten steht nicht, dass sich die Shop-Option nicht für Deitschland eignet. Das Wort "nur" steht nirgendwo. Innerhalb von X5 heißt die Option "Onlineshop" und innhalb des Onlineshops heißt das "eCommerce". Für jeden User bedeutet das ganz klar, dass hier ein Onlineshop vorliegt!Übrigens, mein Medienanwalt ist alles andere als profilierungssüchtig. Es kennt die Gesetze an die wir uns halten müssen. Oder zahlt INCO die Abmahnkosten?

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