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Karl B.
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V 16 SEO & DSGVO Updates  de

Author: Karl B.
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........neue Funktionen und Optimierungen Dank des SEO & DSGVO Update.

1. Wo sind die in der Software versteckt?

2. Wo sind die vielen, spätestens seit V 13 fehlenden, x-fach bemängelten und wichtigen Funktionen?

Wieder einmal nur ein Design-Upate, Schade! 

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Karl B.
Karl B.
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Was bedeutet das?

"Sicherheit und DSGVODer mit WebSite X5 generierte Code wurde überprüft und ist konform mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Sie erhalten alles Benötigte, einschließlich der neuen Regeln für Nutzer bei der Erstellung von Passwörtern. Nun müssen Sie nur noch Ihre Website korrekt konfigurieren."

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Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag Karl,

Es tut mir leid, dass Sie mit der neuen Version nicht vollkommen nicht zufrieden sind.

Wie auch auf der Seite über die neuen Funktionen beschrieben ist, haben wir übergeprüft, dass der von WebSite X5 generierte Code den Richtlinien der DSGVO entspricht. Das bedeutet, dass WebSite X5 ermöglicht, Websiten zu erstellen, die technisch mit den europäischen Richtlinien übereinstimmen, auch das, was wie z.B die Erstellung von Formulare mit Kontrollkästchen, oder was die Registrierung von Benutzer mit Passwort betrifft.

Wenn Sie also eine Website mit Kontaktformulare, Registrierung usw. erstellen, können Sie sich ruhig fühlen. Mit WebSite X5 verfügen Sie über alle erforderlichen Tools, um es kompatibel zu machen.

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Posted on the from Elisa B.
Karl B.
Karl B.
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"Das bedeutet, dass WebSite X5 ermöglicht, Websiten zu erstellen, die technisch mit den europäischen Richtlinien übereinstimmen, auch das, was wie z.B die Erstellung von Formulare mit Kontrollkästchen, oder was die Registrierung von Benutzer mit Passwort betrifft." Wenn Sie also eine Website mit Kontaktformulare, Registrierung usw. erstellen, können Sie sich ruhig fühlen. 

Das mag ja sein und kann ich nicht kontrollieren, aber in rechtlicher Hinsicht trifft das, zumindest nach deutschem Recht, leider nicht zu, und das ist nicht nur schade, sondern auch sehr gefährlich, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO.    

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Andreas S.
Andreas S.
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Wenn man das Programm "pessimistisch" betrachtet vielleicht. Aber die Mehrzahl betrachtet es als optimistisch und als ausreichend. Alles andere kann man selbst machen.

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Karl B.
Karl B.
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Andreas S.
Aber die Mehrzahl betrachtet es als optimistisch und als ausreichend.

Na ja, was ich hier so lese spricht aber eher nicht dafür. Im Übrigen hat Rechtssicherheit nichts mit Optimismuss zu tun.

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator
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Ich bin recht optimistisch, dass deine WEbsite sicherlich nicht ausgewählt wird um wegen einer Kleinigkeit der DSGVO geklagt wirst. Außer du hast lizensierte Fotos eingebunden (die nicht dir gehören) oder du sammelst wie der Teufel Email Adresse um sie zu verkaufen.

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Karl B.
Karl B.
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Ob ein Verstoß gegen die DSGVO eine "Kleinigkeit" ist wage ich zu bezweifeln, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator
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Ich mache dauernd Verstöße gegen die StVO (wie fast 80% der Führerscheinbesitzer) und wenn ich nochmals den Führerschein machen müsste, würde ich dauernd durchfallen. Zahle ich jedes jedesmal für nur eine Kleinigkeit würde ich schon in Privatkonkurs gehen.

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Karl B.
Karl B.
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"Ich mache dauernd Verstöße gegen die StVO"

Und das als Beamter?!

Im Übrigen kann/sollte man nie Äpfel (StVO = Landesrecht) mit Birnen (DSGVO = EU-Recht) vergleichen.   

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator
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Genau!  Landesrecht straft die kleinen....EU-Recht straft die großen wie Google, Facebook, Amazon...

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