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Jürgen S.
Jürgen S.
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Geoblocking-Verordnung  de

Author: Jürgen S.
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Hallo Zusammen,

gibt es im Zusammanhang mit der Geoblocking-Verordnung etwas zu beachten?

Gruß

Jürgen

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Andreas L.
Andreas L.
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Hallo Jürgen.

Wie dieser Text hier beschreibt: Mit der Verordnung (EU) 2018/302 soll ungerechtfertigte Diskriminiung bei Online-Käufen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes oder des Ortes der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts beendet werden.

Darfst du nicht nach Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft entscheiden wem du was verkaufen möchtest. Wenn du einen Online-Shop etwas verkaufst dann muss es jeder Kaufen können ohne außnahmen.

Gruß

Andreas

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Andreas L.
Andreas L.
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Beispiel: Hier bei mir in Köln gibt es den Stadtteil Chorweiler. 70% Ausländer, HARZ4 bezieher usw. Hier haben viele Versandhäuser oder auch Online-Shops (A........., Z..........) direkt die Bestellung verweigert. Das darf jetzt nur wegen der Anschrift z.B. nicht mehr sein und ist verboten.

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Andreas S.
Andreas S.
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Wenn aber bei diese Versandhäuser bei gewissen Personen schon Schulden angehäuft sind (70% A...), dann kann das Versandhaus schon entscheiden, dass es nicht mehr schickt.

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Andreas L.
Andreas L.
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Ja das ist richtig. Es gibt aber Listen die man kaufen kann oder eben über cookies GEO-Daten ziehen und evtl. durch den Stadtteil Chorweiler trotz guter Bonität wird man dann abgewiesen und kann in diesem Online-Shop nicht kaufen. Oder zumindest wird dann glaube ich die Möglichkeit auf Rechnung zu kaufen nicht Angeboten.

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