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Michael G.
Michael G.
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Update Service  de

Autor: Michael G.
Besucht 3719, Followers 1, Geteilt 0  

Hallo,

Ich greife mal wieder das Thema auf, was sicherlich viele zum kotz... finden.

Dennoch fülle ich gerne hier mal einen Beitrag mehr mit dem in meinen Augen unsäglichen UpdateService. Wer auf soetwas kommt, hat wirklich den Bezug zu den Kunden verloren. Das fühlt sich aus Kundensicht an, als würde einem Incomedia Jedes Jahr zur selben Zeit solange in die Magengrube boxen, bis man kotzt.

Ich begreife zudem nicht, das ein Produkt, welches 199€ kostet, einem lediglich 1 jahr Updates zur Verfügung gestellt werden?

Das ist ein Nogo. Sicher werden es einige wieder mal schön reden, aber jeder kann ja auch für sich sprechen.

Es ist nicht so, das mir das Programm nicht gefällt. Nur habe ich es wirklich satt, dann auch noch die Ankündigung zu bekommen, das ich nur bis zum ende meiner Updateservice Zeit die Möglichkeit bekomme, für ein weiteres Jahr den ermäßigten, aber trotzdem noch viel zu teuren Preis zu bezahlen. Danke an dieser Stelle. Einen weiteren Kunden verloren.

Das will nicht in meinen Schädel. Das ist wirklich eine Frechheit und hat mich als Kunden nicht dazu gebracht zu kaufen, da es in den letzten Upgrades, keine Ahnung, was waren daran aus euerer Sicht Innovative Neuerungen?

In meinen Augen lediglich Verbesserungen, die zu einem Update gehören.

Schlussendlich bringe ich es auf den Punkt, was ich gerne haben will.

Ich will gerne die Wahl haben, wenn ein Upgrade herauskommt, was mit gefällt, das ich dann, weil ich die Vollversion schon gekauft habe, mit einem ermäßgten Preis, vielleicht 69€ dann dafür bezahle. Aber niemals 99€. Und schon garnicht 199€, weil mein Update Service abgelaufen ist.

Ich will nichts im voraus bezahlen, um dann zu hoffen, das das upgrade in Zukunft eines der Upgrades ist, oder welches mir zusagt.

Und Updates sollen dem Kunden kostenlos zur verfügung stehen, so ist es normal und klappt überall.

Danke fürs lesen Incomedia.

Gepostet am
60 ANTWORTEN - 19 NüTZLICH
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag Michael, 

es tut mir leid, über Ihre Unzufriedenheit zu lesen

Update Protection wird verwendet, um WebSite X5 immer auf dem neuesten Stand zu halten: So können wir mehr Vollversionen während des Jahres veröffentlichen, unabhängig davon, wann das Programm zum ersten Mal gekauft wurde. Dieser Service wurde eingeführt, um die Bedürfnisse vieler unserer Benutzer zu erfüllen, insbesondere für diejenigen, die die Software nicht lange vor der Veröffentlichung einer neuen Version gekauft hatten. 

Dennoch hängt die Entscheidung, Update Protection zu verlängern oder nicht, von Ihren persönlichen Bedürfnissen an. Wenn Sie weiterhin mit einer ständig aktualisierten Software arbeiten möchten, und uns daher vertrauen möchten, können Sie die Update Protection erweitern. Wenn Sie mehr an einer bestimmten Funktion interessiert sind, können Sie den Dienst nicht verlängern. In diesem Fall können Sie auf die Veröffentlichung einer Version warten, die Ihren Bedürfnissen besser entspricht und vom verfügbaren Angebot profitieren. Selbst wenn Sie diese zweite Option wählen, können Sie weiterhin mit dem Programm normal arbeiten.

Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich Ihnen weiterhelfen kann.

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Gepostet am von Elisa B.
Siegbert G.
Siegbert G.
User

Hallo Elisa,

sie tun mir gerade ehrlich Leid. 
Nach lesen der Beiträge in den letzten Monaten bekomme ich immer mehr den Eindruck, dass die Bosse und Entwickler der Firma INCOMEDIA irgendwo ganz, ganz oben angesiedelt sind, dann kommt laaaaange nichts und dann kommt ihr als Prellbock der Nation um die Anwender mit Hilfe einiger Unterstützer hier im Forum zu beruhigen. 
Ich kann es immer wieder schreiben, dass Website X5 eines der besten Offline Programme sein könnte wenn INCOMEDIA wenigstens ein Ohr den Anwendern leihen würde.
ich habe in den letzten Monaten viele Programme getestet und erfahren was so alles am Markt angeboten wird.
Sagen sie einen schönen Gruß an die Entwickler wenn sie gehört werden.

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Gepostet am von Siegbert G.
Michael G.
Michael G.
User
Autor

Hallo Elisa B.,

Sie gehen nicht auf meine Wünsche ein. Und ich werde ihren Update Service nicht kaufen! Sie verlieren Kunden, sehr viele, wenn sie weiterhin so agieren.

Sollte ein wichtiges update für meine Version veröffentlicht werden, wo sie Fehler beseitigen, die auch in meiner Version hätten einwandfrei laufen müssen, dann verlange ich, das sie das Nachbessern, auch ohne weitere Kosten für mich. Das ist ganz einfach und wird überall auch selbstverständlich so gehandhabt, ohne diskutieren zu müssen.

Sollten Sie ein tolles Upgrade veröffentlichen, bin ich gerne bereit für dieses zu zahlen, bis 69€, sollte es mir das Wert sein. Dann können Sie mir gerne ein Angebot zukommen lassen, oder ihre sinnlosen Update Service einfach einstellen und für Upgrades und zusatzobjekte Geld verlangen, aber für Updates nicht.

Danke

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Gepostet am von Michael G.
Michael G.
Michael G.
User
Autor

Hallo Elisa B.

bekomme ich auf meine letzte Nachricht noch ein Feedback?

Wäre mal ganz nett zu wissen, ob sie die Anliegen der Kunden auch weiter nach oben reichen, oder die Kunden einfach nur beruhigen.

Beim nachrechnen ist mir auch aufgefallen, dass ich an die 1000€ für X5 und dessen Addons in den letzten paar Jahren ausgegeben habe. Ich finde das nicht grade wenig und bin schon etwas enttäuscht, das die Firmenpolitik seither nicht auf den Kunden zugeht, sondern sich gefühlsmäßig erher entfernt hat. Und ihre Antworten sind icht befriedigend.

Gruß,

Michael

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Gepostet am von Michael G.
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag Michael, 

was die Behebungen betrifft, sollte Ihre Update Protection nicht mehr aktiv sein, werden Sie noch für weitere zwei Wochen Zeit Minor Fixes bekommen. Ich meine also Updates, die bestimmte Probleme lösen, die für die vorherige Version gemeldet wurden. Es gibt aber einige Einschränkungen, und nach diesen 2 Wochen müssen Sie den Service erweitern, um Fixes und Updates zu erhalten. Überlegen Sie, dass jedes Anliegen für sich allein betrachtet werden muss, und jedes braucht einen bestimmten Zeitraum, um überwacht, analysiert und gelöst zu werden.

Ich stehe Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen.

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Gepostet am von Elisa B.
Andreas L.
Andreas L.
User

Elisa,

frag mal deinen Chef wenn er mit seinem Auto in die Werkstatt fährt und der Meister zu ihm sagt, nö sie bekommen keinen Service oder Ersatzteile mehr für ihren PKW. Bitte fahren Sie weiterhin mit ihrem teil defekten Auto weiter. Wir haben es nicht geschafft in den letzten 2 Wochen Ersatzteile herzustellen.

Dankeschön.wink

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Gepostet am von Andreas L.
Siegbert G.
Siegbert G.
User

+1

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Gepostet am von Siegbert G.
Siegbert G.
Siegbert G.
User

Vielleicht ist dies in Italien so?
NIX MADE IN GERMANY

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Gepostet am von Siegbert G.
Andreas L.
Andreas L.
User

Ich werde mir auf jeden Fall die V16 & UP kaufen. Ich war immer zufrieden bisher nur eben die Informationspolitik seitens INCO was inhalte usw. betrifft finde ich gegenüber Neu & Stammkunden unbefriedigend. 

Sobald wieder ein tolles Angebot erscheint werde ich meine V13 Pro Einmotten. 

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Gepostet am von Andreas L.
Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag!

Einige Kommentare wurden leider als privat gesetzt, weil es leider nicht möglich ist,  auf dem Help Center über anderen Programmen oder Dienstleistungen zu diskutieren. Gruind dafür ist, dass Help Center ein Portal für de WebSite X5 Support ist.

Hätten Sie weitere Fragen über Update Protection stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Wenn Sie möchten, können Sie andere neue Beiträge erstellen, so können wir jedes Anliegen individuell lösen. 

Danke! Mit freundlichen Grüßen.

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Gepostet am von Elisa B.
Uwe H.
Uwe H.
User

@ Andreas L  ... so ein Unsinn ;) Wenn die Garantie bei einem PKW abgelaufen ist, gibts garnix von der Werkstatt. Wenn Du aber eine Garantieverlängerung vereinbarst, dann schon. 

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Gepostet am von Uwe H.
Andreas L.
Andreas L.
User
Uwe H.
@ Andreas L  ... so ein Unsinn ;) Wenn die Garantie bei einem PKW abgelaufen ist, gibts garnix von der Werkstatt. Wenn Du aber eine Garantieverlängerung vereinbarst, dann schon. 

Was hat das mit Garantie zu tun ? Du hast meinen Frage nicht verstanden. Und auch in dem anderen Thread bist du am Thema vorbei.

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Gepostet am von Andreas L.
René W.
René W.
User

Dieses Thema scheint brandheiss zu sein.
Bis jetzt hatten 254 Besucher diese Zeilen gelesen.
Ich weiss nicht in wieviele verschiedene Länder Incomedia WSX5 vetreibt.
Aber Incomedia müsste die Gestze, welche in den Vetriebsländer Gültigkeit haben, einhalten.

Ein gekauftes Programm muss einwandfrei funktionieren.

In der Schweiz gilt seit dem 1. Januar 2013 die Revision des Obligationenrechts (OR), die eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren vorschreibt.

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Gepostet am von René W.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Wobei wir wieder bei den Autos wären... ein Auto muss einwandfrei funktionieren. Wieso ist es dann alle 2 Monate in der Werkstatt wegen einem elektronischen Fehlers? Leider ist es schon älter als 3 Jahre und wieso gibt es hier keine Update Protection um es gratis zu reparieren? Bei jedem Werkstattbesuch mind. € 300,-- löhnen ist nicht lustig.

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Gepostet am von Andreas S.
Website X.
Website X.
User

Also manche vergleiche sind schon weit daneben, aber eins ist sicher, lese mal die Nutzungsbedingungen und dann vergleiche das mit den gültigen Gesetzen für Europa, dann kannst du nur Heiterkeit erlangen. Liegt Italien in Europa???  GGGRRRRRwink Bei der Verschuldung muss doch wenigstens dieses Unternehmen Geld verdienen. So aber nicht. 

Bitte meinen Account löschen ! Danke

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Gepostet am von Website X.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

@Wert Wieso schreibst du dann bei anderen Accounts, wenn es bei der Löschung sowieso deine Post auch rauslöscht?

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Gepostet am von Andreas S.
René W.
René W.
User

Das mit dem Autovergleich hinkt.
Ich hatte noch nie ein Auto, welches während der Garantie, nicht in Ordnung gestellt wurde. (x)
Zudem neigen viele Hersteller zu längeren Garantiezeiten.
Aktuell habe ich einen KIA. Gewährleistung 7 Jahre unbeschränkte Garantie, ohne Mehrpreis.
Zudem ist ein Auto (welches ca. aus 30'000 Einzelteile besteht) wesentlich komplexer als eine so einfache Software wie WSX5.

(x) Ich bin 66 Jahre alt und hatte bist jetzt 12 verschiedene Neufahrzeuge.

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Gepostet am von René W.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Du nennst WSX5 "einfache" Software! Na wenn du meinst?  Vielleicht von der Bedienung her, aber sicherlich nicht vom PRogrammcode.

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Gepostet am von Andreas S.
René W.
René W.
User

Auch moderne Fahrzeuge haben Software welche äusserst Komplex sind.
Es werden unter Anderem relevante Entscheide getroffen welche zur Sicherheit der Insassen dienen.
Nebst dem komplexen Motorenmanagement etc.


Ich würde es begrüssen wenn die Vergleiche beendet würden und sich Incomedia auf das hier eröffnete Thema bezieht.
Ich denke es werden jetzt Themen angesprochen welche hier gar nicht zur Diskusion stehen sondern vom Thema bewusst abweichen um das eigentliche Thema auszuklammern.

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Gepostet am von René W.
André G.
André G.
User

Naja, ich würde die Software von Incomedia auch nicht mit der eines Autos vergleichen! Das steht ja auch in keinem Verhältnis.

Ich sage mal so, Inco bieten ja vor jedem offiziellen Update ein Beta Update an und so wie ich das verfolge, basieren die meisten Fehler auf diesen!

Die Funktionalität von WSX5 hängt ja NICHT zu 100% von Incomedia ab, sondern auch von Windows, den Herstellern der Browser und anderen externen Anbietern. Tanzt da einer aus der Reihe, funktionert das Programm nicht wie gewünscht.

Was die Updates betrifft, kann ich nur sagen, dass andere Hersteller bei Veröffentlichung einer neuen Hauptversion die Weiterentwicklung der Vorgängerversion einstellen, aber auch erst dann, wenn diese ordnungsgemäß läuft.

Vielleicht hätte Incomedia das "Update Protection" anders benennen sollen, denn dieses UP beinhaltetet ja auch neuen Hauptversionen.

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Gepostet am von André G.
Andreas L.
Andreas L.
User

Guten Morgen,

eigentlich ging es um das hier:

Ich begreife zudem nicht, das ein Produkt, welches 199€ kostet, einem lediglich 1 jahr Updates zur Verfügung gestellt werden?

Was ich noch ok finde. Aber was mich echt nervt ist das nach 14 Tagen wenn man kein UP bucht es auch keine Bugfixe mehr geben soll. Das finde ich nicht korrekt und daher auch mein vergleich der hier nicht wirklich verstanden worden ist mit dem Auto. Für meinen damals ur-Alten Ascona B bekomme ich heute noch Türen und andere Blechteile.

Aber egal...abwarten was Inco sich ausdenkt.

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Gepostet am von Andreas L.
André G.
André G.
User

@Andreas L., das ist in der Tat etwas ungünstig! Und ja, mal schauen was Incomedia noch so macht. Andreas L, wo treibst du dich noch so rum, dass wir so ein wenig schnacken können? :-)

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Gepostet am von André G.
Andreas L.
Andreas L.
User

Ich bastel gerade an einen CHAT für uns das man in Echtzeit mal Probleme behandeln kann. Sonst FB! Andreas Leucht

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Gepostet am von Andreas L.
René W.
René W.
User

Was ich auch an Updates bemängle sind die lapidaren Angaben wie:

General

  • Verschiedene Behebungen

Generale

  • Verschiedene Korrekturen

Damit kann man nichts anfangen. Eine echte Information wäre eine detailierte, aussagekräftige Auflistung der behobenen Fehler/Mängel.

Mit diesen Begriffen: verschiedene Behebungen, verschiedene Korrekturen möchte Incomedia ihre verursachten Fehler/Mängel nicht preis geben.

Ich denke, diese Mängel müssten nicht behoben werden wenn Incomedia selber ihre Arbeiten prüfen würden und dies nicht den Usern überlassen.

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Gepostet am von René W.
René W.
René W.
User

Nachdem das Thema "Update Service" von auffallend vielen Besuchern gelesen wird möchte ich hier eine Abstimmung lancieren.

Eventuell, je nach Ausgang der Anzahl Abstimmer/Innen und deren Beurteilung, kann sich Incomedia ein Urteil bilden
über das Denken ihrer Kunden und entsprechend handeln?

A:
Ich bin einverstanden und bezahle wiederkehrend den geforderten Betrag für 1 Jahr Update Service, ohne zu wissen was für diese Summe geleistet wird.

B:
Ich bin nicht einverstanden und bezahle keine Gebühr für Updates nach Ablauf eines Jahres.

C:
Ich habe kein Interesse mehr an WSX5 und werde mich anderweitig umsehen.

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Gepostet am von René W.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

@Rene normalerweise würde ich dich in "C" einordnen, aber es müsste noch einen Punkt geben.

D:
Ich bin nicht einverstanden und bezahle keine Gebühr für Updates und Upgrades und fordere INCO auf alles Gratis zur Verfügung zu stellen oder nur € 5,-- zu bezahlen für ein Jahr von mind. 3 neuen Versionen inkl. Updates.

@Andre  ist stimme dir auch voll zu, weil auch wenn die Software zu 100% fehlerfrei ist oder fast ist, dann können hunderte neue Updates von Windows, Browsern, Treibern, anderen Programmen das korrekte Ausführen von WSX5 beeinträchtigen und es wird dann gleich Feuer geschrien und die fehlerhafte Software bemägelt.

MAnchmal ist es auch zu schwierig oder zu aufwändig Fehlerbehebungen in älteren Versionen durchzuführen, wenn man an der neuen Version schon bastelt die schon neuen Code enthält und mit den neuen Browsern oder PC Sytemen wieder konform ist.

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Gepostet am von Andreas S.
Andreas L.
Andreas L.
User

@Andreas S.,

das ist alles richtig was du schreibst, nur wenn jetzt angenommen ein Major Update von Microsoft kommt wo eine 1 Jahr alte Version nicht mehr richtig funktionieren sollte und es von Inco keine Updates mehr kommen ohne UP um den Betrieb zu gewährleisten dann kannst Du die ja quasi in die Tonne hauen. 

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Gepostet am von Andreas L.
Andreas L.
Andreas L.
User


Ich bin nicht einverstanden und bezahle keine Gebühr für Updates und Upgrades und fordere INCO auf alles Gratis zur Verfügung zu stellen oder nur € 5,-- zu bezahlen für ein Jahr von mind. 3 neuen Versionen inkl. Updates.

        DAVON HAT HIER NIEMAND GESCHRIEBEN UND HAT HIER NIEMAND GEFORDERT.

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Gepostet am von Andreas L.
René W.
René W.
User

@Andreas S.

Ich finde es absolut unverschämt soetwas zu schreiben, respektive mich einer Kategorie zuzuordnen.
Soetwas gehört sich mal gar nicht. Es gilt im Geschäftsleben einen Anstand zu waren und der ist entglitten.
Es ist bedenklich was hier abgeht.

Und es gibt leider Personen, welche nicht wissen woher ihr Zahltag kommt.
Damit spreche ich hier keine Person direkt an, sonder es ist lediglich eine Nebenbemerkung.

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Gepostet am von René W.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Also habe ich recht !

@Andreas L. Ich glaube wenn hier wirklich der Fall eintreffen würde, dass aus einem bestimmten Grund (Windows Update, oder was auch immer) die Version 16 nicht mehr funktioniert (auch wenn man in der Zwischenzeit V18 hätten), dann wird INCO sicherlich ein Gratis Update freigeben. (damit meine ich wirklich alle nicht funktionieren und nicht nur 2 User die eine bestimmte Konfiguration haben und es geht nicht)

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Gepostet am von Andreas S.
Andreas L.
Andreas L.
User

@Andreas S., ich beziehe mich nur auf die Aussage von Elisa das nach 14 Tagen wenn UP nicht gebucht wird es keine Updates (das ist verständlich) und keine Bigfixe mehr für diese Version dann geben wird. Und wie geschrieben ich habe immer gerne mit der Software gearbeitet und mir 3 x die Pro jeweils gekauft. Hätte ich nicht das Angebot verpasst wäre die V16 Pro jetzt auch mein. 

Ich warte auf ein Angebot den wir haben ja bald Weihnachten und da ist INCO bekanntermaßen ja sehr User freundlich unterwegs.

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Gepostet am von Andreas L.
René W.
René W.
User

@Andreas S.

https://helpcenter.websitex5.com/de/community/nutzer/108

Profil:Wie würden Sie sich beschreiben?
Empfindlich: Achten Sie darauf, was Sie schreiben!
Das trifft genau den Punkt.

Auch die letzte Aussage, voll daneben, Du scheinst in bestimmten Situationen zu glauben das Du recht hast.
Mit diesem falschen Wissen solltest Du dich zurückhalten.

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Gepostet am von René W.
Andreas L.
Andreas L.
User

Hey Leute,

nichts persönlich nehmen hier Bitte. Wir alle haben verschiedene Ansichten zu dem Thema und das ist auch ok. 

Andreas S. ist ein wertvoller User der sehr oft die richtigen Lösungen dabei hat und viel Probleme hier gelöst hat.

Er ist ein feiner Mensch und hat auch deshlab schon viel Lob aus der Community dafür erhalten.

Man kann sogar mit ihm streiten wink aber auch wieder vertragen. kiss

INCO wird sicher darauf reagieren dafür haben sich auch schon zuviele User hier zu dem Thema gemeldet. Was und Wie und Wann eine Rückmeldung kommt weiß nur INCO.

Wir sollten alle das Unternehmen motivieren einige Dinge zu überdenken dann haben beide Seiten etwas davon.

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Gepostet am von Andreas L.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

@Rene  Ich hatte bis vor 3 Jahren drinnen stehen "..gerne nehme ich Ratschläge an". Als Moderator gebe ich Hilfe und  Ratschläge und nahm auch gerne welche an. Allerdings haben sich damals 2-3 User hier dann etliche Ausrutscher erlaubt und sind auch persönlich geworden. Dadurch habe ich das Profil geändert.

Aber wie alle Jahre um diese Zeit wenn eine neue Version rausgekommen ist (in diesem Jahr eben auf Basis der UP) gehen die Gemüter hoch. Vorher wegen einer verbugten Version und jetzt wegen einer noch nicht rausgekommenen Version.

Nun ob es falsch ist oder nicht kann nicht du entscheiden.

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Gepostet am von Andreas S.
René W.
René W.
User

Hallo Andreas L.

Ich bin deiner Meinung. Nur sollte dies für Alle gelten.
Und es gibt Dinge welche ich nie und nimmer auf mir sitzen lassen kann, so ist mein Rechtsempfinden.

Ich hatte versucht allgemein zu diskutieren, wurde aber umgehend direkt persönlich angegriffen.

Ich hatte versucht auf Mängel hinzuweisen.
Auf das ist Niemand eingegangen.

Ich werde mich aber bestimmt nie Mundtot machen lassen.

Ich bin übrigens sehr erstaunt dass sich Niemand von Incomedia zugeschaltet hatte.
Wobei ich aber auch Verständniss habe, es ist Wochenende.

Und zu Dir Andreas L., Du hattest immer, aus meiner Sicht, den Überblick.
Und hattest ohne Zaunpfahl gewisse Punkte ins rechte Licht gerückt.

Ich denke das dieses Thema noch sehr lange aktuell bleiben wird und hoffe das Incomedia-Verantwortliche
sich baldmöglichst hier einmal mit Klartext äussern.

Zum Glück ist dies nicht meine Firma und ich muss dies nicht verantworten.

Ich hoffe, dass hier baldmöglichst, ein Schlusstrich gezogen wird mit verbindlichen, klaren und positiven Aussagen.
Inklusive dem Einhalten internationaler Verträgen, welche für diese Branche rechtsverbindlich einzuhalten sind.

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Gepostet am von René W.
Andreas L.
Andreas L.
User

Wenn es tatsächlich rechtliche bedenken geben sollte (ich bin da nicht genau im Thema) wird INCO reagieren. Das ist schon ein alter Player auf dem Software Markt und die (hoffentlich) wissen was zutun ist.

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Gepostet am von Andreas L.
René W.
René W.
User

@Andreas L.

Dies hoffe ich doch auch. Aber ich wohne in der Schweiz (nicht in der EU) und hier gelten andere Vertrasbedingungen.

Garantiefrist

Welche Garantiefrist gilt für die Produkte, die Sie gekauft haben?

Bei Kaufverträgen zwischen einem Verkäufer, der im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, und Käuferinnen und Käufern, die das Produkt für den persönlichen oder familiären Gebrauch erwerben, gelten die folgenden Garantiefristen:

  • eine Garantiefrist von zwei Jahren für neue Produkte.

Diese Garantiefristen gelten allerdings nicht, wenn der Verkäufer seine Garantie ganz ausschliesst. Damit riskiert er jedoch, dass er gegen Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstösst.

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Gepostet am von René W.
Andreas L.
Andreas L.
User

@ René, 

ist bei uns ganz ähnlich: Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache.

Demnach müsste es zumindestens Fehlerbehebungen (Bugfix) auch nach der 14 Tage Frist geben und dürfen nicht eingestellt werden 2 Jahre ab Kaufdatum.

Das ist aber keine Garantie weil die nicht Gesetzlich zugesichert ist. Gewährleistet werden muss das in diesem Fall die Software ihren Dienst tut wöfür sich gebaut wurde. Garantie kann von 12 bis 24 Monate sein.

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Gepostet am von Andreas L.
Andreas L.
Andreas L.
User

Ja da steht es nochmal ganz klar und deutlich.

Danke Martin

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Gepostet am von Andreas L.
Andreas L.
Andreas L.
User

Also verstehe ich es so das wenn ein Mangel (Bug) vorliegt muss er behoben werden egal ob es schon eine neuere Version dazu gibt ?

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Gepostet am von Andreas L.
Karl B.
Karl B.
User

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cleverbridge AG und cleverbridge, Inc.

1.-11. ...............................................................................

12. Mangelhaftigkeit, Mängelansprüche und Haftungsausschluss

cleverbridge übernimmt die gesetzliche Haftung ausschließlich für den ordnungsgemäßen Zustand der in den Ziff. 1.5 und 1.6 genannten Produkte und Dienste. Da cleverbridge keine Software verkauft, wird die entsprechende Haftung in den Ziff. 12.6.2 und 12.7.1 ausgeschlossen.

Die Bestimmungen der Abschnitte 12.1 – 12.6 gelten nur für Kunden, die ihre Bestellungen außerhalb der USA einreichen. Der Abschnitt 12.7 gilt für Kunden, die ihre Bestellungen innerhalb der USA einreichen.

12.1Sämtliche Angaben zu cleverbridge Produkten und Diensten sind lediglich Beschreibungen und stellen keine Garantien dar.12.2Mangelhaftigkeit von Produkten und Diensten

Ein Produkt ist mangelhaft, soweit es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die vereinbarte Verwendung eignet oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Produkten der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art des Produkts erwarten kann. Ein Produkt ist auch insoweit mangelhaft, wie es gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzt. Maßgeblich sind die in Deutschland geltenden technischen und rechtlichen Regeln, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart.

Dienste oder die Bereitstellung von Diensten ist mangelhaft, soweit sie nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

12.3Untersuchungs- und Anzeigepflicht

Unternehmer sind verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Lieferung die Produkte im verkehrsüblichen Umfang zu prüfen und sich zu vergewissern, dass sie sich in einwandfreiem Zustand befinden, der Produktbeschreibung entsprechen und vollständig sind. Rechte aufgrund der Fehlerhaftigkeit eines Produktes oder einer Minderlieferung können nur geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Fehlerhaftigkeit oder die Minderlieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Produkte, oder im Fall eines verdeckten Mangels unverzüglich nach Entdeckung des verdeckten Mangels cleverbridge schriftlich oder per E-Mail mitteilt. § 377 des Deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) gilt ergänzend.

12.4Mangelansprüche für Kunden, die ihre Bestellung außerhalb der USA einreichen

In Übereinstimmung mit den deutschen Gesetzen, soweit diese gemäß Ziff. 17.1.1 und 17.1.2 anwendbar sind, stehen Kunden die folgenden Forderungen für Defekte zu:

12.4.1Mängelansprüche von Unternehmern

Bei Erbringung oder Lieferung mangelhafter Produkte und Dienste durch cleverbridge an einen Unternehmer kann cleverbridge wählen, ob

  1. die Mängel durch Nachbesserung beseitigt oder
  2. die mangelhaften Produkte und Dienste durch neue, mangelfreie Produkte oder Dienste ersetzt werden.

Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Unternehmer unter folgenden Bedingungen zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie folgt berechtigt:

  1. Das Recht auf Herabsetzung des jeweiligen Kaufpreises (Minderung) ist ausgeschlossen.
  2. Das Rücktrittsrecht beschränkt sich auf die jeweiligen Produkte und Dienste.
  3. Steht dem Unternehmer das Recht zu, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, oder eine Ersatzleistung zu verlangen, kann cleverbridge ihn dazu auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Der Unternehmer muss seine diesbezügliche Entscheidung cleverbridge mitteilen. Übt der Unternehmer seine Rechte nicht fristgemäß aus, kann nur das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht werden und der Rücktritt kann nur erklärt werden, wenn eine erneute, vom Unternehmer zu bestimmende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist.
  4. Die Ausschlussfrist für Mängelansprüche von Unternehmen beträgt nach § 437 Nr. 1 und Nr. 2 des BGB zwölf (12) Monate ab Lieferung des Produkts.

12.4.2Mängelansprüche von Verbrauchern

Wenn cleverbridge mangelbehaftete Produkte geliefert oder mangelbehaftete Dienste bereitgestellt hat, kann der Verbraucher wählen, ob cleverbridge den Mangel durch Nachbesserung beseitigen oder die mangelhaften Produkte und Dienste durch neue, mangelfreie ersetzen soll. cleverbridge ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, soweit sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Mängelansprüche von Verbrauchern verjähren nach vierundzwanzig (24) Monaten ab der Ablieferung des Produkts.

Verbraucher aus Frankreich finden zusätzliche/abweichende Rechte unter diesem Link.

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Andreas L.
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Cleverbridge ist ja nur der Distributor und nicht der Hersteller. INCO macht auf ihrer Seite PR für ihr eigens Unternehmen und gibt sich als Hersteller bekannt. Die lassen es über Cleverbridge laufen damit die keine Vertriebswege übernehmen müssen und das es mit den Modalitäten ein externer Dienstleister klärt.

Das bedeute nicht das Cleverbridge für Gewährleistung und Garantie fehlerhafter Produkte einsteht!

Das ist ja hier ein Forum von INCO und nicht Cleverbridge. Oder was meinst du mit deinem Auszug der AGB von Cleverbridge damit @Karl B. ?

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Andreas L.
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Der Distributor

  • nimmt die Bestellung entgegen,
  • betreibt Lagerhaltung,
  • schreibt eine Rechnung,
  • überwacht den Zahlungseingang,
  • weist das Lager an, die Ware an den Kunden zu senden,
  • leitet zurück genommene Ware an einen Entsorgungsfachbetrieb.
  • vermittelt nur Produkte an Endkunden (z. B. im Direktvertrieb), dabei ist er unabhängig vom Waren- und Geldfluss und schreibt auch keine Rechnungen.
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Andreas S.
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Fragt sich nur was als "Mangel" angesehen wird?  Ein Anzeigefehler im Browser weil ein Effekt in den Parallaxeinstellungen nicht korrekt funktioniert?

Unter Mangel verstehe ich, wenn die Verpackung beschädigt ist.

Unter Mangel verstehe ich, wenn die DVD oder das runtergeladene File beschädigt ist.

Unter Mangel verstehe ich, wenn ich das Programm nicht öffnen kann.

Unter Mangel verstehe ich, wenn ich nach einem Jahr kein UP haben will und nicht mehr das Programm öffnen kann oder das Projekt starten kann.

Die Garantie und Gewährleistungsgesetze (jedenfalls die 12, 24 monatlichen) beziehen sich ja meistens aus "harter" Ware, sprich DVD und nicht im soften Bereich!

Habt ihr schon mal ein SPIEL nach einem Jahr zurückgegeben dem Händler, weil es nach einem Update von Windows sich nicht mehr starten lässt? ICh kann mich noch genau erinnern damals, als ich ein Spiel gekauft hatte und auf meinem PC (wo sich noch die Mindestkonfiguration ausging) nur geruckelt hat. Allerdings machte ich den Fehler nicht in den ersten 14 Tagen nach Kauf das Spiel zurückzugeben und hatte keine Chance das Geld wiederzubekommen.

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Karl B.
Karl B.
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@ Andreas S.

Ein Produkt ist mangelhaft, soweit es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die vereinbarte Verwendung eignet oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Produkten der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art des Produkts erwarten kann. Ein Produkt ist auch insoweit mangelhaft, wie es gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzt. Maßgeblich sind die in Deutschland geltenden technischen und rechtlichen Regeln, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart.

Dienste oder die Bereitstellung von Diensten ist mangelhaft, soweit sie nicht den vertraglichen Vereinbarungen

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Andreas S.
Andreas S.
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@Karl Stimme dir in allen Punkten bei. Trotzdem sehe ich keinen Punkt wo WSX5 nicht die erforderlichen Dienste erfüllen könnte.

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Karl B.
Karl B.
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Andreas S.
Trotzdem sehe ich keinen Punkt wo WSX5 nicht die erforderlichen Dienste erfüllen könnte.

Genau deshalb wird die Dikussion INCO zu nichts veranlassen was hier gefordert wird.

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Incomedia
Elisa B.
Incomedia

Guten Tag!

Ich denke, dass Sie Ihre Meinung und Überlegungen zur Update Protection abgegeben und eine Entscheidung getroffen hat. Natürlich hat jeder unterschiedliche Prioritäten und jede Wahl ist verständlich und respektiert.

Das Thema wurde nun ausführlich behandelt und um es für andere Benutzer nicht zu verwirrend und schwer lesbar zu machen, bitte ich Sie, bei anderen Fragen oder Bemerkungen uns mit neuen separaten Beiträge zu kontaktieren,um die individuellen Situationen zusammen zu analysieren.

Danke Ihnen allen für Ihren Beitrag!

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René W.
René W.
User

Guten Tag Elisa

Ich bin mit ihrem Vorschlag nicht einverstanden.

Es sollten alle Personen, welche sich hier geäussert hatten, miteinbezogen werden.

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Gepostet am von René W.
Hans-Günter K.
Hans-Günter K.
User

Nun, letztentlich muss jeder selbst entscheiden, wie er mit der Update-Politik von INCOMEDIA umgeht.

Ich habe jetzt zähneknirschend das Update Protection für ein Jahr verlängert, weil ich es meinen Kunden schuldig bin. Viele hier im Forum haben eine ähnliches Problem: sie erstellen Internet-Auftritte für Kunden und müssen für die ordnungsgemäße Funktionalität der Webseite eine Gewährleistung abgeben. Wie ich schon in anderen Beiträgen erwähnt habe, ist zur Zeit einer meiner größten offenen Probleme das "Flackern des Parallax fix", welches seit 1 Jahr seitens INCO bestätigt aber bisher nicht gefixt ist. Hier habe ich mit einigen meiner Kunden ein Problem: sie fordern das Beheben dieses Fehlers, weil er wirklich merkbar und unschön in der Webseite auftritt, ich meinerseits kann aber nur vertrösten, weil mein Handwerkszeug, sprich WSX5 diesen fehlerhaften Code erzeugt. Ich kann meine Gewährleistung nicht erfüllen, weil der Hersteller von WSX5 seit mehr als 1 Jahr seine Gewährleistung nicht erfüllt und den Fehler nun endlich mal behebt.

Und für dieses Problem muss ich jetzt auch noch, nachdem ich vor 1 Jahr eine neue Version (V15) gekauft habe, ein neu eingeführtes UP bezahlen, wollte ich nicht meinerseits auf die Gewährleistung verzichten und keine Updates mehr erhalten. Inwieweit das mit den europaweiten 2 Jahre Gewährleistungsansprüchen vereinbar ist, sei dahingestellt, ich bin kein Rechtsanwalt. Aber grenzwertig ist das schon und verstößt evtl. sogar gegen europäische Gesetze.

Ich bin vor Jahren zu WSX5 gekommen, weil ich vom Prinzip des Art "Baukastens" überzeugt war (und auch noch bin) und mit WSX5 gute Webseiten entwickelt werden können. Viele meiner Kunden sind Kleinunternehmer und Vereine, die sich gern mit einem "low budget" ihren Internet-Auftritt mit WSX5 haben erstellen lassen und dann die regelmäßige Pflege in Eigenregie fortsetzen  können. Dazu brauchen sie nur noch zusätzlich eine eigene Lizenz des WSX5 erwerben und erhalten von mir neben einer Einweisung die Projektdatei. Bis dato für sie von den Kosten her überschaubar, leider wird dies jetzt auch für sie mit dem UP kostenintensiver, sofern sie es nutzen wollen.

Aber wie schon gesagt, weil INCO sich in dieser Frage nach meiner Meinung in die falsche Richtung entwickelt, habe ich für mich entschieden, keine neuen Projekte mehr auf Basis des WSX5 anzunehmen. Ich kaufe das UP nur noch (zähneknirschend) in der Hoffnung, dass ich den bisher betroffenen Kunden gegenüber meine Gewährleistung noch für ein weiteres Jahr erfüllen kann. Neue Projekte werde ich wie früher grundsätzlich nur noch mit WordPress realisieren und damit mittelfristig aus WSX5 aussteigen.

Schade, weil ich nach wie vor Potential in WSX5 sehe, aber die Update-Politik, gerade in Hinblick auf bug fixing, für mich so nicht akzeptabel ist.

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Gepostet am von Hans-Günter K.
René W.
René W.
User

@Hans-Günter K.


Aber Du weisst, dass Du keine Garantie hast, dass dein Parallax-Problem damit gelöst wird?
Es kann ja durchaus sein, dass Viele auf eine Lösung hoffen, aber dieses Problem seitens Incomedia gar nicht angepackt wird?
Oder sehr böse gesagt, es werden Probleme seitens Incomedia bewusst liegen gelassen, damit möglichst sehr viele Benutzer (dies aus Verzweiflung) in diesen sehr sauren Apfel beissen?

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Gepostet am von René W.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Nutzer des Monats DE

Wieso sollte Inco das bewusst liegen lassen?  Es wird nur so sein, dass es mit dem derzeitigen Programmcode nicht möglich ist es für die speziellen Browser zu beheben. Wenn etwas nicht innerhalb einer Stunde gelöst werden kann, mache ich auch etwas anderes vorher, dass einfacher ist.

@Hans-Günter wenn meine Kunden den Parallax fix Effekt extra bestellt haben für die Website, dann würde ich es verstehen, aber wenn du diesen Effekt nur eingebaut hast und der Kunde findet das Problem störend, dann stelle ich einen anderen ähnlichen Effent ein und wenn dieser auch nicht gefällt eben die Reverse Variante.

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Gepostet am von Andreas S.
René W.
René W.
User

Jedes Problem bereitet Kopfzerbrechen oder gar Sorgen.

Meine persöhliche Erfahrung:
Weil ich weiss das ein Problem (irgenwelcher Art) gelöst werden muss, versuche ich dieses Problem immer umgehend aus der Welt zu schaffen. Das war während meiner ganzen Berufslaufbahn so aber auch in der Ehe.
Das befreit und man kann unbelastet neue Aufgaben anpacken. Ansonsten schiebt man ein Problem, je nach Problematik, über eine lange Zeit vor sich hin oder lässt das Problem mit einem schlechten Gewissen Problem sein.

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Gepostet am von René W.
Michael G.
Michael G.
User
Autor

Hallo nochmal,

Ich zahle auch nicht 100 € für Updates im Jahr (zu denen sie ohnehin verspflichtet sind), ohne zu wissen, ob mich die Neuerungen in der kommenden Version überhaupt interessieren.

Das ist ja blind 100€ ausgeben.

Und der 2 Wochen Zwang ist mir egal. Ich kaufe nix, bevor ich nicht weiß, was ich bekomme. Und da sind mir mittlerweile 100€ auch zuviel geworden, wenn ich daran denke, das die User ständig nach einem Upgrade wieder zieg Dinge anpassen müssen, abgesehen von den Fehlern, die erst auf dem Rücken der User beseitigt werden.

Sollte Inco diese Politik ändern, bin ich sofort wieder dabei.

freundliche Grüße,

Michael

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Gepostet am von Michael G.
G. Hennig
G. Hennig
User

Hallo,

mein Thema ist nicht die Gebühr. Denn wer sich schon mal ein bissl mit Programmierung beschäftigt hat der weiß , dass Zeit, Nerven und Fleiß eine Hypothek sind.

Was mich aber nervt, dass wenn ich schon bezahlt habe, die Gebühr abgebucht und auf dem Kontoauszug sichtbar ist, permanent der Hinweis kommt......lauf in X Tagen ab.

Freundlichst

Uli

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Gepostet am von G. Hennig
Franz-Josef H.
Franz-Josef H.
Moderator

Hallo, du musst das Update natürlich auch aktivieren.

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Gepostet am von Franz-Josef H.
Bernd S.
Bernd S.
User

hi Ulrich G.,

wie Franz-Josef schon geschrieben hat, aktivieren

unter "MeineLizenz" unten links kannst du das machen.                                                                  Eine Lizenz hinzufügen: Benutzen Sie folgendes Feld, um die Lizenz Ihres neuen Produktes oder einer Verlängerung des Services Update Protection zu aktivieren

Gruß Bernd

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Gepostet am von Bernd S.