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Annett K.
Annett K.
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DSGVO und Cookie Opt In  de

Author: Annett K.
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Hallo Zusammen, 

von meiner Anwältin habe ich diese Info erhalten:

"Seit 14.11.2019 gibt es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof zum Thema Cookies. In den Datenschutzerklärungen müssen jetzt alle verwendeten Cookies (namentlich) aufgeführt werden. Soweit Marketing-, Tracking-Cookies verwendet werden etc. muss dies mittels Feld für den Nutzer vorab sichtbar sein, der Nutzer muss aktiv klicken, ob er außer die notwendigen Cookies, diese anderen nutzen möchte (sog. Opt-In). Bei Beschwerden leiten die Aufsichtsbehörden mittlerweile gleich Verfahren ein."

Sie meint man müsste nun generell mit diesem Opt In arbeiten, ein einfacher Hinweis mit "OK" und Verweis auf die Datenschutzerklärung seien nicht mehr ausreichend. Selbst wenn man nur sog. notwendige Cookies verwendet. Sicher ist sicher :-/ 

Doch kann ich das mit meiner aktuellen Version Website X5 Pro 2019.1.8 überhaupt umsetzen?

Danke schon einmal an dieser Stelle!

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35 ANSWERS - 5 USEFUL
Martin H.
Martin H.
User

Nein, mit den Bordmitteln von Website ist dies nicht möglich. Hier müsstest Du Lösungen von Drittanbieter verwenden. Für meine Homepage verwende ich die kostenlose Version von Cookiebot.

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Karl B.
Karl B.
User

"Sie meint man müsste nun generell mit diesem Opt In arbeiten, ein einfacher Hinweis mit "OK" und Verweis auf die Datenschutzerklärung seien nicht mehr ausreichend. Selbst wenn man nur sog. notwendige Cookies verwendet. "

Dazu muss aber erst einmal die EUGH-Entscheidung in deutsches Recht umgesetzt werden. Bis dahin verbleibt es bei der bisherigen Regelung.

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Franz-Josef H.
Franz-Josef H.
Moderator

Und bei Ablehnung der notwendigen bze aller Cookies durch den Anwender muss von der Website  mit Code verhindert werden, dass der Anwender sich irgendeine der Seiten ansehen kann! Der Aufwand ist fast gar nicht leistbar.... 

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Posted on the from Franz-Josef H.
Martin H.
Martin H.
User

@Franz-Josef H.

Die Seiten sollte sich der Homepagebesucher natürlich ansehen können, nur muss bei Ablehnung der Marketing- und Tracking-Cookies durch den Besucher, ein weiterer Datenaustausch von diesen Cookies unterbunden werden. Zudem sollte dies auch als Nachweis protokolliert werden.

@Karl B.

Auch wenn diese EUGH-Entscheidung ins deutsche Recht umgesetzt werden müsste, so sollte man die noch vorhandene Zeit nutzen, für sich die beste Lösung zu finden.

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Franz-Josef H.
Franz-Josef H.
Moderator

@Martin H.

Das sehe ich auch so, mein Einwand ging aber auch in Richtung der technisch notwendigen Cookies. Wenn man dafür auch eine explizite Einwilligung braucht, dann muss man bei Ablehnung verhindern, dass der Anwender sich weiter auf den Seiten bewegt.

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Karl B.
Karl B.
User
Martin H.
Auch wenn diese EUGH-Entscheidung ins deutsche Recht umgesetzt werden müsste, so sollte man die noch vorhandene Zeit nutzen, für sich die beste Lösung zu finden.

Die beste Lösung für alle ist, dass INCO tätig wird, dann erübrigt sich hier jede weitere Diskussion und erspart uns allen den ohnehin fraglichen Einsatz irgendwelcher Codes von Drittanbietern.

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Incomedia
Stefano G.
Incomedia

Good day everyone

I will try to shed some light on this situation:

From what is specified in the GPDR regulation, profiling cookies require you to present the user with the choice of opting in or out of them. If you opt-out, the profiling cookies must be created. 

By default, no WebSiteX5's function generates profiling cookies and for this reason, the included banner is enough to present the user with the knowledge that no profiling cookies are generated, but only the technical ones that store no personal data and are needed for the website to work correctly.

If you implement any kind of third party service on your website, you will also need to provide the custom code to block these until certain actions are performed such as clicking a button on a banner. Unfortunately, there exists no default way to do this but additional custom code must be added per each service which is added and it has to be built around the way the custom code works. For this reason, it cannot be done automatically by the software but mandatorily needs custom intervention by the user for which the Staff cannot offer support.

Now, should you believe that for technical cookies the necessity of blocking the website's access is mandatory too, I need you to provide legal evidence from a reliable online source of this so that I might notify the developers and they might take action

For the moment, it appears that everything should already be meeting the legal requirements as far as the software's current functionalities go

If I can provide any further information on this, please let me know that here

Thank you

Stefano

GOOGLE TRANSLATE ---

Guten Tag 

Ich werde versuchen, etwas Licht in diese Situation zu bringen:

Gemäß den Bestimmungen der GPDR-Verordnung müssen Sie dem Benutzer bei der Erstellung von Profil-Cookies die Möglichkeit geben, diese zu aktivieren oder zu deaktivieren. Wenn Sie sich abmelden, müssen die Profilierungs-Cookies erstellt werden.

Standardmäßig generiert keine WebSiteX5-Funktion Profiling-Cookies. Aus diesem Grund ist das enthaltene Banner ausreichend, um dem Benutzer das Wissen zu vermitteln, dass keine Profiling-Cookies generiert werden, sondern nur die technischen Cookies, die keine persönlichen Daten speichern und für die Website erforderlich sind richtig arbeiten.

Wenn Sie Dienste von Drittanbietern auf Ihrer Website implementieren, müssen Sie auch den benutzerdefinierten Code bereitstellen, um diese zu blockieren, bis bestimmte Aktionen ausgeführt werden, z. B. das Klicken auf eine Schaltfläche auf einem Banner. Leider gibt es keine Standardmethode, aber für jeden hinzugefügten Dienst muss zusätzlicher benutzerdefinierter Code hinzugefügt werden, der sich an der Funktionsweise des benutzerdefinierten Codes orientiert. Aus diesem Grund kann dies nicht automatisch von der Software durchgeführt werden, sondern erfordert zwingend ein benutzerdefiniertes Eingreifen des Benutzers, für das die Mitarbeiter keinen Support anbieten können.

Sollten Sie nun der Meinung sein, dass für technische Cookies die Sperrung des Zugriffs auf die Website ebenfalls obligatorisch ist, müssen Sie einen Rechtsnachweis aus einer zuverlässigen Online-Quelle vorlegen, damit ich die Entwickler benachrichtigen und sie möglicherweise Maßnahmen ergreifen können

Momentan scheint es so, als ob bereits alles den gesetzlichen Anforderungen entsprechen sollte, was die aktuellen Funktionalitäten der Software anbelangt

Wenn ich dazu weitere Informationen geben kann, lassen Sie es mich bitte hier wissen

Vielen Dank

Stefano

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Martin H.
Martin H.
User

@Stefan G.

Website bietet die Möglichkeit, Google-Fonts zu verwenden. In diesem Fall findet ein Datenaustausch (Übermittlung der IP-Adresse und weiterer Gerätedaten) zwischen dem Nutzer und Googleserver statt. Müsste nicht in diesem Fall, Incomedia in dem Datenschutz-Tool eine Wiederspruchsmöglichkeit einbauen? Das gleiche müsste doch auch für Google Maps gelten?

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Karl B.
Karl B.
User

@Martin H.

Das sehe ich allerdings genauso!

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Best User of the month DE

Das kann man alles in der Datenschutzseite anführen.

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Karl B.
Karl B.
User

Das reicht offensichtlich nicht!

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André G.
André G.
User
Stefano G.
Sollten Sie nun der Meinung sein, dass für technische Cookies die Sperrung des Zugriffs auf die Website ebenfalls obligatorisch ist, müssen Sie einen Rechtsnachweis aus einer zuverlässigen Online-Quelle vorlegen, damit ich die Entwickler benachrichtigen und sie möglicherweise Maßnahmen ergreifen können Vielen Dank Stefano

Was spricht gegen eine entgegenwirkende Maßnahme? Eine Opt-In Lösung bieten andere Entwickler schon auf Basis von Verständnis an. Denn wenn Google, Facebook und JavaScript zum Einsatz kommt, was ja mit X5 möglich ist, ist eine Cookiezustimmung erforderlich, abgesehen von essenziellen Cookies, die für einen fehelrfreien Betrieb der Website nötig sind.

Lg
André

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Incomedia
Stefano G.
Incomedia

Good day everyone

Indeed the matter of Google Fonts and Google Maps as well can be more troubles considering it is still very unclear and many different opinions are given by different sources as to how to treat them correctly.

At the moment, if you want to be sure to be 100% compliant to whatever privacy system is currently standard you can always decide not to use specific third-party services such as these. You can always download and self-host fonts that come from Google Fonts.

Alternatively, you need to obtain custom code to block these since they're not native services that WebSite X5 provides but simply gives the opportunity to use

Please let me know what you think here should you have further questions on this

Thank you

Stefano

GOOGLE TRANSLATE ---

Guten Tag 

In der Tat kann die Angelegenheit mit Google Fonts und Google Maps problematischer sein, da es immer noch sehr unklar ist und verschiedene Quellen unterschiedliche Meinungen dazu abgeben, wie sie richtig behandelt werden sollen.

Wenn Sie sicher sein möchten, dass alle derzeit üblichen Datenschutzbestimmungen zu 100% eingehalten werden, können Sie jederzeit entscheiden, bestimmte Dienste von Drittanbietern wie diese nicht zu verwenden. Sie können Zeichensätze, die von Google Fonts stammen, jederzeit herunterladen und selbst hosten.

Alternativ müssen Sie benutzerdefinierten Code abrufen, um diese zu blockieren, da es sich nicht um native Services handelt, die WebSite X5 bereitstellt, sondern lediglich die Möglichkeit zur Verwendung bietet

Bitte lassen Sie mich wissen, was Sie hier denken, falls Sie weitere Fragen dazu haben

Vielen Dank

Stefano

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Martin H.
Martin H.
User

Hallo Stefano,

auch wenn es noch sehr unklar wegen Google Fonts, Maps, Youtube etc. ist, macht es sich Inco doch sehr einfach. Man kann nicht ein Plugin, Objekt oder den Service der zuvor genannten Dienste anbieten aber den Nutzer von Website damit alleine lassen. Auch der Hinweis man könne ja auf diese Objekte einfach verzichten, finde ich nicht korrekt. Wenn diese Objekte seitens von Inco in Website angeboten werden, müssen auch entsprechende Datenschutzrechtliche Möglichkeiten zum Widerspruch angeboten werden.

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Karl B.
Karl B.
User
Stefano G.
Bitte lassen Sie mich wissen, was Sie hier denken, falls Sie weitere Fragen dazu haben

Ich denke hier, dass nicht die Anwender der Software, sondern der Anbieter und Vertreiber, also INCO, in der Pflicht ist dafür zu sorgen, dass seine Produkte den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen.

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Mag. Günter  W.
Mag. Günter W.
User

Ich schließe mich vollinhaltlich den oben genannten Argumenten an. Auch unser Anwalt hat uns ganz klar gebrieft:

Es gib das EuGH-Urteil, das UNMITTELBARE Rechtswirkung erlangt hat, weil das nationale Datenschutzgesetz (egal ob in DT, Österreich oder sonst wo) auf der DSGVO (auf Englisch GPDR) beruht, der ersten EU-weiten Verordnung die 1:1 in Europäisches Recht anzuwenden war und ist.

Das EuGH-Urteil ist ganz klar. ES REICHT NICHT, den User auf die Nutzung von Cookies hinzuweisen. Nein, man muss ihm VOR EINSTIEG IN DIE HOMEPAGE die Möglichkeit geben ZUZUSTIMMEN oder ABZULEHNEN.

Und wenn er ablehnt, müssen alle Cookies im Hintergrund gesperrt sein.
Gleiches gilt mit den oben genannten Fonds, etc.

WIE BITTE KANN ICH DAS MIT DIESEM PROGRAMM MACHEN?

Ich fühle mich hier komplett vom Software-Anbieter im Stich gelassen.

Leider nutze ich diese Software seit 10-15 Jahren und sehe mich im Moment außer Stande, wie ich die hunderten Seiten meiner Homepage irgendwie und irgendwo anders hin zu transferieren. 

Ich habe sogar ein noch größeres Problem, man kann einmal genutztes Google Analytics nicht mehr löschen.
Ich habe VOR der DSGVO Google Analytics genutzt. Doch jetzt habe ich das Problem, dass Cookie-Erkenn-Programme wie Ghostery anzeigen, dass meine Homepage Google Analytics nutze. WAS ABER NICHT STIMMT. Denn ich habe mein Google Konto gelöscht, in den Einstellungen von Webseite X5 das Hackerl bei Nutzung von Google Analytics gelöscht und als das immer noch nicht gereicht hat, um Google-Analytics-frei zu werden und DSGVO-konform zu sein, habe ich bei jeder einzelnen Seite meiner Homepage HÄNDISCH den HTML-Code mit dem Google-Link gelöscht.

Dennoch zeigt mir Ghostery an, dass meine Homepage nach wie vor Google Analytics verwenden würde. Und damit nicht genug: Wenn man sich den Quelltext irgendeiner Seite meiner Homepage ansieht (mit Strg. + u) sieht man dass dieser Spion immer noch aktiv ist. 

<script type="text/javascript">var _gaq = _gaq || []; _gaq.push(['_setAccount', 'UA-xxxxxxx-1']); _gaq.push(['_trackPageview']); (function() { var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true; ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl': 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js'; var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s); })(); </script>

WIE BEKOMMT MAN Google Analytics komplett aus der WEBSEITE?

Wie kann man mit Website X5 DSGVO-konform betreiben und eine Abfrage ob Cookies erwünscht sind oder nicht, einbauen?

Ich bin sicher, eine Reihe von Anwälte werden in Kürze ein neues Geschäftsfeld entdecken und wahllos im Internet auf Homepages surfen und jene ABMAHNEN, die nicht DSGVO-konform arbeiten.

Und dann sind ALLE NUTZER VON WEBSITE X5 konkursreif, weil die STrafen können enorm sein.

WARTE ALSO AUF LÖSUNGSVORSCHLÄGE!

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Posted on the from Mag. Günter W.
Mag. Günter  W.
Mag. Günter W.
User

ERGÄNZEND zu meiner obigen Mail:

Wo finde ich eigentlich Ihre DATENSCHUTZERKLÄRUNG/VEREINBARUNG zum Herunterladen, damit ich sie mir abspeichern kann und die genau das bestätigt, was Hr. STEFANO sagt, nämlich dass in Website X5 keine Tracking Cookies eingebaut sind und also durchdie Software allein keine Daten der Nutzer erfasst und weiter gegeben werden?

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André G.
André G.
User

Mit den Boardmitteln ist es nur möglich auf Cookienutzung hinzuweisen. Eine Unterbindung ist ohne externe Codeeinbindung nicht möglich.

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Karl B.
Karl B.
User
Mag. Günter W.
Auch unser Anwalt hat uns ganz klar gebrieft: Es gib das EuGH-Urteil, das UNMITTELBARE Rechtswirkung erlangt hat, weil das nationale Datenschutzgesetz (egal ob in DT, Österreich oder sonst wo) auf der DSGVO (auf Englisch GPDR) beruht, der ersten EU-weiten Verordnung die 1:1 in Europäisches Recht anzuwenden war und ist.

Frage ihn doch mal nach der Quelle diese Information. 

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Posted on the from Karl B.
Ralf B.
Ralf B.
User

Moin, moin...

Bevor sich hier nun hunderte von WebSite X5-Nutzern den Kopf zerbrechen und kaum eine ordenliche Lösung finden, wäre es doch einfacher wenn Icomedia ein Element "Cookie" entwirft und dieses mit einen Update ins Programm einfügt. Die Updates sind doch letztlich dazu da, damit die Software immer auf den aktuellen Stand ist. So wurde es mir jedenfalls mal erklärt. Daher sehe ich eigentlich nun Incomedia in Zugzwang. 

Ich sehe mich nicht in der Lage irgendwelche Zeilen zu programmieren. Das ist auch der Grund, warum ich WebSite X5 PRO nutze. Auch zahle ich jedes Jahr dafür, dass ich auf den aktuellen Stand der Technik bleibe. Incomedia hat Programmierer, die mit Sicherheit in der Lage sind das Thema Cookies in die Software zu integrieren. 

Auf alle Fälle würde ich mich freuen, wenn Incomedia das Thema Cookies zeitnah in das nächste Update einfügt.

Liebe Grüße

Ralf

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Karl B.
Karl B.
User
Ralf B.
..wäre es doch einfacher wenn Icomedia ein Element "Cookie" entwirft und dieses mit einen Update ins Programm einfügt. Auf alle Fälle würde ich mich freuen, wenn Incomedia das Thema Cookies zeitnah in das nächste Update einfügt.

Darauf wirst du noch sehr, sehr lange warten müssen.

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Ralf B.
Ralf B.
User

Warum? Incomedia hat doch mit Sicherheit auch ein Interesse daran, eine Software anzubieten, die aktuell ist und den Bestimmungen entspricht.

Wenn ich mit Incomedia nur Seiten gestalten kann, bei denen ich Angst haben muss kostenpflichtig abgemahnt zu werden, dann ist für mich diese Software nicht akzeptabel. Und ich glaube das viele andere Nutzer dieser Software es genauso sehen. Spätesten wenn die erste Abmahnwelle gestartet ist und in den Medien vor solch einer Software gewarnt wird, wird Incomedia viele Kunden verlieren. 

Sie haben eine starke Konkurrenz, bei denen es eine Lösung gibt. WordPress ist da schon einen Schritt weiter. Ich kann mir nicht vorstellen, das es Incomedia egal ist...

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Posted on the from Ralf B.
Karl B.
Karl B.
User

Wenn überhaupt, wird irgendwann vielleicht ein kostenpflichtiges "DSGVO-konformes Cookie-Objekt" angeboten.   

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Ralf B.
Ralf B.
User

Incomedia wirbt mit:

WebSite X5 ist die Software, die Sie Schritt für Schritt durch die Gestaltung professioneller Websites, Onlineshops oder Blogs begleitet.
Sie ist einfach, schnell und komplett. Überzeugen Sie sich selbst!

Da der Cookie-Hinweis Pflicht ist, wäre eine Seite ohne ihn weder professionell, noch komplett...

Aber auch Du Karl, solltest ein Interesse haben das es funktioniert. Es wundert mich ein wenig das Du Argumente suchst, warum es bei Incomedia nicht funktioniert bzw. so etwas nicht geben wird. Es wäre doch eher angebracht meine Argumentation zu unterstützen, zumal diese auf Tatsachen aufgebaut sind. 

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Michael G.
Michael G.
User

Kann man nicht selber so ein spezielles Banner machen mit Code?

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Best User of the month DE

JA mit Cookiebot!

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Michael G.
Michael G.
User

Das ist kostenpflichtig oder? Und wie bindet man das ein?

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Ralf B.
Ralf B.
User

Ich möchte nichts mit einem Code oder einer Programmierung machen müssen. Davon habe ich keine Ahnung. Wenn ich Programmieren könnte, hätte ich nicht Incomedia nehmen müssen!!!! Es ist ja auch kein Sonder- oder Einzelfall. Es betrifft jeden von Euch hier und sollte daher auch mit X5 lösbar sein und nicht mit irgendwelchen Notnägeln!

Ich erwarte von einer Software, die eine klare Werbeaussage macht, das diese auch eingehalten wird. Euch scheint es zwar egal zu sein, aber ich möchte es so einfach haben, wie alles Andere bei X5 auch ist. Einfach ein Element dafür, einen solchen Banner zu erstellen. Das sollte für einen Programmierer von Incomedia kein Problem sein. 

Es ist doch nicht zu viel erwartet, wenn ich von einer Software, die mir verspricht durch regelmäßige Updates immer auf den aktuellen Stand zu sein, das es auch so funktioniert. 

Wenn mein AUDI nicht richtig funktioniert, dann erwarte ich auch das man mir in einer AUDI-Werkstatt weiter hilft und nicht mit den Achseln zuckt und mich eine andere Stelle suchen läßt. 

Es ist ja schön und nett von Euch, das Ihr Lösungen anbietet. Auf Dauer kann es aber so nicht gehen. Incomedia muss dazu eine eigene Lösung finden...

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Karl B.
Karl B.
User

@Ralf

Kläre das doch einfach mit INCO, wenn du glaubst darauf einen Rechtsanspruch zu haben.

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Ralf B.
Ralf B.
User

@ Karl

Das hat doch mit einen Rechtsanspruch nichts zu tun. Davon habe ich auch nie etwas geschrieben. Also lege mir bitte keine Wörter in den Mund.

Das Ganze ist doch keine Kleinigkeit. Der Cookie-Banner ist eines der wichtigsten Elemente auf jeder Internetseite. Ohne den kannst Du kostenplichtig abgemahnt werden. Den Rechtsanspruch nutzen die Abmahnvereine, wenn diese Geld von Dir haben wollen. Die Vorschrift für einen Cookie-Banner ist eine Rechtsgrundlage und sie gilt auch nicht nur in Deutschland. Damit befassen sich Gerichte. Deswegen kann es von Incomedia auch nicht ignoriert werden!

Wenn ich diesen Banner nicht mit Incomedia erstellen kann, dann bietet mir WebSite X5 nicht mehr die Möglichkeit eine professionelle und komplette Internetseite zu erstellen. Und genau das ist es, womit Incomedia wirbt und was das Programm so attraktiv macht. Die einfache Erstellung einer kompletten und professionellen Internetseite ohne das man Html beherrschen oder programmieren können muss.

Das ist ein Problem, das ALLE Nutzer von Incomedia angeht!

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator
Best User of the month DE

Dein Vergleich hinkt!  Es wäre eher zu vergleichen mit einem "Dachträger" wo sowohl Skier und Räder gleichzeitig montierbar sein können! Und das soll Audi gleich in der Serienausstattung dazugeben.

Außerdem wirbt INCO nicht mit einer "komplett DSGVO konformen Datenschutzbanner wo man Länderspezifisch auswählen kann und mit allen wasser gewaschen ist"

"Profesionell und komplett" heisst nicht dass es alles eingebaut hat was es im Netz gibt zum downloaden oder zu kaufen gibt an Widget, Module oder Apps.

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Posted on the from Andreas S.
Ralf B.
Ralf B.
User

Toll wie sachlich hier so argumentiert wird.

Ein Dachgepäckträger ist ein Extra oder Sonderzubehör.

Ein Cookiebanner ist ein vorgeschriebenes MUSS. Daher eher mit den Sicherheitsgurten oder Kopfstützen vergleichbar...

Ich erwarte auch nicht die Luxusversion mit Rechtsberatung, sondern einfach nur einen Cookiebanner, der den Grundvoraussetzungen entspricht. Genauso, wie ich in einem Auto die Sicherheitsgurte erwarte ohne da für extra zahlen zu müssen. 

Der Cookiebanner ist ein notwendiges Grundelement. Ich würde auch gerne drauf verzichten, aber er ist leider vorgeschrieben...

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Klaus G.
Klaus G.
User

Was für ein gezehder yell

CookieBot ist eine sehr gute Lösung. Wenn man mehr wie 100 Seiten hat dann kostet es halt was. CookieBot scannt die Seiten und stellt fest wer was welche Cookies hat, ergo müsste INCO (wenn ein PlugIn dazu zu verfügung stellen würde) genauso verfahren. Also, alle Seiten betreffend Cookies scannen und anzeigen. Wer soll diese ehmense Aufgabe bei INCO erledigen. CookieBot ist eine eigene Plattform die sich ausschließlich um diese Aufgabe kümmert. Lest von CookieBot mal die ganzen Seiten, dann sieht man was für ein AUfwand dahinter steckt und das kann INCO mit sicherheit nicht stemmen.

Also bei CookieBot anmelden, alle Einstellungen machen, den bereit gestellten Code 1x in den Header und 1x in die Datenschutzerklärung einfügen und GUT ist und wenn mehr wie 100 Seiten sind dann kostet es halt was.

Heiland, man muss doch wirklich nicht aus einer Mücke einen Elefanden machen (das ist echt schlimm).

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Karl B.
Karl B.
User

@Klaus G.

Ganz so einfach ist das jetzt auch wieder nicht. Auch wenn das Tool bis 100 Seiten "kostenlos" ist hat auch CookieBot nichts zu verchenken. Also kann die Gegenleistung nur darin bestehen, dass Daten der User der Website gespeichert und verarbeitet werden. Für eine nicht gewerbliche Website sicherlich kein großes Problem, aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.  

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Posted on the from Karl B.
Klaus G.
Klaus G.
User

Guten morgen Karl.

ich gebe Dir da recht, nichts ist um sonst, aber besser wie nichts (besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach cool). Jedenfalls kann der User wenigstens entscheiden und somit ist der EuGH-Entscheidung genüge getan. Aber mal ehrlich, wer liest sich in der Datenschurzerklärung alles durch ???, kaum einer denn es muss ja alles schnell, schnell, schnell gehen.

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Posted on the from Klaus G.