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Manuela W.
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Was das Urteil zum Facebook Like-Button für Webseiten-Betreiber bedeutet  de

Auteur : Manuela W.
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Das Landgericht Düsseldorf hat am 10. März 2016 ein Urteil gefällt, das Webseiten-Betreiber, die ein Facebook Like-Plugin eingebaut haben, aufschrecken lässt. Dieses sei jetzt illegal, titeln Medien und hat den Weg für eine neue Abmahnwelle geebnet. Wir haben uns mit dem Düsseldorfer Anwalt Dr. Philip Lüghausen über den Fall unterhalten. Er erklärt was das Urteil bedeutet und schlägt konkrete Vorgehensweisen vor.

Hier könnt ihr das ganze Nachlesen : 

https://blog.app-arena.com/2016/03/interview-was-das-urteil-zum-login-button-bedeutet/?utm_source=newsletter&utm_medium=textlink&utm_campaign=artikel-11032016

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2 RéPONSES - 1 UTILES
Dietmar W.
Dietmar W.
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Ich denk mal also ich hab das mit Facebook Twitter gemacht das man da richtig teuere post vom anwalt bekommen wird!

Ich hab auf allen Webseiten die Button rausgenommen. Abmahnung in der Vergangenheit hatte ich 2 mal, da geht ich lieber auf Nummer sicher

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Posté le de Dietmar W.
Andreas L.
Andreas L.
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Hallo zusammen,

Danke Manuela für diese wichtige Information. Denoch wie ja da auch zu lesen ist, ist das Urteil noch nicht Rechtskräftig. Da es ja Praktisch jedes Plugin betrifft werden sicher rechtzeitig die Unternehmen auf dieses Urteil Software Technisch reagieren. NOCH kann der Button erstmal bleiben. 

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Posté le de Andreas L.