Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 06.2025
Auteur : Oliver S.
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Hallo, ab Juni 2025 kommt das barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kann das mit WebsiteX5 dann abgebildet werden oder muss man auf eine andere Softwere greifen.
BG
Olli
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Hierzu gibt es einen Post mit Hinweisen, siehe
>> https://helpcenter.websitex5.com/fr/post/263195
Und hier der wichtigste Hinweis für die meisten Webseitenbetreiber, siehe
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Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zu Barrierefreiheit?
Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.
Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.
>> https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
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