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Gordina S.
Gordina S.
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Produkte rechtssicher verkaufen  de

Autor: Gordina S.
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Ich beziehe mich auf eine vergangene Diskussion von Karl B. https://helpcenter.websitex5.com/de/post/174796

Der Nutzer hat vollkommen Recht! Nach deutschem Recht ist es für alle Produkte erforderlich, dass erstens ein deutlicher "Kaufen" Button vorhanden ist und zweitens beim Kauf ein Kästchen angehakt werden muss, in dem man bestätigt, dass man die AGBs und Datenschutzrichtlinien gelesen hat und ihnen zustimmt. Gestern habe ich gelesen, dass ausschließlich JIMBO diese deutschen rechtlichen Vorgaben erfüllen würde, ohne die man Gefahr laufe, abgemahnt zu werden.

Ich weiß, dass die Forderung nach einem deutlichen, anzuklickenden "Kauf-Button" darauf entstand, dass weniger seriöse Anbieter versucht haben, ihren Kunden beim Surfen auf der Seite teure Abonnements "unterzujubeln".

Als ich eben versucht habe, mich erneut bei Incomedia zu registrieren (war nicht nötig, war bereits registriert), musste ich ebenfalls ein Datenschutz-Kästchen anhaken. Also ist bei Ihen offensichtlich bekannt, dass ein solches Kästchen erforderlich ist.

Es ist auch irrelevant, ob eine Software oder ein Shop teuer ist oder nicht. Bei den beiden Forderungen handelt es sich um Kleinigkeiten, die für einen Softwareentwickler überhaupt kein Problem darstellen, und die Kunden in Deutschland wären dann auf der sicheren Seite.

Ich stehe jetzt vor der Situation, meine Website mit Shop ganz von vorne neu zu erstellen. Durch Sicherheitsspeicherung sind einige wichtige Programmdateien (ältere Version) offenbar verschwunden, und keiner vom Support hier hat mir übrigens geholfen, um mein System wenigstens kurzfristig wieder zum Laufen zu bringen.

Mein neuer Computer hat Windows 10, und meine Frage lautet nun, ob Ihre Versionen Evolution oder Professional 13 oder 14 einen Kauf-Button und ein Kästchen zum Anhaken für AGBs/Datenschutzrichtlinien vorsieht.

Vielen Dank

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19 ANTWORTEN - 1 KORREKT
Thomas S.
Thomas S.
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Das Kästchen ist vorhanden, der Text des Buttons kann sogar selber konfiguriert werden. Version 9 ist ja auch schon etwas älter...

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Gepostet am von Thomas S.
Gordina S.
Gordina S.
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Thomas, danke für die rasche Antwort. Ich möchte mir dann die neue Version 13 herunterladen, die auch kompatibel mit Windows 10 ist.

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Gepostet am von Gordina S.
Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Kannst du uns den Link posten von dem Jimdo Artikel. Das glaube ich nicht dass der rechtssicher ist weil der auch auf externe Widgets abhängig ist und keinen eigenen SHOP hat. Was ich so bei den Beispielen gesehen habe steht da auch nur "Kaufen" statt "kostenpflichtig Kaufen" oder "kostenpflichtig Bestellen" !

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Gepostet am von Andreas S.
Gordina S.
Gordina S.
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Andreas, leider finde ich die Seite nicht mehr. Ich habe die Aussage lediglich zur Kenntnis genommen, weil sie einfach nicht stimmen konnte, denn das würde bedeuten, dass alle anderen Softwareprogramme für Webseiten und Shops die rechtlichen Vorschriften nicht einhalten.

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Andreas S.
Andreas S.
Moderator

Nur "echte" Shopware sind meistens rechtssicher. Die beschäftigen sich auch ausschließlich mit den Shopgesetzen und auch mit allen Ländern die sie als Sprache zur Verfügung stellen. Der Nachteil dieser echten Shops sind eben die Designs, die man nur auswählen kann und nicht selbst gestalten kann. Dafür sind sie auch noch relative teuer, wenngleich man dies nicht gleich sieht.

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Gepostet am von Andreas S.
Thomas S.
Thomas S.
User

Rechtssicher hat auch viel damit zu tun, wie die Preise angegeben, die AGB (es gibt ein AGB-Gesetz!) und die Widerrufsbelehrung inhaltlich gestaltet sind und wie und wann sie dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt wurden.

Preise müssen z. B. gegenüber Endverbrauchern immer Endpreise sein, Transportkosten etc. müssen VOR dem 'in den Wagen legen' ersichtlich sein.

In X5 kann man AGB, Widerrufsbelehrung und 'Kostenpflichtig kaufen' in den Prozess einbeziehen (Checkbox) und die Texte gleich in die Bestell-Mail integrieren, die dem Kunden vom System zugeschickt wird.

Wenn dann noch die Inhalte passen hat man m. E. schon eine ganze Menge richtig gemacht. Es gibt eine ganze Menge Rechtliches zu beachten, unabhängig von der Software...

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Gepostet am von Thomas S.
Der Zwoemti
Der Zwoemti
Moderator

und keiner vom Support hier hat mir übrigens geholfen, um mein System wenigstens kurzfristig wieder zum Laufen zu bringen.

Du hast seit 2013 kein Thema mehr hier erstellt.

Man sollte auch unterscheiden es gibt Gesetze und es gibt Richtlinien! Da besteht ein großer Unterschied.

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Karl B.
Karl B.
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Der Zwoemti
Man sollte auch unterscheiden es gibt Gesetze und es gibt Richtlinien! Da besteht ein großer Unterschied.

... und worin besteht der Unterschied?

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Thomas S.
Thomas S.
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Dass die Deutschen die Richtlinien der EU meistens sehr viel schärfer als Gesetz umsetzen wink

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Gepostet am von Thomas S.
Der Zwoemti
Der Zwoemti
Moderator

Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet, die jedoch kein förmliches Gesetz ist.

.....

Ob und für wen eine Richtlinie eine Bindungswirkung entfaltet, ist abhängig von der Befugnis und Anerkennung des Herausgebers der Richtlinie sowie von der Art und dem Umfang der für die jeweils betroffenen Adressaten geltenden Verbindlichkeit.

Auch nachzulesen unter Wikipedia - auch natürlich hier noch weiterlesen um es zu verstehen Richtlinie EU

Denn genau dort liegt das Problem...kein Gesetz keine Notwendigkeit seitens Incomedia hier irgendetwas noch mehr zu verändern. Ich heiße das übrigens auch nicht gut das nur soweit gemacht wird wie gesetzlich vorgeschrieben. Auch ich würde mir wünschen das man endlich mal mehr machen könnte in der Gestaltung.

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Karl B.
Karl B.
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Der Zwoemti
...kein Gesetz keine Notwendigkeit seitens Incomedia hier irgendetwas noch mehr zu verändern. 

Eigentlich habe ich dieses leidige Thema für mich abgeschlossen und ist es mir ehrlich gesagt auch völlig egal, ob und inwieweit die Software den rechtlichen Anforderungen genügt. 

Nur der Vollständigkeit halber aber habe ich jedoch die gesetzliche Regelung angefügt, aus der sich für jedermann verständlich ergibt, dass die von mir geforderte Checkbox bezüglich des Verzichts auf das Widerrufsrecht erforderlich ist. Selbstverständlich bleibt es Incomedia überlassen diese gesetzliche Regelung zu ignorieren und Ihren Kunden eine nicht rechtssichere Software zu verkaufen. Ich jedenfalls werde die V 14, V 15 ...... nicht erwerben, wenn insoweit keine Anpassung an die gesetzliche Regelung erfolgt.   

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Gepostet am von Karl B.
Karl B.
Karl B.
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Sorry, hier ist der Anhang!

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Der Zwoemti
Der Zwoemti
Moderator

@Karl - das wurde doch auch in deinem letzten Thema schon gefordert. Wenn man nichts gesetzlich darstellt wird das auch nichts. Man muss es nur richtig belegen. Da hilft es wenig wenn du sagst das Thema ist für dich erledigt aber du weißt mehr und lässt die anderen dumm.

Ich markiere das Thema nochmal. Dein Wunsch hat aber nicht wirklich was mit rechtssicherheit zu tun sondern liegt eher darin das du Geldverluste damit kompensieren willst. Denn einzig und allein der Kunde kann sagen ich will mein Geld zurück...

auch nochmal Bezug nehmend auf dieses Thema

https://helpcenter.websitex5.com/de/post/168662

Übergangsweise könnte man ja den Hinweis im Sprachenzentrum beim akzeptieren der AGB mit in den Text einbauen. Das wäre dann quasi auch explizit. Damit meine ich nicht im Text der AGB sondern direkt beim Kästchen für die AGB den Text ändern.

@Claudio - das sollte wirklich in Betracht gezogen werden. Es wird ausdrücklich gefordert das dort zugestimmt wird und es reicht nicht der Hinweis in den AGB Texten aus.

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Thomas S.
Thomas S.
User
Der Zwoemti
Übergangsweise könnte man ja den Hinweis im Sprachenzentrum beim akzeptieren der AGB mit in den Text einbauen. Das wäre dann quasi auch explizit. Damit meine ich nicht im Text der AGB sondern direkt beim Kästchen für die AGB den Text ändern.

Moin,

es ist gefordert, dass der Kunde ausdrücklich zustimmt.

Ein Text wie 'Verzichte auf mein Widerrufsrecht bei digitalen Gütern und habe die AGB gelesen und erkenne sie an' wird m. E. nicht als Ausdrücklich anerkannt, weil es eben nicht ausdrücklich nur um den einen Punkt geht.

Im Zweifelsfall wird der Kunde Recht bekommen...

Also: Eine Checkbox wird dafür wohl erforderlich sein.

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Gepostet am von Thomas S.
Incomedia
Claudio D.
Incomedia

Guten Tag,

Ich werde es den Entwickler weitergeben damit es in Betracht genommen wird.

Vielen Dank!

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Gepostet am von Claudio D.
Der Zwoemti
Der Zwoemti
Moderator

@Thomas - übergangsweise..... da wir alle keine Anwälte sind und da selbst bei denen alles unterschiedlich aufgefasst wird wirds wohl erstmal so reichen müssen.

Aber schön das es nun mal in Betracht gezogen wird... Platz ist ja noch im Programm rechts neben dem AGB Text wink

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Karl B.
Karl B.
User
Der Zwoemti
Aber schön das es nun mal in Betracht gezogen wird... 

...und das schon, nachdem das Gesetz seit Juni 2014, also seit mehr als drei Jahren, in Kraft ist, hier mindestens drei User den Mißstand bemängelt und andere Anbieter Ihren Kunden längst Updates geliefert haben. Alle Achtung!!

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Der Zwoemti
Der Zwoemti
Moderator

@Karl das Gesetz sagt nicht das du es so machen musst! Digitale Produkte sind auch nicht seit Juni 2014 in X5 verfügbar gewesen.

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Gepostet am von Der Zwoemti
Karl B.
Karl B.
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@Der Zwoemti

"das Gesetz sagt nicht das du es so machen musst!"

Wenn ich "Geldverluste damit kompensieren" möchte, muss ich das schon machten.laughing

"Digitale Produkte sind auch nicht seit Juni 2014 in X5 verfügbar gewesen."

Mein Beitrag vom 19. 09. 2017 betrifft Dienstleistungen (§ 356 Absatz 4 BGB).

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Gepostet am von Karl B.